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Kiel, Dienstag, 30. November 2010
Wahlrecht
Gerrit Koch und Werner Kalinka: Wir legen ein
verfassungskonformes Wahlrecht vor
Die Fraktionen von CDU und FDP werden in der kommenden Landtagssitzung einen
gemeinsamen Gesetzentwurf für eine Änderung des Wahlrechts vorlegen. Dazu erklärten die
innen- und rechtspolitischen Sprecher von CDU, Werner Kalinka, und FDP, Gerrit Koch:
,,Mit unserem Gesetzentwurf tragen wir der Entscheidung des
Landesverfassungsgerichts Rechnung. Wichtig ist, dass wir ein Wahlrecht
beschließen, das keine begrenzte Halbwertzeit hat."
Die Eckpunkte des heute in den Fraktionen beschlossenen Gesetzentwurfs:
· 35 Direktwahlkreise und 34 Listenmandate
· Zwei-Stimmen-Wahlrecht
· Vollausgleich der entstandenen Überhangmandate
· D´Hondt-Auszählverfahren
Darüber hinaus soll die Zahl der Abgeordneten aus der Landesverfassung
herausgenommen werden. ,,Dies wäre übrigens auch notwendig, wenn das Parlament
den Vorschlägen der Sozialdemokraten oder der Grünen folgen würde", so Werner
Kalinka. ,,In allen Fällen könnte das Wahlergebnis dafür sorgen, dass die Zahl der
Abgeordneten deutlich von der in der Verfassung festgelegten Zahl der Mandate
abweicht."
Gerrit Koch: ,,Der Gesetzentwurf von CDU und FDP schafft ein verfassungskonformes
Wahlrecht, das einer etwaigen juristischen Nachprüfung standhalten wird."
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