Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 23 ­ Unabhängige Richteruntersuchungen zur Beweiserhebung im Rahmen der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Thorsten Fürter: Nr. 512.10 / 10.09.2010 Parlamentarische Untersuchungsausschüsse gehören zur politischen Kultur in Deutschland Die heutige Debatte wurde an dieser Stelle beinahe inhaltsgleich schon einmal Anfang 2004 geführt. Um es gleich vorweg zu sagen: Ich sehe nicht, warum der heutige ­ im Vergleich zu damals nur leicht modifizierte ­ Antrag des SSW Zustimmung finden sollte. Der SSW nennt drei Ziele, die mit seinem Antrag erreicht werden sollen: 1. Eine Beschleunigung des Verfahrens, 2. eine Steigerung der Effizienz des Verfahrens und 3. eine Entpolitisierung des Verfahrens. Zugegebenermaßen: Das klingt zunächst einmal gut. Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass der SSW-Antrag ­ wie schon damals ­ auch heute nicht überzeugt. Ich will das im Einzelnen an den drei genannten Zielsetzungen verdeutlichen: Erstens. Der SSW ist der Meinung, die Untersuchung würde ,,erheblich" beschleunigt, wenn man nur RichterInnen die Beweisausnahme überlassen würde. Ich halte das für sehr zweifelhaft. Was hat denn dort bislang zu den vereinzelten Verzögerungen geführt? Doch nicht etwa, dass wir Ausschussmitglieder keine Zeit für die Beweisaufnahme gefunden hätten. Nein, Grund und Ursache der vereinzelten Verzögerungen war doch, dass der Ausschuss die angeforderten Unterlagen nur schleppend und zum Teil erst nach Androhung von rechtlichen Schritten bekommen hat. Die Fraktionen erhalten erst jetzt die Seite 1 von 2 letzten 30 Aktenordner zur Auswertung ausgehändigt. Diese Akten wären auch nicht früher eingetroffen, nur weil RichterInnen an der Untersuchung beteiligt wären. Und den Gesetzen der Logik folgend kann auch eine RichterIn Akten erst dann auswerten, wenn sie ihm vorgelegt wurden. Ich halte es nicht für richtig, aus der Arbeit des aktuellen PUA eine besondere Reformbedürftigkeit herzuleiten. Dieser Parlamentarische Untersuchungsausschuss übernimmt eine Aufklärungsarbeit, an der die Gesellschaft ein immenses Interesse hat. Der Ausschuss bearbeitet eine Vielzahl von Fragen und eine hoch komplizierte Materie. Wenn er seinen Bericht ­ wie es sich derzeit abzeichnet ­ in etwa zur Jahreswende vorlegen wird, dann können wir mit Fug und Recht sagen: Hier wurde in einem angemessenen Zeitrahmen gearbeitet. Ich war viele Jahre in Berlin und Lübeck in Wirtschaftsstrafkammern tätig. Wer glaubt, Gerichte könnten bei streitigen und komplexen Verhandlungen kurzen Prozess machen, sollte sich einmal mit solchen RichterInnen in Kiel und Lübeck unterhalten. Zweitens: Auch dass der SSW-Vorschlag zu einer wesentlichen Effizienzsteigerung führen könnte, steht nach meinem Dafürhalten nicht zu erwarten. Sicherlich: Die Abgeordneten selbst würden beim SSW-Vorschlag von der Beweisaufnahme befreit werden. Aber zu sagen, der PUA hält die Abgeordneten davon ab, sinnvolleren Tätigkeiten nachzugehen, das sollen dann besser RichterInnen machen: Das halte ich für unangebracht. Denn sinnvolle Tätigkeiten werden nicht nur im Schleswigholsteinischen Landtag wahrgenommen, sondern auch in der Justiz. Es bleibt damit übrig der dritte Wunsch, der mit dem Antrag verbunden ist: Die Aufklärung des Sachverhaltes soll entpolitisiert werden. Um es klar zu sagen: Parlamentarische Untersuchungsausschüsse gehören zur politischen Kultur in Deutschland. Sie müssen deshalb politisch sein. Wir wollen, dass dies so bleibt. Ein Untersuchungsausschuss ist eben gerade kein Gericht. Und das gilt auch für die Verfahrensgestaltung: Zum parlamentarischen Kontrollrecht gehört untrennbar die Möglichkeit, Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens nehmen zu können. Mit dem zur Abstimmung stehenden Vorschlag werden deshalb die parlamentarischen Kontrollrechte beschnitten. Dem kann die Grüne Landtagsfraktion nicht zustimmen. Wichtiger wäre aus unserer Sicht, Erkenntnisse aus dem aktuellen PUA hier im Landtag umzusetzen: Wir sollten in unserer Verfassung den Weg für länderübergreifende Untersuchungsausschüsse frei machen. Die Parlamente hinken hier der Entwicklung im Bereich der Exekutive meilenweit hinterher. Wir müssen uns auch die Qualität von Aufsichtsräten ansehen, die staatliche und kommunale Unternehmen beaufsichtigen. Sie können davon ausgehen, dass wir Konsequenzen aus den Erkenntnissen im Untersuchungsausschuss schon recht bald in das parlamentarische Verfahren einspeisen werden. Ich will es nicht wieder erleben, dass sich Aufsichtsräte wenn es schief geht auf ihre mangelnde Ausbildung berufen. Ich denke, dass sind Debatten, die wir führen sollten. *** 2