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21.07.11
12:21 Uhr
B 90/Grüne

Thorsten Fürter zum Richtervorbehalt bei Blutentnahmen

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0178/28 49 591 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 404.10 / 21.07.2011

Richtervorbehalte, die nur auf dem Papier stehen, bringen in der Praxis nichts Zum Richtervorbehalt bei Blutentnahmen erklärt der innen- und rechtspolitische Spre- cher der Grünen Landtagsfraktion, Thorsten Fürter:
Wir sollten die übereinstimmenden Wortmeldungen der Polizei- und Richterverbände sehr ernst nehmen.
Richtervorbehalte sind für die Grünen ein elementarer Bestandteil von Bürgerrechtspoli- tik. Richtervorbehalte, die nur auf dem Papier stehen, bringen aber in der Praxis für den Grundrechtsschutz so gut wie nichts. Nicht für jeden Grundrechtseingriff ist ein Richter- vorbehalt sinnvoll: Wenn eine Richterin oder ein Richter vom Polizeibeamten angerufen wird, ob bei einer Kontrolle an der A1 mitten in der Nacht einem Fahrer durch den Arzt Blut abgenommen werden darf, besteht für das Gericht praktisch keine andere Mög- lichkeit, als den Angaben des Beamten zu folgen. Das Gericht wird die Blutentnahme anordnen, weil es keine Möglichkeit hat, sich ein eigenes Bild von der Sachlage zu ma- chen. Der Richtervorbehalt droht in solchen Fällen zur bloßen Formalität zu verkom- men. Wir sollen darüber nachdenken, die Ressourcen, die wir durch eine Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen gewinnen, in die nachträgliche rechtsstaatli- che Kontrolle solcher Polizeimaßnahmen zu stecken.
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein war schlecht beraten, auf Druck der FDP einer solchen Lösung im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern.
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