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16.11.11
16:58 Uhr
SPD

Dr. Henning Höppner zu TOP 12: Schulträger sollen Erstattung für Schüler aus Hamburg erhalten

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 16. November 2011



TOP 12: Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes (Drucksache 17/1964)



Dr. Henning Höppner:
Schulträger sollen Erstattung für Schüler aus Hamburg erhalten

Es ist zwar das meiste, aber nicht alles schlecht an der Schulgesetznovelle, die die Koalition zu Beginn des Jahres verabschiedet hat. Zu den wenigen Punkten, denen wir damals zugestimmt haben, gehört die Regelung, dass die kommunalen Schulträger an das Land einen Betrag zu erstatten haben, der dem Sachkostenanteil beim Besuch einer Privatschule innerhalb des Landes entspricht, wenn ein Schüler, der in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnt, eine Schule in Hamburg besucht. Damit beteiligt sich der Schulträger, der entlastet wird, entsprechend an den Ausgleichszahlungen des Landes an Hamburg.
Angesichts der großen und noch nicht vollständig gelösten Probleme, mit denen die Neuverhandlung des Gastschulabkommens zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein verbunden war, ist eine solche Lösung sinnvoll, auch wenn sie für die kommunale Seite natürlich nicht besonders angenehm ist.
Nicht geregelt wurde damals der ungleich seltenere Fall, dass Schüler, deren Wohnort Hamburg ist, Schulen in Schleswig-Holstein besuchen. Die Landesregierung hat zu Jahresbeginn auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Strehlau geantwortet, dass sie keine analoge begünstigende Regelung für die betroffenen Kommunen in Schleswig-Holstein anstrebt.
Die Schulpendler aus Hamburg, die in Schleswig-Holstein zur Schule gehen, besuchen zum überwiegenden Teil berufsbildende Schulen, nur wenige Hundert besuchen Gemeinschaftsschulen, Privatschulen oder Förderschulen. 2



Die GRÜNEN beantragen, das Schulgesetz dahingehend zu ändern, dass in § 111 Schulgesetz die Schulträger, also die Gemeinden und im Falle der beruflichen Schulen die Kreise und kreisfreien Städte, einen entsprechenden Erstattungsanspruch gegen das Land geltend machen können.
Dieser Antrag liegt in der Logik des § 113, weil es nicht recht und billig sein kann, dass das Land die kommunalen Schulträger in die Pflicht nimmt, wenn es darum geht, sie an den Ausgleichszahlungen an Hamburg zu beteiligen, die gegengerechneten Einnahmen aus Hamburg aber einbehält, wenn Schulträger durch zusätzliche Schüler aus Hamburg belastet werden.
Die Landesregierung hat sich bei den Verhandlungen mit dem Hamburger Senat im vergangenen Jahr schwer getan, die Zahl der Hamburger zu benennen, die in Schleswig- Holstein eine Schule besuchen. Hoffentlich hat sich die Datenbasis mittlerweile etwas verbessert, weil wir über einen solchen Antrag nur dann eine verantwortliche Entscheidung treffen können, wenn die Folgen für den Landeshaushalt transparent werden.
Vielleicht kann der Herr Minister dazu schon Stellung nehmen. In jedem Falle sollten wir den Antrag der GRÜNEN in den Bildungsausschuss überweisen und dort mit Daten und Fakten unterlegen.
Meine Fraktion steht dem Antrag jedenfalls mit großer Sympathie gegenüber.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.