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24.11.10
12:21 Uhr
B 90/Grüne

Anke Spoorendonk und Thorsten Fürter zum neuen Wahlgesetzvorschlag

24. November 2010
Presseinformation der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SSW im Landtag Schleswig-Holstein


Grüne und SSW reichen Gesetzesentwurf zum Wahlrecht ein Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SSW haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlgesetzes eingereicht. Die beiden Landtagsfraktionen schlagen vor, die Zahl der Landtagswahlkreise künftig von 40 auf 27 zu reduzieren, um eine Vergrößerung des Parlaments zu vermeiden. Außerdem fordern Grüne und SSW, dass Überhangmandate künftig voll ausgeglichen werden und dass bei der Mandatsverteilung statt dem D‘Hondtschen Zählverfahren die Methode Sainte Laguë-Schepers angewendet wird, um das Wahlergebnis möglichst genau in Landtagsmandate umzusetzen.
„Leider mussten wir in den bisherigen Verhandlungen des Ältestenrats feststellen, dass die großen Fraktionen kein ausreichendes Interesse daran haben, den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Die Situation nach der Landtagswahl 2009 hat gezeigt, dass wir ein neues Verantwortlich: Wahlrecht brauchen, das so genau wie möglich das Wahlergebnis in Landtagsmandate übersetzt, ohne dass der Für die Fraktion Landtag dadurch wieder weit über die Zielgröße 69 Mandate Bündnis 90/Die Grünen Dr. Jörg Nickel hinauswächst. Deshalb haben wir für die kommende Beratung im Stellv. Pressesprecher Landtag einen eigenen Entwurf eingebracht, der dem Tel.: 0431/988-1503 Verfassungsgerichtsurteil gerecht wird“, erläutert die Vorsitzende Für die der SSW-Landtagsfraktion, Anke Spoorendonk. SSW-Fraktion Lars Bethge Pressesprecher Der innenpolitische Sprecher der Grünen Fraktion, Thorsten Tel.: 0431/988-1383 Fürter ergänzt: In Zeiten, in denen überall das Sparen gepredigt wird, dürfen wir uns keinen aufgeblähten Landtag leisten. Wir vertrauen weiterhin auf die Einsicht der anderen Fraktionen. Die Politik gäbe ein trauriges Bild ab, wenn die Entscheidung des Verfassungsgerichtes einfach ausgehebelt würde. SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ #N!# 17. Wahlperiode 23.11.2010



Gesetzentwurf der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und des SSW



Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz - LWahlG) Drucksache 17/ #N!# Schleswig-Holsteinischer Landtag – 17. Wahlperiode



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Landeswahlgesetzes – LWahlG des Landes Schleswig-Holstein
Das Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein in der Fassung der Be- kanntmachung vom 7. Oktober 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Januar 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 25), wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 1 Satz 2 wird die Zahl 40 durch die Zahl 27 ersetzt.
2. § 3 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste einer am Verhältnisausgleich teilnehmenden Partei abgegebe- nen gültigen Zweitstimmen zusammengezählt. Anhand der Gesamtstimmenzahl wird für jede ausgleichsberechtigte Partei nach der Reihenfolge der Höchstzah- len, die sich durch Teilung durch 0,5 – 1,5 – 2,5 usw. ergibt (Höchstzahlverfah- ren), festgestellt, wie viele der nach Absatz 2 verbleibenden Sitze auf sie entfal- len (verhältnismäßiger Sitzanteil). Über die Zuteilung des letzten Sitzes entschei- det bei gleicher Höchstzahl das von der Landeswahlleiterin oder dem Landes- wahlleiter zu ziehende Los.“
3. § 3 Absatz 5 wird wie folgt geändert:
a) Satz 3 wird gestrichen. b) Der bisherige Satz 4 wird Satz 3. c) Im neuen Satz 3 wird die Zahl 3 durch die Zahl 2 ersetzt.
4. In § 16 Absatz 1 wird die Zahl 40 durch die Zahl 27 ersetzt.
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.



Thorsten Fürter Anke Spoorendonk und Fraktion und Fraktion
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