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03.11.11
14:18 Uhr
SPD

Hans Müller: Koalition muss Denkmalschutzgesetzentwurf zurückziehen!

Kiel, 3. November 2011 Nr. 315/2011



Hans Müller:
Koalition muss Denkmalschutzgesetzentwurf zurückziehen!

Nach der heutigen Anhörung zu den beiden Entwürfen für ein neues Denkmalschutzgesetz, die die SPD-Fraktion sowie die beiden Koalitionsfraktionen vorgelegt haben, erklärt der kulturpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Hans Müller:
Nach der heutigen mündlichen Anhörung im Bildungsausschuss hat sich das Gesamtergebnis der schriftlichen Anhörung, an der sich rund 40 Einrichtungen, Verbände und Experten beteiligt haben, noch weiter verstärkt. Der von der CDU/FDP-Koalition vorgelegte Entwurf wird fast ausschließlich von einigen Vertretern der Eigentümerseite unterstützt, aber von der gesamten Fachöffentlichkeit, die sich mit Denkmalschutz befasst und sich für die Bewahrung unseres kulturellen Erbes einsetzt, vernichtend kritisiert.
Die Argumente reichen dabei von der Entmachtung der beiden Landesämter, deren Aufgaben zum großen Teil auf kommunale Verwaltungen übertragen werden sollen, die dafür weder das geeignete Personal noch die ausreichenden Finanzmittel haben, bis zu der in der Landesgesetzgebung so gut wie einmaligen Einführung eines Ministervorbehalts bei der Unterschutzstellung von Denkmalen, die nach 1950 entstanden sind – eine zeitliche Begrenzung, für die noch niemand eine sachliche Begründung geben konnte.
Es ist unübersehbar, dass es in dieser Frage auch zwischen den Koalitionspartnern unterschiedliche Auffassungen gibt. Der Gesetzentwurf, der in der 16. Legislaturperiode von der Großen Koalition erarbeitet wurde, ist seinerzeit wegen der verkürzten Legislaturperiode der Diskontinuität anheim gefallen; die SPD-Fraktion hatte ihn deshalb zu Beginn der 17. Legislaturperiode nahezu unverändert erneut eingebracht. Die Koalition sollte nicht versuchen, in dieser Legislaturperiode, die in wenigen Monaten auslaufen wird, rechtliche Bedingungen zu schaffen, die von einer neuen Parlamentsmehrheit korrigiert werden müssten. Das wäre eine Zumutung sowohl für den Denkmalschutz als auch für die Eigentümer.