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05.10.11
16:45 Uhr
SPD

Hans Müller zu TOP 4: Für lebenslange Weiterbildung aktiv werben!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 5. Oktober 2011


TOP 4: Novellierung Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz zu einem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (Drucksache 17/1854)



Hans Müller:
Für lebenslange Weiterbildung aktiv werben!
Die Weiterbildung hat in Schleswig-Holstein wie auch in den meisten anderen Bundesländern mittlerweile Verfassungsrang, bei uns in Art. 9 Abs. 3. Mit Leben erfüllt wurde dieser Verfassungsauftrag durch das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz von 1990. Dieses Gesetz hat sich im Grundsatz bewährt, auch wenn wir anhand der regelmäßigen Berichterstattungen der Landesregierung feststellen müssen, dass die Beteiligung an Weiterbildungsveranstaltungen, für die der Freistellungsanspruch nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) gilt, gering, zu gering ist. Die Perspektive muss daher sein, nicht etwa das BFQG abzuschaffen, wie es in der Vergangenheit immer wieder auch von Fraktionen des Landtags vertreten worden ist, sondern es nach nunmehr einundzwanzig Jahren weiterzuentwickeln und uns dabei auch an den höheren Standards anderer Bundesländer zu orientieren. Weiterbildung ist kein Privatvergnügen des abhängig Beschäftigten. Auch die Arbeitgeber müssen ein Interesse daran haben. Weiterbildung bringt deutlich sozialen und ökonomischen, also gesellschaftlichen Nutzen. Weitsichtige Betriebe haben das längst erkannt, aber es sind noch viel zu wenige. Für die Stärkung unserer Demokratie wäre politischer Bildungsurlaub nicht nur aktuell hilfreich. Er findet sich nicht im Entwurf. Wer sich als Arbeitnehmer um eine Bildungsfreistellung bemüht, sollte nicht mit der Frage „Muss das sein?“ und dem Verweis auf den Arbeitsanfall abgewimmelt werden können. Im Gegenteil: Aktive Werbung für 2



Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen ist überfällig auch aus demografischen Gründen. Die notwendigen Bewusstseinsänderungen sind nicht durch Gesetzesnovellierungen allein zu bewirken, aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen können einen Beitrag dazu leisten. Wir hatten vor einem Jahr ein umfassendes Weiterbildungsgesetz gefordert, das u.a. folgendes leisten sollte: - die Aufgabenverteilung zwischen Kommunen und Land beim lebenslangen Lernen regeln, - die Voraussetzungen für die Anerkennung der Weiterbildungsträger und der Weiterbildungsveranstaltungen definieren, - die Bildung von Weiterbildungsverbünden fördern, - die Bildungsfreistellung sichern - sowie die damit verbundenen Berichtspflichten festsetzen.

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt unsere Erwartungen nicht. Trotz des geänderten Titels ist er kaum mehr als eine Novellierung des Gesetzes von 1990, ohne zeitgemäß zu sein. Er ist nicht dazu angetan, die Motivation der Beschäftigten, an Weiterbildungsangeboten teilzunehmen, zu erfüllen. Zum Beispiel wird die jahresübergreifende Verblockung der Ansprüche auf Weiterbildungsfreistellung zum Ausnahmefall. Die Möglichkeit zur Teilnahme an Angeboten, die den Beschäftigten erst recht kurzfristig bekannt werden, wird durch die jetzt bindende sechs-Wochen-Antragsfrist faktisch abgeschafft. Von der Förderung der Weiterbildungsteilnahme so genannter benachteiligter Personengruppen möchte ich erst gar nicht sprechen. Der Entwurf der Landesregierung leistet überhaupt nicht die Förderung der Bildung von Zusammenschlüssen im Weiterbildungsbereich, außer dass die Regionalen Berufsbildungszentren erwähnt werden. Es bleibt noch vieles zu tun, sollte dieses Gesetz seinen Namen verdienen. Wir beantragen Überweisung in den Bildungsausschuss und den Wirtschaftsausschuss.