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16.11.11
16:52 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Glücksspielgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 11 – Glücksspielgesetz Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin 24105 Kiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Monika Heinold: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 625.11 / 16.11.2011 Billige Trickserei
Der Alleingang des Landes bei der Neureglung des Glücksspiels war und ist falsch. Das Gesetz muss schleunigst wieder einkassiert werden, bevor die ersten Lizenzen verge- ben werden. Meine Fraktion stimmt daher dem Gesetzentwurf der SPD zu. Unser Ziel ist es, Ministerpräsident Carstensen mit einem Verhandlungsmandat auszustatten, wel- ches tatsächliche Verhandlungen und Kompromisse mit den anderen Ländern zulässt.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie werden doch nicht tatsächlich ge- glaubt haben, dass die anderen Bundesländer eins zu eins schlucken, was Sie bei Sekt und Häppchen mit der Glücksspielindustrie ausgedealt haben. Der Alleingang Schles- wig-Holsteins ist eine Kampfansage an die anderen Länder. Mit der gewählten Form der Abgabe wollen Sie die Glücksspieleinnahmen am Länderfinanzausgleich vorbeischleu- sen und die finanziellen Auflagen für die Glücksspielindustrie deutlich senken. Das ist keine gesunde föderale Wettbewerbspolitik. Das ist keine Solidarität der Länder. Das ist billigste Trickserei.
Wen wundert es, dass sich die anderen Länder ein solches Vorgehen nicht gefallen lassen. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober wurde Sachsen-Anhalt be- auftragt, eine Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes in den Bundesrat einzu- bringen: Zukünftig sollen auch ausländische Wettanbieter der Steuerpflicht unterworfen werden.
Damit würde die Glücksspielabgabe doppelt ins Leere laufen: Alle AnbieterInnen von Sportwetten müssten die für sie finanziell ungünstigere Wettsteuer zahlen. Und die Ein- nahmen würden in den Ländersolidartopf gehen. Die großspurig angekündigten Ein- nahmen scheinen sich zu verflüchtigen, noch bevor das Gesetz in Kraft getreten ist.
Ich weiß wohl, dass prominente Damen des Pferdesports versuchen, die Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes zu verhindern. Die jetzige Regelung enthält über die Rückvergütung der Steuereinnahmen eine großzügige Förderung des Rennwettsportes. Die Bedenken sind, dass eine Änderung des Gesetzes notifizierungspflichtig wäre. Die Seite 1 von 2 Europäische Kommission könnte dabei die bisherige Regelung der Rückerstattung der Steuer an die Rennvereine nicht billigen.
Ich hoffe dennoch, dass die Länder nicht einknicken und eine einheitliche Gesetzge- bung für inländische und ausländische Anbieter verabschieden. Wir sollten die Förde- rung des Rennwettsportes nicht mit einer klaren und transparenten Steuerpolitik ver- knüpfen.
Meine Damen und Herren, die Verhandlung um den neuen Glücksspielstaatsvertrag hat sich zu einem politischen Desaster entwickelt. Sie ist ein erschütterndes Signal dafür, dass der Föderalismus in immer mehr Bereichen zu absurder Kleinstaaterei führt, wenn sich die Länder nicht am Riemen reißen. Es kann doch nicht sein, dass wir eine Zer- splitterung des Glücksspielrechtes innerhalb Deutschlands bekommen, wo wir eigent- lich eine europäisch einheitliche Gesetzgebung bräuchten. Vernunft und Fortschritt sind etwas anderes.
Aber auch die anderen Bundesländer haben sich nicht mit Ruhm bekleckert. Mit ihrem Verhalten dokumentieren sie, dass sie noch nicht im Zeitalter des Internets angekom- men sind. Es ist hasenfüßig, dass Sie Ihren Gesetzentwurf nicht zur Notifizierung ein- reichen, bevor er verabschiedet wird. Was wir brauchen, ist Rechtssicherheit.
Meine Fraktion hat Bedenken. Sowohl die zahlenmäßige Begrenzung der Konzessionen als auch das Verbot von Onlineangeboten für Casino- und Pokerspiele könnten von der Europäischen Kommission erneut als nicht rechtskonform angesehen werden. Auch wäre es notwendig gewesen, die Begründung des Lottomonopols - Bekämpfung der Glücksspielsucht - endgültig aus dem Staatsvertrag zu streichen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat auf der Ministerpräsidentenkonfe- renz zu Protokoll gegeben, dass sie ihren Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag insbe- sondere von der europarechtskonformen Ausgestaltung des Vertrages abhängig macht.
Um den Weg für eine bundeseinheitliche Lösung frei zu machen, sollten wir in einem ersten Schritt das Glücksspielgesetz wieder außer Kraft setzen.
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