FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1 Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 320/2010 Kiel, Freitag, 10. September 2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Es gilt das gesprochene Wort! Steuern Wolfgang Kubicki: Ein Gesinnungsstaat ist ein Willkürstaat! In seiner Rede zu TOP 24 (Steuerhinterzieher sind Straftäter) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: ,,In einem Artikel der ,Tageszeitung' aus April dieses Jahres fand ich ein bemerkenswertes Zitat, das meines Erachtens genau zu dieser Debatte passt. Daher möchte ich es Ihnen nicht vorenthalten. Es lautet: ,Weil der Gute von sich glaubt, stets nur gut zu sein, kommt er nicht auf den Gedanken, dass das vielleicht nicht stimmt.' Und genau in diesem Geiste ist der Antrag der Grünen gewoben. Es wird suggeriert, die Grünen kümmerten sich darum, Straftäter ­ denn um nichts anderes handelt es sich bei Personen, die ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen ­ zur Strecke zu bringen, die durch ihre Tat, die Allgemeinheit schädigen. Der Unterschied zwischen Grünen und der FDP ist dabei die Rechtsstaatlichkeit. Die Grünen teilen den Rechtsstaat ­ wie überhaupt die ganze Welt ­ quasi nach Gesinnung in ,Gut' und ,Böse' ein. Wenn es darum geht, die Bösen zu schnappen ­ ist jedes Mittel recht. Wenn es darum geht, die Gesinnungsguten zu schonen, dann wird der Rechtsstaat als Mäntelchen zum Schutze hervorgehoben. Die Einteilung der Welt hat mit Rechtsstaat nichts zu tun. Der Gesinnungsstaat ist ein Willkürstaat. Das hat uns schon unsere Geschichte gelehrt. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ www.fdp-sh.de Sperrfrist: Redebeginn 2 Wir haben daraus gelernt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, auch wenn es einem persönlich nicht passt. Den Rechtsstaat zu schützen, auch, wenn es im Einzelfall mal nicht opportun ist, auch wenn es im Einzelfall mal nicht populär ist, das ist die Aufgabe einer freiheitlichen Partei. Die Grünen beweisen mit ihrem Antrag erneut, dass sie eine solche nicht zu sein scheinen. Denn was wollen Sie? Sie wollen, dass die Landesregierung CD's mit Datensätzen von Steuerhinterziehern erwirbt nach Prüfung ihrer Relevanz für Schleswig-Holstein. Was heißt das? Die Grünen wollen, dass das Land Datensätze erwirbt, ganz gleich, ob diese rechtmäßig erlangt worden sind. Aber auch nur dann, wenn im Nachhinein sichergestellt ist, dass beim Land die Kasse klingelt. Tut sie dies nicht, lässt man die vermeintlichen Täter ziehen. Was meine Damen und Herren ist das für eine Position? Populistischer und opportunistischer geht es kaum noch. Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies nichts zu tun. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2005 entschieden, dass bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen ein Beweisverwertungsverbot als Folge einer fehlerhaften Durchsuchung und Beschlagnahme von Datenträgern und darauf vorhandenen Daten geboten ist. Ob so ein Verfahrensverstoß gegeben ist, muss zunächst noch einmal geprüft werden. Das ist eine Rechtsfrage und keine, die man im Landtag politisch beschließen kann. Hat beispielsweise ein Informant die Daten aus der Bank gestohlen, macht sich der deutsche Staat beziehungsweise dessen Vertreter beim Erwerb der Steuer-CD möglicherweise wegen Hehlerei strafbar. Hat der Informant die Daten durch einen Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen beziehungsweise durch das Ausspähen von Daten erlangt, kann der Erwerb der Steuer-CD eine in Deutschland strafbare Begünstigung darstellen. Darüber hinaus kann der Ankauf auch noch eine Beihilfe zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie zum Ausspähen von Daten sein. Wir finden es zumindest bedenklich, wenn der Rechtsstaat Geschäfte mit Straftätern macht und möglicherweise selbst zum Täter wird. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Erst recht ist es ihm aber untersagt, Straftaten gegebenenfalls auch noch zu belohnen. Der Ankauf von rechtswidrig erlangten Daten bedeutet letztlich, dass man die von dem Informanten begangene Straftat gut heißt und belohnt. Das kann nach unserem Rechtsstaatverständnis nicht sein. Warum fordern die Grünen eigentlich keine Onlinedurchsuchungen oder Vorratsdatenspeicherungen bei potenziell Verdächtigen? Es gäbe da diverse technische Mittel, um Menschen der Begehung von Straftaten zu überführen. Das einzige Problem ist nur ­ sie sind im Zweifel verfassungswidrig! Es bleibt dabei: Im Einzelfall muss geprüft werden, auch welchem Wege Daten mit Hinweisen auf Straftaten erworben worden sind. Erst dann kann man gegebenenfalls die Daten auswerten. Wenn man zu der Auffassung kommt, dies sei rechtlich möglich, bitte schön. Wir sind da skeptisch. Aber entscheidend ist: Diese Entscheidung muss nach Recht und Gesetz ergehen und nicht nach Kassenlage. Die Grünen machen mit ihrem Antrag deutlich, dass es ihnen nur darum geht. Jeder der sich hiergegen verwehrt muss dann jemand sein, der die vermeintlichen Reichen schützt. So simpel ist ihr Weltbild ­ so simpel ist die Welt aber nicht! Wie bedenklich die Grünen auf dem Weg zu ihrem Gesinnungsstaat mittlerweile sind, zeigt nicht zuletzt die Aussage von Cem Özdemir auf dem kleinen Bundesparteitag in Köln im April. Dort sagte er in Abgrenzung zur FDP: Zwischen Grünen und Liberalen seien die ,genetischen Unterschiede' zu groß. Die Grünen gehen einen bedenklichen Weg, abseits von freiheitlichem Denken, abseits von einem wirklichen Rechtsstaatbewusstsein." Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/