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16.11.11
13:54 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Spielhallengesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 TOP 9 – Gesetzentwurf zu Spielhallen 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu die finanzpolitische Sprecherin Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
Monika Heinold: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 622.11 / 16.11.2011



Regulierung der Spielhallen ist überfällig
Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen. Der ehemalige Fußball-Profi René Schnitzler beschreibt die vermeintliche Ausweglosigkeit des pathologischen Spiels wie folgt: "Wenn ich gewonnen habe, hatte ich wieder Geld für den nächsten Tag. Wenn ich ver- loren habe, musste ich am nächsten Tag wieder gehen, um die Schulden einzuspielen."
Für diesen und für all die anderen Fälle hat die Grüne Landtagsfraktion bereits im Sommer einen Antrag gestellt. Mit diesem sollte die Landesregierung aufgefordert wer- den, einen Gesetzentwurf für ein schleswig-holsteinisches Spielhallengesetz vorzule- gen. Damals haben CDU und FDP unseren Antrag abgelehnt. Inzwischen sind sie klü- ger geworden. Sie haben sich unserer Forderung angeschlossen und ebenfalls die Landesregierung gebeten, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Willkommen im Club, mei- ne Damen und Herren von CDU und FDP.
Beim Glücksspiel sind meiner Fraktion vier Punkte wichtig: -> Die Stärkung des Problembewusstseins bei den Anbietern und in der Öffentlichkeit. -> Die Intensivierung von Selbstverpflichtungen der Glücksspielindustrie. -> Die Bereitstellung von Erlösen als Mittel für Präventions- und Hilfemaßnahmen -> und klare rechtliche Regelungen für den Spielerschutzes.
Mit dem vorliegenden Gesetz der Landesregierung werden die rechtlichen Rahmenbe- dingungen für die Spielhallen verschärft. Der Gesetzentwurf greift fast alle Grünen For- derungen für ein Spielhallengesetz auf.
Seite 1 von 2 Wie in anderen Bundesländern auch, sollen in Schleswig-Holstein Einschränkungen für neue und für bereits bestehende Spielhallen eingeführt werden. Dazu gehören: -> Verbot der Mehrfachkonzessionen: Danach ist nur ein Unternehmen je Gebäude o- der Gebäudekomplex zulässig. -> Ein Mindestabstand von 300 m Luftlinie zu bestehenden Unternehmen und zu -> Einrichtungen zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen. -> Einführung eine Sperrzeit durch Begrenzung der Öffnungszeiten in Paragraf 8 Spiel- hallengesetz. -> Entwicklung von Sozialkonzepten, die die SpielerInnen zum verantwortungsbewuss- ten Spiel anleiten.
Damit ist dieser Gesetzentwurf eine gute Grundlage zur Regulierung der Spielhallen. Eine Regulierung, die überfällig ist. Überfällig, weil die Anzahl der Spielhallen in den letzten Jahren angestiegen ist. Überfällig, weil Spielhallen das Gesetz unterlaufen ha- ben, indem sie mit Hilfe von Zwischentüren Spielhalle an Spielhalle gereiht haben und Kommunen in der Regel machtlos zusehen mussten.
Was uns in dem Gesetzentwurf noch fehlt, ist die Einführung eine Sperrdatei, wie im hessischen Spielhallengesetz. Dadurch, dass die Spielautomaten per Definition „Unter- haltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit" sind und ihr Betrieb dem Gewerberecht un- terliegt, gilt das Sperrsystem, das Süchtige schützen soll, nicht für Spielhallen. "Es ist absurd, dass jemand in Spielcasinos und bei Oddset gesperrt ist, aber trotzdem in die Spielhalle um die Ecke gehen kann", sagte Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim.
Meine Damen und Herren, die Gefahr der Spielsucht geht nicht vom Samstagslotto, sondern vom Automatenspiel aus. Deshalb ist es ein Alarmzeichen, wenn sich die An- zahl von Spielhallen und Spielautomaten in den letzten Jahren spürbar ausgeweitet hat. Das Wirtschaftsministerium nennt Zahlen: Danach gab es im Jahre 2000 in Neumünster noch 21 Spielhallen. Heute sind es 37. Im Kreis Dithmarschen zeichnet sich ein ähnli- ches Bild ab: Gab es im Jahr 2000 noch 32 Spielhallen, so sind es heute 41. Aktuell geht das Wirtschaftsministerium von zirka 520 Spielhallen in Schleswig-Holstein aus, darunter eine Reihe von mehrfachkonzessionierten Gebäuden.
Umso wichtiger ist es, dass der Gesetzgeber eingreift und im Interesse von Jugend- und Spielerschutz ein Spielhallengesetz verabschiedet. Ich hoffe, dass sich die Aus- schussberatungen nicht all zu sehr in die Länge ziehen, damit das neue Gesetz zügig in Kraft treten kann.
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