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16.11.11
11:45 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 4: Dem LINKEN Gesetzentwurf fehlt jede Ernsthaftigkeit

Bildungspolitik
Nr. 487/11 vom 16. November 2011
Heike Franzen zu TOP 4: Dem LINKEN Gesetzentwurf fehlt jede Ernsthaftigkeit
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Für seine vorletzte Sitzung im laufenden Jahr hat sich der Landtag ein umfangreiches Programm vorgenommen. Deshalb müssen auch in dieser Tagung leider einige Punkte ohne Aussprache abgestimmt werden.
Dass die Fraktion „Die Linke“ darauf besteht, dass wir auch hier noch einmal über ihren Gesetzentwurf zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch das Land debattieren, ist ihr gutes Recht. Ob es unbedingt nötig gewesen wäre, möchte ich gleichwohl in Frage stellen.
Denn der Entwurf ist im Bildungsausschuss und auch im Finanzausschuss mit der gebotenen Ausführlichkeit beraten worden. Und spätestens bei dem Beitrag des Kollegen Dr. Höppner hätte ihnen klar werden müssen, was sie da für einen Unsinn verzapft haben. Am Ende der Beratungen stand die Ablehnungsempfehlung des Anliegens der Linken – und zwar durch alle anderen Fraktionen. Auch das Begehren, eine Anhörung durchzuführen, wurde zurückgewiesen – „mangels Masse“ sozusagen.
Nach dem Eindruck meiner Fraktion fehlt es dem Gesetzentwurf ohnehin an Ernsthaftigkeit. Zuletzt haben wir den Paragraphen 114 des Schulgesetzes im
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes geändert. Dabei wurde unter anderem die Frage der Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten neu geregelt. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass nun das Land die Kosten übernehmen soll. Und zwar im wahrsten Sinne des Wortes „von heute auf morgen“.
Ist das Ihr Verständnis von solider Politik?
Bis Ende Dezember 2010 gilt die eine Regelung. Von Januar bis November 2011 die andere. Und ab November 2011 schon wieder eine neue? Sie können nicht ernsthaft erwarten, dass Abgeordnete, die sich um Verlässlichkeit bemühen, so etwas mitmachen.
Weiter fragt man sich, woher Sie eigentlich das Geld für die Verwirklichung Ihrer Initiative hernehmen wollen. Und zwar in doppelter Hinsicht. Denn erstens fehlt es an den haushaltsrechtlichen Grundlagen. Und zweitens käme kurzfristig ein zweistelliger Millionenbetrag auf das Land zu, den wir nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können.
Wie wollen Sie denn denjenigen, die uns Jahr für Jahr eine Konsolidierungshilfe in Höhe von 80 Mio. Euro überweisen, Ihren Gesetzentwurf erklären? Es kann doch nicht sein, dass man ständig das Wort von der „Solidarität“ im Munde führt, und dann mit denen, die solidarisch handeln, in diesem Stil umgeht. Denn tatsächlich führt Ihr Antrag ja keineswegs zu einer „kostenfreien Schülerbeförderung“, wie der von Ihnen gewählte Titel vorgibt.
Kosten entstehen auf jeden Fall – es sei denn, die Schüler gehen zu Fuß oder nehmen das Fahrrad. Die Frage ist nur, wer die Kosten trägt.
Ich will in diesem Zusammenhang auch ganz ausdrücklich der Kollegin Erdmann widersprechen, die im Bildungsausschuss gesagt hat, eine Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch das Land sei zwar nicht finanzierbar, aber wünschenswert. Nein, Frau Kollegin, eine solche Übernahme ist beides nicht – sie ist nicht finanzierbar und sie ist auch nicht wünschenswert.
Erstens ist es durchaus angemessen, dass die Eltern zumindest eine Mitverantwortung dafür tragen, dass ihre Kinder morgens zur Schule kommen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Heutzutage sind aber auch die Selbstverständlichkeiten manchmal schon kontrovers. Deshalb muss man sie hin und wieder auch einfach einmal aussprechen.
Und zweitens schreiben sich die Linken ja gerne auf die roten Fahnen, dass

Seite 2/3 man die „sozial Schwachen“ fördern sollte.
Wenn dies Ihr Anliegen ist, warum wollen Sie dann öffentliche Gelder mit der Gießkanne übers Land verteilen? Warum wollen sie zig Millionen ausgeben, um die Beförderungskosten auch für solche Kinder zu übernehmen, deren Eltern sie mit Leichtigkeit selbst tragen können? Und was haben Sie eigentlich gegen die Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen? Nach ihrem Entwurf sind das die Verlierer, die nicht von einer kostenfreien Schülerbeförderung profitieren sollen.
All das sind Fragen, auf die Ihr Gesetzentwurf keine Antworten gibt.
Deshalb wird meine Fraktion heute dasselbe tun, was wir auch schon im Ausschuss getan haben: Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab.



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