Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 8. Oktober 2010 TOP 36: Entschädigung für Opfer von Heimerziehung (Drucksache 17/914 und17/939 Serpil Midyatli: Für eine angemessene Entschädigung der Opfer Die Misshandlungsfälle in Erziehungsheimen nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern in ganz Deutschland, gehören ohne Zweifel zu einem der schwarzen Kapitel unserer Nachkriegszeit. Anfang letzten Jahres hat sich der Landtag schon einmal damit befasst und eine gemeinsame Resolution verabschiedet. Jedoch zeigen nicht nur die aktuellen Berichte, dass dieses Kapitel mitnichten abgeschlossen ist. Die SPD Fraktion begrüßt den Vorstoß der Landesregierung, ressortübergreifend Standards zu überarbeiten und Handlungsstrategien weiterzuentwickeln, um Misshandlungen an Kindern und Jugendlichen in Institutionen in Schleswig-Holstein vorzubeugen. Aber auch die Aufarbeitung der Vergangenheit muss weitergehen. Die Infostelle des Runden Tisches Heimerziehung berichtet von weiterhin stetig eintreffenden Anfragen ehemaliger Heimkinder. Wir fordern daher die Landesregierung auf, die notwendige bisherige wissenschaftliche Aufarbeitung fortzuführen und die Aufklärung auf alle Einrichtungen zur Heimerzerziehung in dieser Zeit auszuweiten. Die Opfer haben ein Recht darauf. Mit der Aufarbeitung der Vorfälle in der Fürsorgeanstalt Glückstadt durch Prof. Dr. Schrapper ist ein Weg beschritten. Die Dokumentation und die Ausstellung wurden in ihrer Bedeutung sehr gewürdigt und hervorgehoben. Diese wichtige Arbeit muss für alle Träger von Erziehungsheimen in einem gemeinsamen Prozess fortgesetzt werden. Das heißt auch, dass der Runde Tisch in Schleswig-Holstein weiterarbeitet, damit die Opfer auch weiterhin einen qualifizierten Ansprechpartner im Land haben. 1 Es ist unsere Pflicht, denjenigen, die Misshandlungen erleiden mussten, auch nach der Verjährungsfrist zu helfen und sie auch zu entschädigen. Keine Entschädigung kann das Leid und die Not der Opfer angemessen ausgleichen, das ist uns allen sehr wohl klar, aber vielleicht das Leid etwas mildern. Für viele ­ wahrscheinlich für die meisten der Heimkinder - ist mit der Entlassung aus dem Heim ihr Leiden nicht zu Ende gewesen, sondern die dort erlittenen Traumatisierungen und die versäumten Chancen auf Bildung und Ausbildung haben ein ,,normales" Leben verhindert. Daher fordern wir die Landesregierung auf, sich beim Runden Tisch auf Bundesebene für eine Entschädigungslösung einzusetzen. Ein Rechtsgutachten des Runden Tisches hat zweifelsfrei festgestellt, dass es ,,in der Heimerziehung der frühen Bundesrepublik zu zahlreichen Rechtsverstößen gekommen ist, die nach heutiger und oft auch nach damaliger Rechtslage und deren Auslegung nicht mit dem Gesetz vereinbar waren". Nun müssen Konsequenzen daraus gezogen werden. Eine weitere Expertise im Auftrag des Runden Tisches zur Bewältigung der komplexen Traumatisierung ehemaliger Heimkinder kommt zum Ergebnis, dass viele Betroffene heute noch konkrete Hilfe bei der Bewältigung ihrer Gegenwart und Zukunft benötigen. ,,Hierfür sind menschliche Zuwendung, gezielte therapeutische Hilfe und deren ausreichende Finanzierung unerlässlich." Dazu wird ein Fonds vorgeschlagen. Und es wird resümiert ,,Soll eine Beschäftigung mit der Problematik der Heimkinder aus den 40er- bis 70er-Jahren erfolgreich verlaufen, so sind eine vorbehaltlose Anerkennung des geschehenen Unrechts wie auch Maßnahmen vonnöten, die die Opfer in ihrer Tragik respektieren und ihnen angemessen begegnen." Dies möchten wir, die SPD-Landtagsfraktion, erreichen und dazu gehört auch die Pflicht des Landes, sich für eine angemessene Entschädigung für das vergangene Unrecht einzusetzen. 2