Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort! TOP 22 ­ Bundesweit einheitlicher Basisfallwert Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Marret Bohn: Nr. 596.10 / 08.10.2010 Grüne fordern bessere Arbeitsbedingungen in Schleswig-Holsteins Krankenhäusern Schleswig-Holsteins Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit. Wer eine gute medizinische und pflegerische Versorgung bereitstellen und Arbeitsplätze sichern soll, muss heute wissen, wie viel Geld er morgen zur Verfügung hat. Schleswig-Holsteins Krankenhäuser blicken derzeit in eine ungewisse finanzielle Zukunft. Schuld daran ist ein Beschluss des Bundeskabinetts, der auf Anraten des Bundesgesundheitsministers Rösler getroffen wurde. Das aktuelle Finanzierungsgesetz für gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) bricht gesetzliche Zusagen, um die lange gerungen wurde. Das ist unverantwortlich und wir Grüne fordern hier eine Nachbesserung! Was ExpertInnen und FachpolitikerInnen hart verhandelt und am Ende erfolgreich gesetzlich fixiert hatten, wird mit einem Handstreich über den Haufen geworfen. SchwarzGelb schwingt sich auf, alles besser zu wissen und macht es schlechter. Vorgesehen war zunächst ein Gutachten zur Kostenstruktur in den Bundesländern. Das finden wir Grüne richtig. Dann sollten abhängig vom Ergebnis des Gutachtens ab 2015 die länderspezifischen Basisfallwerte angeglichen werden. Diese Angleichung ist jetzt ersatzlos gestrichen worden. Damit werden den schleswig-holsteinischen Krankenhäusern zukünftige Mehreinnahmen in Höhe von rund 20 Millionen Euro vorenthalten. Das entspricht 500 Stellen im Pflegedienst. Seite 1 von 2 Der Pflegedienst ist jetzt schon in vielen Bereichen unterbesetzt. Der Gesetzentwurf, der vorgelegt wurde, wird Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenhäuser genannt ­ das ist der blanke Hohn für die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein. Wenn es so kommt, wie Herr Rösler es plant, werden Schleswig-Holsteins Krankenhäuser deutlich schlechter gestellt. Das darf sich unser Land nicht gefallen lassen. Ich erkenne an, dass unser Gesundheitsminister sein Möglichstes getan hat, um seinen FDP-Kollegen Rösler in Berlin umzustimmen. Bisher jedoch leider ohne endgültigen Erfolg! Mir ist durchaus bewusst, dass die in den Bundesrat eingespeisten Anträge aus dem Gesundheitsministerium das gleiche Ziel verfolgen, wie unser heutiger Antrag. Aber das GKV-Finanzierungsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Deshalb reicht die Fachministerinitiative nicht aus. Jetzt muss unser Ministerpräsident Peter Harry Carstensen sein politisches Gewicht in die Waagschale werfen. Schleswig-Holsteins Krankenhäuser werden jetzt schon finanziell deutlich benachteiligt. Sie erhalten zum Beispiel für eine Blinddarmoperation 2000 Euro. Im Saarland bekommt eine Klinik hierfür 2400 Euro. Das macht keinen Sinn. Die Basisfallwerte sind das eine Problem des Gesetzentwurfes. Das zweite Problem ist die starre Deckelung der Krankenhausbudgets, deren Folgen die Krankenhausgesellschaft allein für Schleswig-Holstein mit weiteren 35 Millionen Euro Erlösverzicht beziffert hat. Die Personalregelung, die die Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte erlaubte, soll ab 2011 wieder abgeschafft werden. Dies ist das dritte Problem. Die Folgen sind klar: Weitere Arbeitsverdichtung für alle Beschäftigten, unbezahlte Überstunden und eine Abnahme der Versorgungsqualität. Dies alles führt zu einer Abnahme der Motivation der Beschäftigten und zu einer Zunahme der Abwanderung ins Ausland oder in andere Bereiche. Und das, obwohl wir in Schleswig-Holstein einen Fachkräftemangel bei ÄrztInnen und beim Pflegepersonal haben. Die Arbeitsbelastung in den Krankenhäusern ist wie eine ausgequetschte Zitrone ­ mehr ist nicht zu verantworten. Die Abwärtsspirale muss durchbrochen werden! Wir Grüne wollen Planungssicherheit für Schleswig-Holsteins Krankenhäuser. Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, den ich ausdrücklich begrüße, geht aus meiner Sicht in dieselbe Richtung wie unser Antrag. Ein fraktionsübergreifender Antrag wäre ein gutes Signal für die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein, es wäre gut für die Beschäftigten und es wäre gut für die Patientinnen und Patienten. *** 2