Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 10 September 2010 TOP 17: Auslandseinsätze der Bundeswehr (Drucksache 17/607) Dr. Kai Dolgner: Diesen Schaufensterantrag lehnen wir ab! Es gibt Anträge, bei denen man hofft, dass der Antragsteller sie wieder zurück nimmt. Dieser ist so einer. Wer bei dem sehr ernsten Thema Auslandseinsätze mit der Verfassung argumentiert, sollte sich mit dieser auch einmal beschäftigen. Über die Verfassungsmäßigkeit von bewaffneten Auslandseinsätzen entscheidet mitnichten der Landtag des Landes Schleswig-Holstein, sondern das Bundesverfassungsgericht. Das kann auch für die Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei nicht überraschend sein, schließlich sind Ihre Kollegen im Bundestag in dieser Angelegenheit bereits mehrfach dort unterlegen. Es war auch ein wegweisendes Urteil eben jenes Gerichtes, das die Zuständigkeit dem Bundestag zugeordnet hat und nicht der Bundesregierung oder dem Bundespräsident. Wir haben nämlich eine Parlamentsarmee und das ist gut so. Nun kann ich mir kaum vorstellen, dass den Kolleginnen und Kollegen diese Zuständigkeiten nicht bekannt sind. Wozu also dieser Antrag im Landtag von Schleswig-Holstein? Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es dem Antragsteller gar nicht um die inhaltliche Auseinandersetzung mit den einzelnen, sehr unterschiedlichen bewaffneten Auslandseinsätzen geht, sondern es sich um einen reinen Schaufensterantrag in Richtung des pazifistischen Teils unserer Gesellschaft handelt. Man muss wahrlich kein Befürworter der Auslandseinsätze sein, um das für schlechten Stil zu halten. Wir werden den Antrag deshalb ablehnen. 1