FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 308/2010 Kiel, Freitag, 10. September 2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Es gilt das gesprochene Wort! Aktuelle Stunde / Energiepolitik Wolfgang Kubicki: Verlängerung der Laufzeiten lässt sich rational nicht begründen In seiner Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde / Laufzeitverlängerungen) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: ,,Ich verrate Ihnen heute kein Geheimnis, wenn ich sage, ich stehe dem Atomkompromiss der Bundesregierung mehr als nur kritisch gegenüber. Die FDP Schleswig-Holstein sieht - wie die Bundesregierung - die Kernenergie als eine Übergangstechnologie an, bis erneuerbare Energien in ausreichendem Umfang grundlastfähigen Strom erzeugen können. Die FDP Schleswig-Holstein bekennt sich zu den vereinbarten Reststrommengen. Eine Erhöhung bzw. eine Reduzierung dieser vereinbarten Reststrommengen lehnen wir ab. Unsere Gründe dafür haben wir in der Vergangenheit ausreichend erörtert. Uns ist auch kein neuer Sachstand bekannt, der uns zu einem Umdenken oder zu einer Meinungsänderung bewegen könnte. Sollten uns neue stichhaltige Argumente vorgetragen werden, die unsere Bedenken zerstreuen könnten, würden wir uns diesen nicht verschließen. Leider sind uns dazu jedoch keinerlei neue Erkenntnisse bekannt. Wir rechnen auch nicht mit ihnen. Reststrommengenerhöhungen als Folge der Übertragung von Reststrommengen von älteren auf jüngere Meiler haben wir uns nie verschlossen. Im Gegenteil: Ich würde die Übertragung der Reststrommengen von Krümmel und Brunsbrüttel auf Brokdorf herzlichst begrüßen und dies wäre auch im Sinne unseres Koalitionsvertrages. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ www.fdp-sh.de Sperrfrist: Redebeginn 2 Nun möchte ich mich dem Atomkompromiss der Bundesregierung zuwenden. Lassen Sie mich systematisch vorgehen: 1. Verlängerung der Laufzeiten Dass wir eine generelle Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken ablehnen, ist bekannt. Warum aber nun willkürlich die Laufzeit der Kraftwerke, die vor 1980 ans Netz gingen, pauschal acht Jahre und die jüngeren, pauschal 14 Jahre verlängert werden, erschließt sich mir nicht. Dass die störanfälligen Meiler die gleiche Laufzeitverlängerung erhalten wie Meiler, die einwandfrei gearbeitet haben, lässt sich kaum rational begründen. Sehr bedauerlich ist zudem, dass die Bundesregierung nicht wenigstens die Erhöhung der Reststrommengen von einer vorherigen Realisierung der sicherheitstechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen abhängig gemacht hat. Bemerkenswert empfinde ich auch, dass die Verlängerung der Laufzeiten in Jahren in eine erhebliche Erhöhung der Reststrommengen umgerechnet wird. Bis 2016 wird eine Nennleistung von 95 Prozent erwartet. Dieser Wert wird in der Realität nur selten erreicht. Später wird die fiktive Strommenge auf 90 bzw. 85 Prozent der Jahresnennleistung gesenkt. 2. Durchsetzung des Gesetzgebungsverfahren (Bundesrat) Aus verfassungsrechtlicher Sicht bedarf eine gesetzliche Erhöhung der Reststrommengen der Zustimmung des Bundesrates. Wer sich vertieft mit dem juristischen Thema auseinandersetzen möchte, dem empfehle ich den Aufsatz des ehemaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier, der Ende September in der ,Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht' erscheinen wird. 3. Finanzielle Kompensation der Reststrommengenerhöhung Für die Erhöhung der Reststrommengen wird die Bundesregierung eine Brennelementesteuer beschließen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro. Zu kritisieren ist hier insbesondere, dass die Steuer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann und somit für Steuerausfälle allein bei der Körperschaftssteuer in Höhe von 345 Millionen sorgen wird. Das Aufkommen aus der Körperschaftssteuer fällt übrigens zu 50% den Ländern zu. Zusätzlich werden die Kommunen durch entgangene Gewerbesteuereinnahmen belastet. Bei einem angenommenen Hebesatz von 350 entgehen den Gemeinden dadurch Steuern in Höhe 281 Millionen Euro jährlich. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Übrigens: Wie überhaupt die 2,3 Milliarden Euro erreicht werden sollen, obwohl der Steuersatz für ein Gramm Kernbrennstoff von 220 auf 145 Euro gesenkt wurde, ist mir bisher nicht ganz klar. Unerklärlich ist für mich, weshalb sowohl die Brennelementesteuer, als auch die Sonderabgabe für die Erneuerbare Energien in einer Gesamthöhe von 1,4 Mrd. Euro bis 2016 begrenzt sind. Das ursprüngliche Ziel, damit mindestens die Hälfte des anfallenden Gewinns durch die Reststrommengenerhöhung zu absorbieren, wird damit kaum erreicht werden können. Die Konzerne sind mit diesem Kompromiss besser davon gekommen als sie selbst es erwartet hatten. Die Erhöhung der Reststrommengen verstärkt schon aus wettbewerbsrechtlichen und kartellrechtlichen Gründen das Oligopol der vier großen Konzerne auf dem Energiemarkt, insbesondere gegenüber den kommunalen Stadtwerken. Die Behauptung, dass Atomstrom günstig ist, lässt sich bei einer Vollkostenrechnung nicht begründen. Die Einbeziehung aller notwendigen Kosten, wie des Transportes und der Endlagerung des radioaktiven Materials, lässt den Atomstrom sehr teuer werden. Sie wissen, CDU und FDP in Schleswig-Holstein haben in der Frage einer Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke unterschiedliche Auffassungen, wobei wir einig sind in dem Bestreben, Strommengen von ältere auf jüngere Kernkraftwerke zu übertragen. Sollte, was wir glauben, eine Bundesratszustimmung zur Laufzeitverlängerung notwendig sein, wird sich Schleswig-Holstein wegen unterschiedlicher Auffassungen der Koalitionspartner enthalten. Aber es wird wegen der Frage der Bundesratsbefassung auch keine Klage Schleswig-Holsteins vor dem Bundesverfassungsgericht oder eine Beteiligung hieran geben, da auch hier die Koalitionspartner unterschiedlicher Auffassung sind." Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/