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16.11.11
11:56 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 4 - Entwurf eines Gesetzes zur kostenfreien SchülerInnenbeförderung

Presseinformation Kiel, den 16. November 2011 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur kostenfreien SchülerInnenbeförderung Drs. 17/1715, 1941

Der Gesetzentwurf der Linken für eine kostenfreie Schülerbeförderung ist sicherlich
wünschenswert. Wir teilen die Einstellung, dass die Kosten für die Schülerbeförderung eine
Gemeinschaftsaufgabe sind und dass die Schulbildung der Kinder nicht vom Einkommen der
Eltern abhängig sein darf. Allerdings stimmt der SSW trotzdem gegen den Gesetzentwurf der
Linken. Aus unserer Sicht kommt der Entwurf aus der Schublade „Wünsch-Dir-Was“ – mit
anderen Worten ist er also durchaus wünschenswert, aber völlig unrealistisch. Außerdem
sollten die Kosten für die Schülerbeförderung nicht allein vom Land getragen werden. Vielmehr
ist es Aufgabe des Landes und der Kreise und Kommunen gemeinsam für die
Schülerbeförderung aufzukommen.


Aus Sicht des SSW muss die derzeitige Regelung zu den Kosten der Schülerbeförderung so
schnell wie möglich geändert werden. Die zwingende Elternbeteiligung benachteiligt den
ländlichen Raum, obwohl nach der Schließung von kleinen Schulen eigentlich gesagt wurde, 2
dass die Kinder kostenfrei zur nächsten Schule kommen können. Auch werden Eltern mit
niedrigem Einkommen und Familien mit vielen Kindern benachteiligt. Die Regelung des Landes
geht zu Lasten der Schwachen in unserer Gesellschaft. Darauf hat auch die Bürgerbeauftragte
des Landes für soziale Angelegenheiten, Frau Wille-Handels, mehrfach hingewiesen. Familien
mit niedrigem Einkommen, dürfen nicht in die Situation kommen, aus finanziellen Gründen
auf die angemessene Ausbildung für ihre Kinder verzichten zu müssen, weil sie die
Beförderung zur nächsten Schule nicht zahlen können.


Der SSW setzt sich ganz grundsätzlich dafür ein, dass der Schulbesuch kostenfrei sein muss.
Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Wir haben schon genügend
Probleme mit der Umsetzung von Chancengleichheit an unseren Schulen. Da müssen wir nicht
noch mehr Hürden aufbauen, um den Zugang für alle weiter zu erschweren. Aus bildungs- und
sozialpolitischer Sicht ist es daher völlig inakzeptabel, durch die Elternbeteiligung ein Schulgeld
durch die Hintertür einzuführen.


Die Landesregierung steht nach ihrem Haushaltsbeschluss zur Schülerbeförderung vor einem
Scherbenhaufen. Zwar haben mittlerweile alle Kreise und Kommunen eine Satzung erlassen, in
der die zwingende Elternbeteiligung festgeschrieben ist. Der Weg zu dieser Beteiligung war
allerdings mehr als holprig. Die Kreise und Kommunen haben sich in Teilen sehr schwer damit
getan, den Beschluss des Landes umzusetzen. Und statt einer konsistenten Lösung, kocht jetzt
jeder sein eigenes Süppchen. Und viele hoffen darauf, dass bald eine neue Landesregierung
gewählt wird, die die zwingende Elternbeteiligung wieder zurücknimmt. Denn um den Landrat
des Kreises Stormarn, Herrn Klaus Plöger, aus der Presse am 17.04. dieses Jahres zu zitieren: Im
Stormarner Kreistag sind viele der Meinung, dass das Kieler Gesetz eigentlich Schrott ist, weil
es den Schwarzen Peter den Kreisen zuschiebt. Dieser Einschätzung stimmen wir zu. Es kann
nicht sein, dass die Haushaltskonsolidierung des Landes auf dem Rücken der Kreisvertreter und
Eltern ausgetragen wird. Die Kosten für die Schülerbeförderung müssen Land und Kreise und
Kommunen gemeinsam tragen.