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Presseticker > alle > 2010 > September > 10 > 12:23

Ingrid Brand-Hückstädt: Der Untersuchungsausschuss ist ein wichtiges Kontrollinstrument

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein                                                                                      1




Presseinformation
                                                                                             Wolfgang Kubicki, MdL
                                                                                             Vorsitzender
                                                                                             Katharina Loedige, MdL
                                                                                             Stellvertretende Vorsitzende
Nr. 310/2010                                                                                 Günther Hildebrand, MdL
                                                                                             Parlamentarischer Geschäftsführer
Kiel, Freitag, 10. September 2010

Sperrfrist: Redebeginn




                                                                                                     www.fdp-sh.de
Es gilt das gesprochene Wort!

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

Ingrid Brand-Hückstädt: Der
Untersuchungsausschuss ist ein wichtiges
Kontrollinstrument

In ihrer Rede zu TOP 23 (Unabhängige Richteruntersuchungen zur
Beweiserhebung im Rahmen der parl. Untersuchungsausschüsse) sagte die
Obfrau der FDP-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss,
Ingrid Brand-Hückstädt:

,,Mit schöner Regelmäßigkeit kommt nach einer gewissen Dauer eines
laufenden Untersuchungsausschusses von irgendjemandem entweder die
These, man müsse den Untersuchungsausschuss sofort beenden, er
bringe ja durch die Befragung der Abgeordneten doch kein Licht ins
Dunkel und die Vergangenheitsbewältigung interessiere sowieso
niemanden mehr im Land. Die andere These ist: Ändern wir doch das
Untersuchungsausschussgesetz, damit alles schlanker, kürzer, besser
wird.

Herr Harms, wir haben schon einige schleswig-holsteinische
Untersuchungsausschüsse gemeinsam erlebt ­ und wir haben
gemeinsam erlebt, wie erfolgreich Untersuchungsausschüsse sein
können, auch wenn sie, wie der Schubladen-Ausschuss, drei Jahre
gedauert haben. Ich bin deshalb etwas enttäuscht, wenn jetzt von Ihnen
von ,grundsätzlichen Problemen in der Praxis der parlamentarischen
Untersuchungsausschüsse' die Rede ist. Sie behaupten,
Untersuchungsausschüsse dauern zu lange und ­ man beachte ­ sie
seien politisch, also wollen Sie sie ,entpolitisieren'.

Ja ­ in der Tat, Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind
politisch und sind auch so gedacht. Für unpolitische Ermittlungen gibt es
Staatsanwälte und Richter.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

                                                                                             2

Es gehört zu den wichtigsten Funktionen eines Parlaments, die anderen
Staatsorgane unmittelbar oder mittelbar zu kontrollieren und
gegebenenfalls auch Sachverhalte, die es im Interesse der Öffentlichkeit
als aufklärungsbedürftig erachtet, selbstständig und unabhängig von
Justiz, Regierung und Verwaltung aufzuklären. Dabei liegt die
hauptsächliche Verwendung der formellen Kontrollinstrumente bei der
Opposition.

Als das so genannte ,schärfste parlamentarische Kontrollinstrument' gilt
dabei der parlamentarische Untersuchungsausschuss. Und in der
Literatur und Praxis ist man sich einig, dass er ein ,politisches
Kampfinstrument' ist. Damit ist nicht gemeint, dass man parlamentarische
Kompetenzen missbräuchlich ausnutzen kann.

Nein, die Formulierung orientiert sich an den Tatsachen:
Untersuchungsausschüsse sind eingebunden in das Kräfteverhältnis und
in die Interessen- und Gemengelage des Parlaments. Da liegt es auf der
Hand und ist so gewollt, dass es politisch zugeht und die objektive
Wahrheitssuche und -findung sich im Dickicht der subjektiven
Parteiinteressen möglicherweise verfangen kann.

Ich zitiere aus dem Kommentar zur Verfassung zu Art. 18 Randnummer 2:

,Vorstellungen, die dahin gehen, die Aufgabe von
Untersuchungsausschüssen aus der parlamentarischen Verantwortung zu
entlassen und auf gerichtsähnliche Kommissionen zu verlagern, beruhen
daher nicht selten auf einem grundlegenden Missverständnis der Aufgabe
von parlamentarischen Untersuchungen.'

Und ich will den weiteren Text nicht unterschlagen:
,vgl. dazu den Antrag der Abgeordneten des SSW vom 17. Dezember
2003, Abschaffung der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse'.
Wenn ich da mit der FDP so zitiert würde, wäre mir ein gleichlautender
Antrag sieben Jahre später etwas peinlich!

Die verfassungsrechtliche Befugnis zur Einsetzung von
Untersuchungsausschüssen gem. Art. 18 LV ermöglicht eben gerade
dem Parlament und den Abgeordneten aller Fraktionen die Aufklärung
von Missständen im staatlichen sowie im sonstigen Bereich des
öffentlichen Lebens in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufgabe
der politischen Willensbildung.

Im Vordergrund steht dabei ganz ausdrücklich die politische
Auseinandersetzung, nicht die objektive Wahrheitsfindung, so ebenfalls
die Kommentierung zur Landesverfassung. Das tun wir auch gerade im
jetzigen Ausschuss. Wir ­ die Ausschussmitglieder ­ entscheiden z. B.
über die Reihenfolge der Zeugenanhörungen. Wir, die Abgeordneten sind
direkt dabei, wenn sich Zeugen und Betroffene vor dem
Untersuchungsausschuss als sachkundig und vorbereitet oder das
komplette Gegenteil entpuppen. Wir, die Abgeordneten, können sofort

Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

                                                                                             3
unsere Schlüsse daraus ziehen und dies ­ völlig legitim ­ auch als
politisches Instrument benutzen.

Wie sollte das nun bei einer so genannten ,unabhängigen
Richteruntersuchung' gehen?

Zunächst einmal müssten Richter vorhanden sein. Richter, die sofort
bereit stehen, diese Zeugenaussagen vorzunehmen, Richter also, die
anscheinend nichts anderes zu tun haben, als darauf zu warten, etwas zu
tun zu bekommen. Mir ist nicht bekannt, dass das bei irgendeinem Gericht
in Schleswig-Holstein zur Zeit der Fall ist.

Wir könnten natürlich weitere Richter dafür einstellen ­ zu der Idee
verweise ich auf die beeindruckende Diskussion über den Haushalt am
Mittwoch hier im Landtag.

Es ist ja richtig, dass manche Sachverhalte, die noch dazu länger
zurückliegen, schwer aufzuklären sind. Aber fragen Sie mal die
Staatsanwälte oder Richter ­ die haben oft das gleiche Problem: mit
Erinnerungslücken von Zeugen, Schwierigkeit bei Beschaffung von
relevanten Unterlagen und riesigen Aktenbergen haben naturgemäß alle
zu kämpfen, die sich um Sachverhaltsaufklärungen welcher Art auch
immer bemühen oder bemühen müssen.

Und im Übrigen: Bevor man Gesetzesänderungen vorschlägt, sollte man
erst mal sehen, was das geltende Recht so hergibt: § 9 PUAG Schleswig-
Holstein sieht vor, dass Unterausschüsse zur Erhebung einzelner
Beweise gebildet werden können. Darüber könnten wir doch mal
nachdenken."




Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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