Anke Spoorendonk zu TOP 4 - Entwurf eines Gesetzes zur kostenfreien SchülerInnenbeförderung
Presseinformation Kiel, den 16. November 2011 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur kostenfreien SchülerInnenbeförderung Drs. 17/1715, 1941Der Gesetzentwurf der Linken für eine kostenfreie Schülerbeförderung ist sicherlichwünschenswert. Wir teilen die Einstellung, dass die Kosten für die Schülerbeförderung eineGemeinschaftsaufgabe sind und dass die Schulbildung der Kinder nicht vom Einkommen derEltern abhängig sein darf. Allerdings stimmt der SSW trotzdem gegen den Gesetzentwurf derLinken. Aus unserer Sicht kommt der Entwurf aus der Schublade „Wünsch-Dir-Was“ – mitanderen Worten ist er also durchaus wünschenswert, aber völlig unrealistisch. Außerdemsollten die Kosten für die Schülerbeförderung nicht allein vom Land getragen werden. Vielmehrist es Aufgabe des Landes und der Kreise und Kommunen gemeinsam für dieSchülerbeförderung aufzukommen.Aus Sicht des SSW muss die derzeitige Regelung zu den Kosten der Schülerbeförderung soschnell wie möglich geändert werden. Die zwingende Elternbeteiligung benachteiligt denländlichen Raum, obwohl nach der Schließung von kleinen Schulen eigentlich gesagt wurde, 2dass die Kinder kostenfrei zur nächsten Schule kommen können. Auch werden Eltern mitniedrigem Einkommen und Familien mit vielen Kindern benachteiligt. Die Regelung des Landesgeht zu Lasten der Schwachen in unserer Gesellschaft. Darauf hat auch die Bürgerbeauftragtedes Landes für soziale Angelegenheiten, Frau Wille-Handels, mehrfach hingewiesen. Familienmit niedrigem Einkommen, dürfen nicht in die Situation kommen, aus finanziellen Gründenauf die angemessene Ausbildung für ihre Kinder verzichten zu müssen, weil sie dieBeförderung zur nächsten Schule nicht zahlen können.Der SSW setzt sich ganz grundsätzlich dafür ein, dass der Schulbesuch kostenfrei sein muss.Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Wir haben schon genügendProbleme mit der Umsetzung von Chancengleichheit an unseren Schulen. Da müssen wir nichtnoch mehr Hürden aufbauen, um den Zugang für alle weiter zu erschweren. Aus bildungs- undsozialpolitischer Sicht ist es daher völlig inakzeptabel, durch die Elternbeteiligung ein Schulgelddurch die Hintertür einzuführen.Die Landesregierung steht nach ihrem Haushaltsbeschluss zur Schülerbeförderung vor einemScherbenhaufen. Zwar haben mittlerweile alle Kreise und Kommunen eine Satzung erlassen, inder die zwingende Elternbeteiligung festgeschrieben ist. Der Weg zu dieser Beteiligung warallerdings mehr als holprig. Die Kreise und Kommunen haben sich in Teilen sehr schwer damitgetan, den Beschluss des Landes umzusetzen. Und statt einer konsistenten Lösung, kocht jetztjeder sein eigenes Süppchen. Und viele hoffen darauf, dass bald eine neue Landesregierunggewählt wird, die die zwingende Elternbeteiligung wieder zurücknimmt. Denn um den Landratdes Kreises Stormarn, Herrn Klaus Plöger, aus der Presse am 17.04. dieses Jahres zu zitieren: ImStormarner Kreistag sind viele der Meinung, dass das Kieler Gesetz eigentlich Schrott ist, weiles den Schwarzen Peter den Kreisen zuschiebt. Dieser Einschätzung stimmen wir zu. Es kannnicht sein, dass die Haushaltskonsolidierung des Landes auf dem Rücken der Kreisvertreter undEltern ausgetragen wird. Die Kosten für die Schülerbeförderung müssen Land und Kreise undKommunen gemeinsam tragen.