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Presseticker > alle > 2010 > September > 10 > 18:50

Anita Klahn: Jeder soll die Entscheidung für sich treffen können

Portable Document Format ist das Original der Pressemitteilung Weitere Formate: formatierter Text, Fliesstext und Layout

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein                                                                                      1




Presseinformation
                                                                                             Wolfgang Kubicki, MdL
                                                                                             Vorsitzender
                                                                                             Katharina Loedige, MdL
                                                                                             Stellvertretende Vorsitzende
Nr. 319/2010                                                                                 Günther Hildebrand, MdL
                                                                                             Parlamentarischer Geschäftsführer
Kiel, Freitag, 10. September 2010

Sperrfrist: Redebeginn




                                                                                                     www.fdp-sh.de
Es gilt das gesprochene Wort!

Gesundheit

Anita Klahn: Jeder soll die Entscheidung für sich
treffen können

In ihrer Rede zu TOP 22 (Einheitlicher Nichtraucherschutz) sagte die
gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

,,Ich bin liberale Nichtraucherin. Und das sage ich ganz bewusst. In einer
wirklich kurzen Erprobungsphase als Teenager habe ich für mich
entschieden, dass Rauchen in meinem Leben keinen Stellenwert
bekommt.

Aber auch in späteren Jahren habe ich mich immer wieder ganz bewusst
gegen das Rauchen entschieden - in dem Wissen um gesundheitliche
Risiken - für mich, meine Familie, meine Umgebung. Andere haben
dieses für sich anders entschieden.

Die Persönlichkeitsrechte des Grundgesetzes stehen uns auch genau
dieses Recht zu ­ nämlich die freie Entscheidung, wie man leben möchte.

Selbstverständlich hat auch jeder das Recht auf körperliche
Unversehrtheit. Aber strikte Rauchverbote wie in Bayern stoßen in der
Bevölkerung auf wenig Zustimmung und widersprechen auch dem
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Wie aus einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach
hervorgeht, befürwortet nur etwa ein Drittel das ausnahmslose
Rauchverbot in Gaststätten.

Knapp die Hälfte begrüßten dagegen die in mehreren Bundesländern
geltende Regelung, wonach das Rauchen in einem vom Hauptgastraum
getrennten Nebenraum erlaubt bleibt.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

                                                                                                 2

    Somit kann jeder für sich selbst entscheiden, ob er rauchen will oder nicht
    bzw. sich dem Passivrauchen aussetzen möchte oder nicht. Sichergestellt
    ist, dass man andere nicht beeinträchtigen darf.

    Nur 14 Prozent meinten, Rauchen sollte in Gaststätten komplett erlaubt
    bleiben und 3 Prozent der Befragten waren unentschieden.

    Im Übrigen ist der Umfrage zufolge die Zahl der Raucher in Deutschland
    mit 29 Prozent der Bevölkerung deutlich geringer als gemeinhin
    angenommen.

    Wenig haltbar sind auch Ängste schürende Aussagen, wie zum Beispiel,
    dass es in der Gastronomie an der Tagesordnung sei, dass schwangere
    Mitarbeiterinnen dort schutzlos arbeiten müssten.

1. gilt für Speiselokale das seit 2008 gültige Gesetz zum Schutz vor den
   Gefahren des Passivrauchens.
     Von über 9.000 gastronomischen Betrieben in Schleswig-Holstein nutzen
     ca. 300-500 sogenannte Einraumkneipen Ausnahmeregelungen, die
     ihnen das wirtschaftliche Überleben ermöglichen. Meistens kleine
     Familienbetriebe.

2. gibt es ein bundesweit einheitliches Mutterschutzgesetz.
     Ich zitiere:
     Wer eine werdende oder stillende Mutter beschäftigt, hat [...} die
     erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutze von Leben
     und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen.
     Des Weiteren ist unmissverständlich geregelt, dass werdende Mütter nicht
     beschäftigt werden dürfen, sofern nach ärztlichem Zeugnis Leben und
     Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet sind.
     Wer also Schwangere in verrauchten Kneipen zum Arbeiten zwingt, sollte
     einen guten Anwalt haben.

    Für alle Arbeitgeber gilt der § 5 der Arbeitsstättenverordnung. Danach ist
    der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der nicht
    rauchenden Mitarbeiter vorzunehmen. Es gibt eine Vielzahl von
    Mitbestimmungsmöglichkeiten durch Personal- und Betriebsräte und
    entsprechend viele Vereinbarungen.

    Der vorliegende Antrag der Opposition ist wieder einmal ein Muster-
    beispiel für ihr gesellschaftliches Verständnis.

    ,Der Staat ist für alles zuständig und das bitte bundesweit einheitlich.' Die
    FDP steht zu unserem föderalen System. Probleme, die vor Ort gelöst
    werden können, werden auch dort entschieden. Schleswig-Holsteiner
    können sehr gut entscheiden, was für Schleswig-Holstein richtig und gut
    ist. In diesem Feld brauchen wir Berlin nicht und wir brauchen schon gar
    nichts aus Bayern.



    Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
    Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
    E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

                                                                                             3
Wir Liberale sehen keinen Grund, Bürgerinnen und Bürger in einem
Bereich zu entmündigen, in dem sie über ihr eigenes Tun entscheiden
und auch ihr Handeln verantworten können.

Es gibt öffentliche Institutionen, die man zwingend aufsuchen muss. Dort
muss der Nichtraucher geschützt werden. Das tun wir auch in Schleswig-
Holstein mit einem umfassenden gesetzlichen Nichtraucherschutz. In
Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten,
Gesundheits-, Sport- und Kultureinrichtungen sowie in Speiselokalen
besteht ein generelles Rauchverbot.

Aber: Jeder Mensch kann und soll für sich individuell entscheiden, welche
Veranstaltung, welches Restaurant er besuchen möchte. Er muss
allerdings vorher erkennen können, ob geraucht werden darf oder nicht.
Und dabei ist es unerheblich, ob es bundesweit einheitliche
Kennzeichnungen gibt. Schleswig-Holstein hat sehr ausgewogene
Nichtraucherschutzregelungen, die funktionieren und gesellschaftlich
anerkannt sind. Wir sehen keinen Grund, hier Veränderungen
vorzunehmen und werden daher den Antrag von B`90/Die Grünen
ablehnen."




Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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