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16.11.11
17:07 Uhr
CDU

Peter Sönnichsen zu TOP 12: Eine Neuregelung des Gastschulabkommens ist erst ab 2013 möglich

Finanzpolitik
Nr. 494/11 vom 16. November 2011
Peter Sönnichsen zu TOP 12: Eine Neuregelung des Gastschulabkommens ist erst ab 2013 möglich
Es gilt das gesprochenen Wort Sperrfrist Redebeginn
Die Bezeichnung dieses TOP vermittelt auf den ersten Blick den Eindruck eines bildungspolitischen Themas. Tatsächlich geht es um den 6. Teil des Gesetzes, um Schullasten und deren Ausgleich – somit um Finanzen.
Der Gesetzentwurf, über den wir hier debattieren, legt ohne Frage den Finger auf einen wunden Punkt.
Wir haben den „Schüleraustausch“ zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein auf eine neue Grundlage gestellt. Das Bildungsministerium und auch die Staatskanzlei haben komplizierte Verhandlungen geführt. Und in der Summe haben sie sie zu einem guten Abschluss gebracht. Viele Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Schleswig-Holstein wohnen, besuchen in Hamburg die Schule.
Dank der Vereinbarung mit dem Senat, die unsere Landesregierung geschlossen hat, ist das auch jetzt und in Zukunft möglich. Durch das neue Gastschulabkommen sind aber noch nicht alle Fragen geklärt, die klärungsbedürftig sind. So ist das nun mal in Verhandlungen, irgendwann muss man das Erreichte akzeptieren und – wie es im ländlichen Raum so schön
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 heißt – den Sack zumachen.
Wenn ich mich recht entsinne, wollten die Grünen seinerzeit höhere Zahlungen aus Schleswig-Holstein an Hamburg akzeptieren als letztlich vereinbart wurde. Wahr ist: Es gehen mehr Schleswig-Holsteiner in Hamburg zur Schule als umgekehrt.
Aber die umgekehrte Situation gibt es eben auch, dass Hamburger in Schleswig-Holstein zur Schule gehen. Vor diesem Hintergrund habe ich Verständnis für Haupt- und Ehrenamtliche aus den Kommunen, die von der gegenwärtig geltenden Regelung nicht überzeugt sind.
Denn warum – so wird gefragt – müssen die Kommunen einen Teil der Kosten für Kinder und Jugendliche tragen, die in Hamburg zur Schule gehen, während von dort nichts zurückkommt?
Ich verstehe, dass man so fragt, meine aber auch, dass entsprechende Fragen zunächst einmal an Hamburg zu richten sind. Hier wären auch diejenigen Mitglieder unseres Landtages gefordert, die sich besonders guter Beziehungen zur derzeitigen Mehrheit in Hamburg rühmen.
In der Tat kann auch die Frage gestellt werden, ob es nicht Sache des Landes sei, hier einzuspringen? Das ist legitim. Tatsache ist jedoch:
Wir vollziehen zurzeit einen Doppelhaushalt, der bis zum Ende des kommenden Jahres reicht. Das Gastschulabkommen ist kurz vor dem Haushaltsbeschluss des Landtages vereinbart worden. Es ist soweit wie möglich in den Etat eingeflossen.
Gelder, aus denen heraus die von den Grünen geforderte Kostenübernahme für Hamburger Gastschüler erfolgen könnte, stehen jedoch nicht bereit. Unser Landeshaushalt ist „auf Kante genäht“. Das ist allen bekannt.
So ist nachvollziehbar, dass sich der Minister außerstande sieht, den in Rede stehenden Betrag aus seinem Etat heraus zu erwirtschaften. Insofern wäre die Frage an Bündnis 90 / Die Grünen, was sie mit ihrem Antrag erreichen wollen – etwa die Vorlage eines „Nachtragshaushalts Gastschulabkommen“?
Ich glaube nicht, dass das wirklich gewollt sein kann, auf jeden Fall passt das nicht zusammen mit Ihrem Appell zur Verteidigung der Landesfinanzen, den Sie, liebe Frau Kollegin Heinold, in der heutigen Aktuellen Stunde erneut vorgetragen haben.
Ich biete Ihnen jedoch gerne an, dass wir in den Ausschüssen darüber

Seite 2/3 diskutieren, ob und wie man ab 2013 zu einer Neuregelung kommen kann. Wenn wir dort gemeinsam zu einem Lösungsvorschlag kommen, werden CDU und FDP diesen gerne im kommenden Doppelhaushalt umsetzen, denn der wird ja nach Mai 2012 ohnehin wieder in unserer Zuständigkeit liegen.



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