24. November 2010 Presseinformation der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SSW im Landtag Schleswig-Holstein Grüne und SSW reichen Gesetzesentwurf zum Wahlrecht ein Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SSW haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlgesetzes eingereicht. Die beiden Landtagsfraktionen schlagen vor, die Zahl der Landtagswahlkreise künftig von 40 auf 27 zu reduzieren, um eine Vergrößerung des Parlaments zu vermeiden. Außerdem fordern Grüne und SSW, dass Überhangmandate künftig voll ausgeglichen werden und dass bei der Mandatsverteilung statt dem D`Hondtschen Zählverfahren die Methode Sainte Laguë-Schepers angewendet wird, um das Wahlergebnis möglichst genau in Landtagsmandate umzusetzen. ,,Leider mussten wir in den bisherigen Verhandlungen des Ältestenrats feststellen, dass die großen Fraktionen kein ausreichendes Interesse daran haben, den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Die Situation nach der Landtagswahl 2009 hat gezeigt, dass wir ein neues Wahlrecht brauchen, das so genau wie möglich das Wahlergebnis in Landtagsmandate übersetzt, ohne dass der Landtag dadurch wieder weit über die Zielgröße 69 Mandate hinauswächst. Deshalb haben wir für die kommende Beratung im Landtag einen eigenen Entwurf eingebracht, der dem Verfassungsgerichtsurteil gerecht wird", erläutert die Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Anke Spoorendonk. Der innenpolitische Sprecher der Grünen Fraktion, Thorsten Fürter ergänzt: In Zeiten, in denen überall das Sparen gepredigt wird, dürfen wir uns keinen aufgeblähten Landtag leisten. Wir vertrauen weiterhin auf die Einsicht der anderen Fraktionen. Die Politik gäbe ein trauriges Bild ab, wenn die Entscheidung des Verfassungsgerichtes einfach ausgehebelt würde. Verantwortlich: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Jörg Nickel Stellv. Pressesprecher Tel.: 0431/988-1503 Für die SSW-Fraktion Lars Bethge Pressesprecher Tel.: 0431/988-1383 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 17. Wahlperiode Drucksache 17/ #N!# 23.11.2010 Gesetzentwurf der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und des SSW Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz - LWahlG) Drucksache 17/ #N!# Schleswig-Holsteinischer Landtag ­ 17. Wahlperiode Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Landeswahlgesetzes ­ LWahlG des Landes Schleswig-Holstein Das Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Januar 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 25), wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 Satz 2 wird die Zahl 40 durch die Zahl 27 ersetzt. 2. § 3 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst: ,,Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste einer am Verhältnisausgleich teilnehmenden Partei abgegebenen gültigen Zweitstimmen zusammengezählt. Anhand der Gesamtstimmenzahl wird für jede ausgleichsberechtigte Partei nach der Reihenfolge der Höchstzahlen, die sich durch Teilung durch 0,5 ­ 1,5 ­ 2,5 usw. ergibt (Höchstzahlverfahren), festgestellt, wie viele der nach Absatz 2 verbleibenden Sitze auf sie entfallen (verhältnismäßiger Sitzanteil). Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleicher Höchstzahl das von der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter zu ziehende Los." 3. § 3 Absatz 5 wird wie folgt geändert: a) Satz 3 wird gestrichen. b) Der bisherige Satz 4 wird Satz 3. c) Im neuen Satz 3 wird die Zahl 3 durch die Zahl 2 ersetzt. 4. In § 16 Absatz 1 wird die Zahl 40 durch die Zahl 27 ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Thorsten Fürter und Fraktion 2 Anke Spoorendonk und Fraktion