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14.02.11
15:49 Uhr
CDU

Dr. Michael von Abercron: CCS-Länderklausel steht auch nach Spiegel-Artikel nicht zur Disposition!

Umweltpolitik
Nr. 072/11 vom 14. Februar 2011
Dr. Michael von Abercron: CCS-Länderklausel steht auch nach Spiegel-Artikel nicht zur Disposition!
Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat anlässlich der Spiegel-Veröffentlichungen vom Wochenende noch einmal klar gestellt, dass die Forderung einer CCS-Länderklausel für seine Fraktion nicht zur Disposition steht:
„Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich unverändert dafür ein, dass im Rahmen der gesetzlichen Regelungen über die Einlagerung von CO2 den Ländern die Möglichkeit eröffnet wird, dauerhafte und unterirdische Speicherungen auf ihrem Gebiet auszuschließen. So steht es auch im Koalitionsvertrag und unsere Position ist unverändert."
Daran habe auch die Veröffentlichung über die potentiellen unterirdischen Lagerstätten nichts geändert, betonte von Abercron.
„Seit langem sind uns die Kavernen in der Nähe der Salzstöcke in Schleswig-Holstein bekannt. Wir haben uns nach reiflicher Überlegung und angesichts der betroffenen Menschen in unserem Land dafür entschieden, die unterirdische CO2 Speicherung von dem Willen der Menschen vor Ort abhängig zu machen. Dies bleibt eine unverrückbare Position der CDU Schleswig-Holstein."


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


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