Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 17. November 2010 TOP 14: Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren stärken (Drucksache 17/905) Andreas Beran: Feuerwehr nicht parteipolitisch missbrauchen! Ich hatte vor, diese Rede, als aktiver Feuerwehrmann, in Feuerwehruniform zu halten. Der Landtagspräsident hat mir das untersagt. Recht hat er. Seit ewigen Zeiten gilt im Landtag: Die Feuerwehr wird nicht politisiert und soll nicht für parteipolitische Strategien missbraucht werden. Das würde mit dem Tragen einer Feuerwehruniform genauso zutreffen wie mit dem Antrag, den Sie, meine Herren von CDU und FDP, uns hier heute vorlegen. Über die vordergründige Botschaft, die dem Antrag entnommen werden kann, besteht überwiegend Übereinstimmung. Nur: Ich nehme es Ihnen nicht ab, dass es Ihnen um die Sache geht, sondern Sie wollen die Zielgruppe Feuerwehr umschmeicheln und für Ihre parteistrategischen Überlegungen missbrauchen. Wenn es anders wäre, hätten Sie sich auch mit den erforderlichen Inhalten auseinandergesetzt. Wie stellen Sie sich denn die Voraussetzungen vor, die erfüllt sein müssen, damit der Feuerwehrführerschein erworben werden kann? Bedarf es nach Ihrer Meinung der Beteiligung eines Fahrlehrers oder soll das so laufen wie bei dem sogenannten ,,kleinen Feuerwehrführerschein" bis zu 4,75 Tonnen? Eine durchaus strittige Frage, von Ihnen in dem Antrag nicht beantwortet. Übrigens ,,kleiner Feuerwehrführerschein": Ende letzten Jahres habe ich in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband den Innenminister, den Wirtschaftminister und den Ministerpräsidenten schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass es noch immer keine Regelung beim 2 Feuerwehrführerschein bis zu 4,75 Tonnen im Land Schleswig-Holstein gab, während Bayern das längst geregelt hatte. Da es im Wirtschaftministerium einen Bedenkenträger als zuständigen Referenten gab, hatte ich mit meinem Schreiben erreicht, dass die Zuständigkeit auf das Innenministerium überging und dort in kürzester Zeit, incl. Nachbesserung auf Bundesebene, eine Regelung erarbeitet wurde. So haben wir in der Vergangenheit solche Probleme für die Feuerwehr geregelt. Das ging leise, in großer Einigkeit und ohne Politisierung über die Bühne. Fragen Sie die Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden! Wir sind dort gern gesehene Ehrengäste, solange wir sie nicht für unsere politischen Ziele vor den Karren spannen. Es gibt bestimmt Wichtigeres zu regeln, Dinge, die wir hier im Lande auch selbst lösen können. Insbesondere dann, wenn wir gemeinsam zur Lösung beitragen und nicht der eine den anderen politisch austricksen möchte. Ich will hier ein Beispiel nennen: Seit nunmehr ca. 2 Jahren gibt es Streit zwischen den Straßenbaulastträgern und Feuerwehren, wenn es um die Abrechnung von technischen Einsätzen geht. Im Falle eines Ölunfalles oder sollte ein Baum eine Straße nach Starkwind versperren, ruft in der Regel die Polizei die Feuerwehr. Die soll dann die Schäden beseitigen. Dann ist Gefahr im Verzuge und die Gefahrenabwehr muss unverzüglich erfolgen. Stellt die Feuerwehr den Einsatz dem Straßenbaulastträger anschließend in Rechnung, wird immer wieder versucht, mit dem Hinweis, man hätte ja einen eigenen Bauhof und die hätten das ja auch machen können, diese nicht zu bezahlen. Ein unhaltbarer Zustand, der längst zwischen den zuständigen Stellen der Landesregierung hätte geklärt werden müssen. Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Der Antrag ist ohne große Substanz. Er schadet jedoch auch nicht. Nachdem das Thema durch den Bundesrat durch ist, liegt ein entsprechender Antrag jetzt im Verkehrsausschuss des Bundestages. Herr Matthießen, sprechen Sie doch Ihren ParteiKollegen Gero Storjohann, Mitglied dieses Ausschusses, auf dem kleinen Dienstweg an. Vielleicht erreichen Sie dadurch mehr für das Anliegen der Feuerwehr als über diesen Antrag. Da der Antrag zwar unvollkommen ist, aber in die richtige Richtung weist, werden wir ihn nicht ablehnen, sondern zustimmen. Auch mit einer Ausschussüberweisung wären wir einverstanden.