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15.03.11
18:45 Uhr
CDU

Dr. Christian von Boetticher zum Wahlrecht: Bis auf die Grünen haben sich alle bewegt!

Nr. 126/2011 vom 15. März 2011
Dr. Christian von Boetticher zum Wahlrecht: Bis auf die Grünen haben sich alle bewegt!
„Ich stelle fest: Bis auf die Grünen waren alle Fraktionen bereit, von ihren jeweiligen Vorstellungen zur Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils über das Wahlrecht abzurücken. Der nun zwischen CDU, SPD und FDP gefundene Kompromiss setzt die Vorgaben des Gerichtes um. Es ist schade, dass die anderen kleineren Fraktionen und insbesondere die Grünen zu keinerlei Bewegung bereit waren. Sie haben die Verhandlungen frühzeitig verlassen. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Kompromissbereitschaft der anderen Fraktionen gehabt“.
Mit diesen Worten hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher, das heutige Ergebnis der Verhandlungen von CDU, SPD und FDP über ein neues Wahlrecht kommentiert.
Von Boetticher bedauerte, dass die CDU sich mit ihrer Forderung nach einer Begrenzung der Ausgleichsmandate – wie sie in Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt üblich ist – nicht durchsetzen konnte. Auch die ursprünglich von der Union beabsichtigte Rückkehr zum Einstimmenwahlrecht sei nicht mehrheitsfähig gewesen:
„Die Anhörungen haben deutlich gemacht, dass diese Maßnahmen am besten geeignet wären, um die Zahl der Abgeordneten wirksam zu begrenzen. Die
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 CDU-Fraktion hat auch heute mit der Änderung des Zählverfahrens auf Sainte Lague/Schepers gezeigt, dass wir die Ergebnisse von Anhörungen berücksichtigen“, stellte der CDU-Fraktionschef klar.
Ohne zumindest eine Begrenzung der Ausgleichsmandate habe die CDU-Fraktion einer noch deutlicheren Reduzierung der Wahlkreise jedoch nicht zustimmen können. „Dadurch hätten die von den Parteien auf den Listen aufgestellten Abgeordneten zu deutlich die Oberhand gewonnen“, erklärte von Boetticher.
Folgende Eckpunkte zum Wahlrecht wurden vereinbart:
• Die Sollgröße für die Anzahl der Abgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag wird aus der Verfassung herausgenommen und ins einfache Recht überführt. • Die Anzahl von 69 Abgeordneten wird in das neue Wahlgesetz eingefügt. • Die 69 Mandate setzen sich aus 35 Wahlkreisabgeordneten und 34 Listenplätzen zusammen. • Das Zählverfahren wird von d`Hondt auf Sainte Lague/Schepers geändert. • Das Zwei-Stimmen-Wahlrecht bleibt erhalten. • Es erfolgt ein Vollausgleich von Überhangmandaten. • Die Abweichung bei der Wahlkreisgröße wird auf 20 Prozent festgelegt. Grundlage bleibt die Einwohnerzahl. • Als Wahltermin wird der 6. Mai 2012 festgelegt. Diesen wird die Landesregierung nach Verabschiedung des Wahlgesetzes festsetzen. • Die drei Fraktionen werden eine gemeinsame Vorlage in den Innen- und Rechtsausschuss einbringen.



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