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16.11.11
16:18 Uhr
SSW

Lars Harms TOP 11 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz)

Presseinformation Kiel, den 16.11.2011

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms

TOP 11 Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) Drs. 17/1956

Es wird hier sicher kaum jemanden verwundern, dass der SSW das Anliegen der SPD voll und
ganz unterstützt. Das Glücksspielgesetz von CDU und FDP darf nicht in Kraft treten, weil
Gewinninteressen und nicht der Schutz der Spieler im Vordergrund stehen. Wir können nicht
hinnehmen, dass Schleswig-Holstein zum Einfallstor für die Glücksspielindustrie wird. Wenn
auch nicht alle Glücksspielangebote das gleiche Suchtpotential haben, ist trotzdem keine
Spielform ohne Gefahren für den Konsumenten. Hier ist und bleibt der Staat in der
Verantwortung, diese Risiken ordnungsrechtlich einzudämmen. Die Landesregierung muss ihre
Irrfahrt in Sachen Glücksspiel ein für allemal beenden und dem Staatsvertrag der anderen 15
Bundesländer beitreten.

Dabei ist und bleibt es ohne Zweifel eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, das Glücksspiel
gesetzlich zu regeln. Man mag versucht sein, Dinge, die besonders schwer in den Griff zu
bekommen sind, einfach freizugeben anstatt sie zu kontrollieren. Doch damit nimmt man ein
großes Risiko in Kauf. Aus Sicht des SSW muss eine Regelung in diesem Bereich in allererster 2
Linie dem Spielerschutz dienen. Wir bleiben dabei: Glücksspielangebote müssen begrenzt und
so streng wie möglich kontrolliert werden. Mit Blick auf den Verhandlungsverlauf zum
Glücksspielstaatsvertrag müssen wir deshalb unweigerlich feststellen, dass die erpresserische
Haltung unserer Landesregierung bereits erheblichen Schaden angerichtet hat: Anstatt der
ursprünglich 7 sollen laut aktuellem Entwurf 20 Lizenzen für Anbieter von Online-Sportwetten
vergeben werden. Damit wird der Markt weiter geöffnet und das Angebot viel stärker
ausgeweitet, als ursprünglich geplant.

Auch wenn das Grundprinzip des staatlichen Monopols im Kern erhalten bleibt, hat also auch
der Staatsvertragsentwurf der anderen 15 Länder seine Schwächen. Auch hier wird nicht mit
letzter Konsequenz der Schutz der Spieler verfolgt. Im Vergleich zum Glücksspielgesetz unseres
Landes wird die Öffnung des Marktes allerdings weit weniger radikal betrieben. Wir begrüßen
vor allem, dass es weder Online-Poker noch Casinospiele im Internet geben soll. Denn diese
Spielformen haben nachweislich ein enormes Suchtpotential. Und ganz allgemein ist die
Beschränkung des Glücksspielangebots der richtige Weg. Der SSW bleibt dabei: Es ist
bedauernswert, dass wir mit der Teilliberalisierung im Staatsvertrag von der Leitlinie eines
kleinen, konsequent regulierten Glücksspielmarkts in staatlicher Hand abweichen. Doch der
Beitritt zum Regelwerk der 15 anderen Bundesländer ist allemal besser, als das
Glücksspielgesetz von CDU und FDP.


Im Grundsatz legt sich die EU im Übrigen ausdrücklich nicht fest, ob Regelungen zum
Glücksspiel in den Mitgliedstaaten in Richtung einer Liberalisierung oder eines strikten - aber
wirkungsvollen - Monopols gehen sollen. Nicht die Liberalisierung, sondern eine zuverlässige
Regulierung des Markts für Online-Glücksspieldienste ist die vorgegebene Zielsetzung aus
Brüssel. Und dabei muss der Schutz der Spieler und Verbraucher eine wichtige Rolle spielen.
Nach unserer Auffassung sollte man deshalb nicht nur fragen, wie man die enormen Umsätze
im Wettbereich wirkungsvoll besteuern kann – sondern vor allem danach, wie man diesen
Bereich wirkungsvoll eindämmt. Denn hier wie auch in allen anderen Bereichen des 3
Glücksspiels gilt: Je größer das Angebot, desto mehr Spieler und desto größer die individuellen
und sozialen Folgeschäden.

Das Glücksspielgesetz der Regierungsfraktionen birgt nicht nur Gefahren für die Spieler, die
ihren Spieltrieb in Zukunft ohne Einschränkung ausleben können. Auch das Ansehen
Schleswig-Holsteins und die zukünftige Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern sind
gefährdet. Der angekündigte Umzug des Lottounternehmers Faber mag vordergründig
Mehreinnahmen bringen. Doch wir sehen die Gefahr, dass sich diese Form der Standortpolitik
rächen wird. Genau diese Art des Wettbewerbsföderalismus haben wir alle in der
Vergangenheit aufs Schärfste verurteilt. Und nicht zuletzt am Beispiel Messe Husum wird
deutlich, dass eine solche Politik negative Konsequenzen haben kann.

Die Liberalisierung, die die Landesregierung mit dem Glücksspielgesetz erreichen will, ist der
falsche Weg. Ein umfassender Spielerschutz muss bei einer Neuregelung das höchste Ziel sein.
Und das Glücksspielgesetz wird dieser dringlichsten Aufgabe ganz einfach nicht gerecht.