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21.07.11
13:55 Uhr
Linke

Heinz-Werner Jezewski zum Richtervorbehalt bei Blutentnahmen

Ramona Hall Presseinformation Öffentlichkeitsarbeit
DIE LINKE Fraktion im Schleswig-Holsteinischen 264/2011 Landtag Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 9 88 16 01 Kiel, 21. Juli 2011 Telefax: 0431 / 9 88 16 18
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Heinz-Werner Jezewski zum Richtervorbehalt bei Blutentnahmen
Kiel. „Der „Piks“ bei der Blutentnahme durch einen Arzt ist eine Körperverletzung, die gegen das Grund- recht auf körperliche Unversehrtheit verstößt, so Heinz-Werner Jezewski, innenpolitischer Sprecher der LINKEN. „Bisher gibt es klare Regelungen, unter welchen Voraussetzungen dieses Grundrecht einge- schränkt werden kann, und dazu gehört die Zustimmung eines Richters. Auch jetzt schon kann – in Aus- nahmefällen – davon abgewichen werden.“

DIE LINKE sieht keinen Anlass, den Richtervorbehalt aufzugeben, nur weil diese Ausnahmeregelung funk- tioniert. „Wenn der Abgeordnete Fürther aus seiner beruflichen Erfahrung als Richter den Eindruck hat, es bestehe ‚für das Gericht praktisch keine andere Möglichkeit, als den Angaben des Beamten zu folgen‘ dann kann es doch nur darum gehen, das zu ändern“, so Jezewski.

DIE LINKE setzt sich für eine angemessen Berücksichtigung des Aufwandes zur Anordnung von Blutent- nahmen in den Personalplänen des Justizministeriums ein. Jezewski hierzu: „Natürlich darf der organisa- torische Aufwand zur Durchsetzung eines Grundrechtes nicht auf die Richterinnen und Richter im Land abgewälzt werden. Hier müssen gegebenenfalls die Personalpläne angepasst werden.“



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