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16.11.11
13:22 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Spielhallengesetz ist ein weiterer Schritt zur Bekämpfung der Spielsucht

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation

Nr. 567/2011 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 16. November 2011 Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Parlamentarische Geschäftsführerin

Wolfgang Kubicki: Spielhallengesetz ist ein weiterer Schritt zur Bekämpfung der Spielsucht



www.fdp-sh.de Zu TOP 9 (Gesetzentwurf zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Schleswig-Holstein setzt mit dem Entwurf zum Spielhallengesetz nach den umfangreichen Regelungen im Glücksspielrecht ein weiteres Zeichen für die Bekämpfung der Glücksspielsucht.“ Die FDP-Fraktion habe die Entwicklung der Spielhallen, insbesondere die Eröffnung von Spielhallen in regionaler Häufung und sogenannter Mehrfachkomplexe, mit Sorge be- obachtet. Diese Entwicklung sei unter dem Aspekt der mit dem Automa- tenspiel einhergehenden Suchtgefährdung höchst problematisch, erklärt Kubicki.
„Eine solche Entwicklung, die Begleitkriminalität und sämtliche sonstigen sozialen Begleiterscheinungen, wie zum Beispiel Probleme in und mit der Familie, erfordern staatliches Handeln. Daher müssen wir den Kommunen unstreitig einen Handlungsrahmen zur Verfügung stellen, damit sie den ausufernden Betrieb von Spielhallen in geordnete Bahnen lenken kön- nen.“ Prämisse sollte dabei sein: „So viel Regulierung wie nötig, aber auch so wenig Regulierung wie möglich.“ Die FDP-Fraktion beabsichtige nicht, dieses Freizeitangebot im wahrsten Sinne des Wortes „zu Tode“ zu regulieren.
„Um den Gefahren der Glücksspielsucht zu begegnen, werden folgerichtig im Gesetzesentwurf die Einführung von Mindestabständen zu bereits be- stehenden Spielhallen und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen gefordert. Die Vermeidung zusätzlicher Anreize durch die äußere Gestaltung einer Spielhalle, das Verbot von Speisen und klare Regeln für Öffnungszeiten werden für die notwendige Begrenzung des Spielangebotes in den Spiel- hallen sorgen.“ Die Einhaltung der grundgesetzlich geschützten Berufs- freiheit und des Eigentums müsse dabei aber beachtet werden, so Kubi- cki. Der Gesetzesentwurf werde in den kommenden Wochen in Anhörun- gen thematisiert werden, um einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Eingriffen in die Grundrechte und dem erklärten Ziel der Suchtprävention zu erreichen.

Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/