Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! TOP 12 ­ Vergabe- und Tariftreuegesetz Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Andreas Tietze: Nr. 592.10 / 08.10.2010 Moderne Arbeitsmarktpolitik rasch umsetzen Wir freuen uns darüber, dass es unserer Wirtschaft wieder gut geht. Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass der derzeitige Konjunkturaufschwung nichts zur Lohngerechtigkeit beigetragen hat. Gerade in den unteren Lohnbereichen sind die Einkommen noch weiter gesunken. Dieses Verhalten ist armselig und eine Schande und hat eben auch mit ihrer schwarz-gelben Regierungsarbeit zu tun. Im Februar hatten wir im Wirtschaftsausschuss eine, hoch kompetente und interessante Anhörung zum SSW-Vorschlag für ein Tariftreuegesetz. Bislang hat die Landesregierung dieses wichtige Thema verschleppt. Die rot-grüne Landesregierung in Bremen hat da deutlich schneller, zielgerichteter und erfolgreicher gearbeitet. Am 3.11.2009 hat die Bremische Bürgerschaft das Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe verabschiedet. Sehr vieles von dem Bremer Gesetz hat die SPD in ihrem eingebrachten Gesetzentwurf übernommen ­ und um es deutlich zu sagen, meine Fraktion würde gern den Bremer Ansatz in Gänze übernehmen. Wir wollen Lohndumping im Interesse der Unternehmen und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein verhindern. Wir wollen die Tariftreue verbindlich festschreiben, nach der geltenden Rechtslage können wir dies derzeit uneingeSeite 1 von 3 schränkt nur im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs tun ­ und es besteht kein Grund es nicht zu tun! Wir müssen uns der Mittel bedienen, die uns über das Entsendegesetz gegeben sind, über die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ­ wie es der SSW vorschlägt. Die inhaltlichen Eckpunkte des Bremer Modells möchte ich an dieser Stelle nochmal in Erinnerung rufen: Wir wollen einen fairen Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen. Die Unternehmen bekommen den Zuschlag, die ausbilden, wo die Gleichstellung von Männern und Frauen Unternehmensziel ist und wo Schwerbehinderte beschäftigt werden. Es werden die Unternehmen bevorzugt, die nach ökologischen Kriterien in Zeiten des Klimawandels agieren und eine moderne CO2-Reduzierung betreiben. Das Bremer Gesetz ist vorbildlich und vereinbar mit der europäischen Rechtsprechung. Im Bremer Modell wird an die Förderung des Mittelstandes gedacht, in dem die Ausschreibungen in entsprechende Losgrößen gestaltet werden. Das so genannte Präqualifikationsverfahren ist sinnvoll. Und ganz besonders gefällt mir im Bremer Gesetz und das fehlt mir im SPD Entwurf der Mindestlohn. Da waren sie nicht mutig genug. Die Bremer haben dafür drei Varianten: ein Mindestlohn von 7,50 Euro, ein Mindestlohn, der der Lohnhöhe eines repräsentativen Tarifvertrages bei ÖPNV- und SPNVLeistungen entspricht, sowie der Mindestlohn der Branchen, für die ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz gilt. Der öffentliche Auftraggeber legt in den Vertragsunterlagen die jeweilig geltende Mindestlohnvariante fest. Der Mindestlohn ist ein Lohn, unter den man nicht gehen darf. Er ist ein Meilenstein europäischer Sozial- und Arbeitsmarktpolitik und ein wichtiger Schritt gegen Lohndumping. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht Mindestlöhne widersprechen der sozialen Marktwirtschaft, Hungerlöhne widersprechen der sozialen Marktwirtschaft. Der Bremer Ansatz spricht auch von Kontrollen der Tariftreue und der sonstigen Vorgaben ­ zweifelsohne eine fachlich wichtige und notwendige Forderung. Nachweise müssen eingefordert werden. Die Einsetzung einer Sonderkommission für die Kontrolle, wie es im Bremer Gesetz steht und es die Linke fordert, erscheint mir etwas problematisch. Wie groß soll diese Kommission sein und mit welchen hoheitlichen Befugnissen soll sie ausgestattet sein? Wie ist die Abgrenzung zur Polizei, den Ordnungsbehörden, der Steuerfahndung der Finanzbehörden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter. Und wer trägt die Kosten? Wir haben im Ausschuss noch viel zu diskutieren. Lassen sie uns im Interesse einer modernen Arbeitsmarktpolitik, im Interesse einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik schnell in die Puschen kommen. Schleswig-Holstein braucht keinen Stillstand. Wir brauchen mutige und zukunftsorientierte Entscheidungen. 2 *** 3