Gerrit Koch und Werner Kalinka: Wir legen ein verfassungskonformes Wahlrecht vor
Kiel, Dienstag, 30. November 2010WahlrechtGerrit Koch und Werner Kalinka: Wir legen ein verfassungskonformes Wahlrecht vorDie Fraktionen von CDU und FDP werden in der kommenden Landtagssitzung einen gemeinsamen Gesetzentwurf für eine Änderung des Wahlrechts vorlegen. Dazu erklärten die innen- und rechtspolitischen Sprecher von CDU, Werner Kalinka, und FDP, Gerrit Koch:„Mit unserem Gesetzentwurf tragen wir der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Rechnung. Wichtig ist, dass wir ein Wahlrecht beschließen, das keine begrenzte Halbwertzeit hat.“Die Eckpunkte des heute in den Fraktionen beschlossenen Gesetzentwurfs: • 35 Direktwahlkreise und 34 Listenmandate • Zwei-Stimmen-Wahlrecht • Vollausgleich der entstandenen Überhangmandate • D´Hondt-AuszählverfahrenDarüber hinaus soll die Zahl der Abgeordneten aus der Landesverfassung herausgenommen werden. „Dies wäre übrigens auch notwendig, wenn das Parlament den Vorschlägen der Sozialdemokraten oder der Grünen folgen würde“, so Werner Kalinka. „In allen Fällen könnte das Wahlergebnis dafür sorgen, dass die Zahl der Abgeordneten deutlich von der in der Verfassung festgelegten Zahl der Mandate abweicht.“Gerrit Koch: „Der Gesetzentwurf von CDU und FDP schafft ein verfassungskonformes Wahlrecht, das einer etwaigen juristischen Nachprüfung standhalten wird.”Pressesprecher Pressesprecher Frank Zabel Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1488 Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1497 Telefax 0431-988-1444 E-mail: presse@fdp-sh.de E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de