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19.08.11
12:16 Uhr
B 90/Grüne

Thorsten Fürter zu Facebook

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 441.11 / 19.08.2011


Keine Bußgelder für private Facebook-Fanpages
Zu der heute veröffentlichen Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:
So alarmierend die technische und rechtliche Bewertung des ULD ist, erfordert sie doch eine differenzierte und maßvolle Vorgehensweise hinsichtlich der Konsequenzen. Die Forderung ist richtig, im Hinblick auf alle öffentlichen BetreiberInnen solcher Seiten. Diese dürfen die Daten der NutzerInnen nicht zu Werbezwecken in die Hände von Fa- cebook treiben. Das gilt auch für die Seiten, die von der Landesregierung betrieben werden. Wer diese Seiten aufruft, darf davon ausgehen, dass alles nach Recht und Gesetz abläuft. Geschieht das nicht, muss der Stecker gezogen werden.
Auch privaten BetreiberInnen von Fanseiten Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro in Aussicht zu stellen, ist aber der falsche Weg. Die Problematik muss für diese anders gelöst werden. Hier ist die Politik der richtige Adressat, um sich für den Schutz der Per- sönlichkeitsrechte der NutzerInnen im Internet auf internationaler Ebene einzusetzen.
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Hintergrund: Das ULD in Schleswig-Holstein hat alle BetreiberInnen von Fanpages aufgefordert, ihre Seiten und den „Gefällt mir“-Button auf Facebook zu deaktivieren. Über diese soge- nannten Social-Plugins werden qualifizierte Nutzerprofile an Facebook in die USA wei-
Seite 1 von 2 tergegeben, mithilfe derer eine Reichweitenanalyse erstellt werden kann. Über mehrere Jahre hinweg kann Facebook damit die NutzerInnen weiter verfolgen und so Profilbilder erstellen.
Diese Form der Datenweitergabe verstößt gegen deutsches und europäisches Daten- schutzrecht, da die NutzerInnen über die Weitergabe nicht hinreichend informiert wer- den und – nicht einmal für Nichtmitglieder – keine Möglichkeit besteht, diese Verfolgung zu unterbinden.
Das ULD droht nunmehr allen BetreiberInnen von Fan-Seiten auf Facebook Bußgelder festzusetzen, sollten diese nicht eingestellt werden.

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