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16.11.11
12:10 Uhr
SPD

Henning Höppner zu TOP 4: Linke verweigern sich den finanziellen Realitäten

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 16. November 2011



TOP 4, Entwurf eines Gesetzes zur kostenfreien SchülerInnenbeförderung (Drucksache 17/1715 + 17/1941)



Henning Höppner:
Linke verweigern sich den finanziellen Realitäten

Es ist unüblich, dass über einen Gesetzentwurf erst in zweiter Lesung geredet wird, aber ich fürchte, diesmal ist auch das einmal zuviel.
In den Flächenkreisen des Landes hat der Schülerverkehr unterschiedliche Formen. Es ist eben nicht die Regel, dass ein reiner Schülerbus durch die Landschaft fährt, um die Schüler morgens einzusammeln und sie mittags dort wieder auszuspucken, sondern die häufigste Form des Schülerverkehrs ist die Nutzung des Linienbusses. Anders gesagt: Gäbe es den Schülerverkehr nicht, wäre der Linienverkehr in der Fläche kaum aufrecht zu erhalten.
Aus diesem Grund ist es auch sinnvoll, dass die Kreise Träger der Schülerbeförderung sind und bleiben, und wenn sie Träger sind, muss auch die finanzielle Verantwortung bei ihnen liegen. Der Gesetzentwurf der LINKEN geht schon hier einen Irrweg, wenn sie Trägerschaft und finanzielle Verantwortung trennen will.
Der zentrale Inhalt Ihres Antrages ist - was Sie vermutlich auch nicht anders erwartet haben - für uns unter gar keinen Umständen zustimmungsfähig. Es ist zwar richtig, dass die Steuereinnahmen des Landes sich etwas günstiger darstellen als vorausgesagt. Aber da gibt es noch das kleine Problem mit unserer sehr hohen Staatsverschuldung, aus der der Landtag 2



die Konsequenz gezogen hat, die Neuverschuldung ab dem nächsten Jahrzehnt auf Null zu stellen. Diese Festlegung hat Verfassungsrang und bindet deshalb auch die LINKEN, und dabei ist es ganz egal, ob Sie der Verfassungsänderung damals zugestimmt haben oder nicht.
Und unter diesen Umständen wollen Sie ein Leistungsgesetz auflegen, das dem Land nicht nur sämtliche Kosten der bisherigen Schülerbeförderung aufbürdet, sondern auch noch den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert: Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sowie diejenigen Schülerinnen und Schüler, die in den kreisfreien Städten wohnen, sollen einbezogen werden. Das ist mit der Haushaltslage nun wirklich nicht zur Deckung zu bringen.
Natürlich kann man im Rahmen einer Neuordnung der Finanzbeziehungen im Land darüber diskutieren, ob es sinnvoll wäre, statt der Kreise das Land zum Träger und Finanzverantwortlichen der Schülerbeförderung zu machen, so dass die Kreise durch die Organisation der Schülerbeförderung lediglich Aufgaben anstelle des Landes wahrnehmen würden. Das ginge aber allenfalls auf dem Wege, dass die finanzielle Last, die das Land auf seine Schultern laden würde, aus dem kommunalen Finanzausgleich abgezogen würde. Schlagen Sie das mal den Kommunalen Landesverbänden vor! Die standing ovations sind Ihnen sicher.
Solch ein Antrag ist unredlich. Sie versuchen den Eindruck zu erwecken, als sei nur Ihnen – anders als den anderen fünf Fraktionen des Landtags – etwas an der Schülerbeförderung oder anderen Belangen der Kommunen gelegen. Der Unterschied zwischen Ihnen und den anderen fünf Fraktionen ist lediglich der, dass Sie sich den finanziellen Realitäten verweigern und nichts dabei finden, genau der Generation, für deren Beförderung zwischen Wohnung und Schule Sie etwas tun wollen, für die Zukunft einen ständig wachsenden Schuldenberg auf die Schultern zu packen.
Wir werden der Beschlussempfehlung zustimmen, also den Gesetzentwurf ablehnen.