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16.11.11
17:07 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Die SPD betreibt mit ihrem Antrag Politclownerie!

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation

Nr. 571/2011 Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 16. November 2011 Günther Hildebrand, MdL Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Parlamentarische Geschäftsführerin

Wolfgang Kubicki: Die SPD betreibt mit ihrem Antrag Politclownerie!



www.fdp-sh.de In seiner Rede zu TOP 11 (Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels) sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Wie kann die SPD auf die aberwitzige Idee kommen, dass es nur zwei Monate nach Verabschiedung unseres Gesetzes zum Glücksspiel verän- derte Mehrheiten und Meinungen hier im Hause geben könnte? Das grenzt doch geradezu an Politclownerie, was sie hier betreibt!“ Schleswig- Holstein werde einem solchen rechtswidrigen Glücksspielstaatsvertrag, wie ihn die Ministerpräsidentenkonferenz verabschiedet hat, aus guten Gründen nicht beitreten. Der Ministerpräsident habe dies durch seine Enthaltung auch glasklar zum Ausdruck gebracht.
„Der überarbeitete Entwurf der Ministerpräsidentenkonferenz verstößt weiterhin in zentralen Bereichen gegen Unionsrecht. Zum einen hält der Entwurf an dem Konzept einer festen Höchstzahl von Konzessionen für Sportwetten - ohne sinnvolle Herleitung dieser Zahl - fest. Zum anderen lassen die weiterhin strengen Bedingungen bei der Konzessionserteilung es schwierig erscheinen, ein wirtschaftlich tragfähiges, stabiles und attrak- tives legales Onlineangebot für Sportwetten bereitzustellen.“ Außerdem fehle es nach wie vor an der unionsrechtlich geforderten nötigen Kohä- renz und Systematik. Dies betreffe insbesondere das Totalverbot von Po- ker und Casino im Internet, die Geldspielautomaten, aber auch das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz. Sollte sich dieses als nicht weniger gut geeignet erweisen, die ausgewiesenen Ziele der Glücksspiel- regulierung zu erreichen, seien die weitergehenden Beschränkungen des Staatsvertrages im Rechtssinne nicht erforderlich. Die entsprechende Rechtfertigungslast läge dann bei den 15 Bundesländern, die eine höhere Eingriffsintensität vorsehen, so Kubicki.
„Sollten die anderen 15 Länder einen Glücksspielsstaatsvertrag auf den Weg bringen, der ein Notifizierungsverfahren der EU-Kommission über- steht, sind wir gerne gesprächsbereit. Unser Glücksspielgesetz ist nicht entstanden, weil wir einen Alleingang wollten, sondern weil das Verhalten der 15 Länder es notwendig gemacht hat“, erklärt Kubicki abschließend. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/