Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 31 ­Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts Dazu sagt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Rasmus Andresen: Nr. 522.10 / 10.09.2010 Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind eindeutig Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch jetzt wieder haben Sie als Koalitionsfraktionen die Möglichkeit, Urteile eines Verfassungsgerichts politisch aufzugreifen. In unserem gemeinsamen Antrag mit der SPDFraktion geht es um die politisch und juristisch längst überfällige Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts. Juristisch längst überfällig, weil die Urteile des Bundesverfassungsgerichts eindeutig sind. In seinem Grundsatzbeschluss hat das Bundesverfassungsgericht am 17. August 2010 festgestellt, dass die Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften beispielsweise im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht gegen das Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz verstößt. Auch am 7. Juli 2009 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaften bezogen auf die Hinterbliebenenversorgung vergleichbar sind. Wer es bis politisch aus ideologischen Gründen nicht einsehen wollte, wurde vom Bundesverfassungsgericht der rechtliche Rahmen ins Stammbuch geschrieben. Es geht bei der Öffnung der Ehe darum, die volle Gleichstellung für Homosexuelle zu erreichen. Nicht nur im Steuerrecht oder bei der Adoption, sondern überall. Da wir ja im hohen Haus auch gerne über Kinderrechte diskutieren sei eins gesagt, durch die Öffnung der Ehe würden vor allem Kinder gleichgestellt werden, die nicht in klassisch heteSeite 1 von 2 rosexuellen Elternhäusern leben. Es gibt viele gute politische Argumente dafür, diesen Schritt in die Moderne zu vollziehen. Wer politische Visionen für die nächsten zehn Jahre entwirft, muss Gleichstellungspolitik mit einbeziehen. Und auch das gesellschaftliche Ansehen von Lesben und Schwulen hat sich deutlich verbessert. Beispielsweise gibt es laut Umfragen eine deutliche Mehrheit dafür, Homosexuellen das Adoptionsrecht zu geben. Es geht in dieser Frage darum, ob Deutschland toleranter und moderner, gar liberaler wird oder eben nicht. Da Sie, Frau Funke, in gleichstellungspolitischen Debatten oft afrikanische Länder als Vergleich heranführen, sei Ihnen gesagt. Ich wäre eher dafür, dass Deutschland in solchen Fragen sich vielmehr an den Niederlanden, Schweden, Norwegen und Kanada orientiert. Aber wo wir schon bei Ihnen, der FDP, sind. Im Koalitionsvertrag haben Sie versprochen sich für die Rechte von Homosexuellen einzusetzen und bis auf der steuerrechtlichen Gleichstellung im öffentlichen Dienst ist daraus nicht viel geworden. Bisher haben Sie sich ablehnend zu dem in der Anhörung befindenden Aktionsplan gegen Homophobie geäußert und sie kürzen massiv bei Einrichtungen wie der Haki oder Na sowas. Und das, obwohl Sie sich in der Opposition so aufgeplustert haben. Die Enttäuschung bei schwul-lesbischen Einrichtungen über Ihre Politik ist groß. Sie haben mit dieser Initiative die Chance wieder ein Schritt in die richtige Richtung zu machen. In der CDU wäre Bewegung auch dringend notwendig. Sie stehen in Schleswig-Holstein vor der Frage, wie Sie ihre Partei aufstellen wollen. Ihre Partei zu erneuern und in den Städten mehrheitsfähig zu machen, geht nicht, wenn Sie an ihren alten konservativen Familien- und Weltbild festhalten. Stimmen sie unserem Antrag zu. *** 2