Anke Spoorendonk zu TOP 12 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes
Presseinformation Kiel, den 16. November 2011 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes Drs. 17/1964Mit rein logischem Verstand kann man das Gastschulabkommen zwischen Schleswig-Holsteinund Hamburg nicht verstehen. Laut Gastschulabkommen zwischen den beiden Ländern zahltSchleswig-Holstein pro Jahr 12,4 Millionen Euro an das Land Hamburg für die Schülerinnen undSchüler, die in Schleswig-Holstein wohnen, aber im Nachbarland zur Schule gehen. So weit, sogut. Ob Hamburg allerdings Schleswig-Holstein für die Schülerinnen und Schüler ebenfalls eineAusgleichszahlung gibt, die in Hamburg wohnen, aber hier im Land zur Schule gehen, ist nichtklar. Aus dem Gastschulabkommen geht dies nicht hervor. Eine eindeutige Antwort muss dasaber noch lange nicht sein.Richtig unverständlich wird es dann, wenn man sich den Umgang des Landes Schleswig-Holstein mit seinen Schulträgern anschaut. Laut § 113 des Schulgesetzes sind die schleswig-holsteinischen Schulträger verpflichtet, Schulkostenbeiträge an das Land für die Schülerinnenund Schüler zu entrichten, die in Hamburg zur Schule gehen. Ganz egal, ob es sich dabei umeine Ersatzschule oder eine öffentliche Schule dreht. Was die LAG der KommunalenLandesverbände davon hält, konnten wir in einer Stellungnahme vom Dezember letzten Jahres 2lesen. Ich zitiere: „Die Landesregierung als Verhandlungsführer hat es versäumt, dieKommunen rechtzeitig in das Verfahren einzubinden. Sollte in § 113 eine derartigeErmächtigungsgrundlage geschaffen werden, handelt es sich insoweit um einen unzulässigenVertrag zu Lasten Dritter, der gegen die Grundsätze der Beteiligungsvereinbarung zwischenLandesregierung und kommunalen Landesverbänden verstößt.“Das i-Tüpfelchen dieses völlig intransparenten Verfahrens findet sich aber in der Tatsache, dassschleswig-holsteinische Schulträger keinen Erstattungsanspruch gegen das Land für dieSchülerinnen und Schüler aus Hamburg haben, die bei uns zur Schule gehen. Natürlich stelltsich hier die Frage, wieso das Land diese Forderung nicht mit in die Verhandlung mit Hamburgzum Gastschulabkommen genommen hat. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass dieGrünen heute einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der diesen Missstand endlich aus demWeg räumen soll.Aus dem Bildungsausschuss wissen wir, dass es hierbei um cirka 330 Schülerinnen und Schülerund einen Erstattungsanspruch von 360.000 Euro geht. Und wir wissen auch, dassBildungsminister Klug ein Recht auf Erstattung durch das Land ablehnt, weil er dieseMehrkosten im Haushalt nicht decken kann. Das ändert aber gar nichts daran, dass es nicht nurunlogisch, sondern vor allem auch unfair gegenüber den Schulträgern ist, diese mit den Kostenfür die Schülerinnen und Schüler aus dem Nachbarland einfach im Regen stehen zu lassen.Außerdem kann es schon ganz prinzipiell nicht sein, dass sich das Land bei den Schulträgernbedient, dann aber seiner eigenen Bringschuld nicht nachkommt. Die aktuelle Gesetzeslage isthier also ungerecht den Kommunen gegenüber.Aus Sicht des SSW war die Entstehung des neuen Gastschulabkommens wirklichhaarsträubend. Bis heute liegen keine belastbaren Zahlen vor; bis heute wissen wir nicht, wieviele Kinder und Jugendliche zwischen den Bundesländern hin und her pendeln. Mir ist dabeidurchaus bewusst, dass es Einschränkungen durch den Datenschutz gibt. Dies ändert aber 3nichts daran, dass Schleswig-Holstein 12,4 Millionen Euro pro Jahr zahlt und es dafür keinsolides oder transparentes System gibt, vielmehr ist diese Summe als Ergebnis einesKuhhandels zu umschreiben.Ein ganz anderer Punkt, der sich in diesem Zusammenhang auch noch mal auftut, ist die Fragenach den Kapazitäten in Schleswig-Holstein. Also, ob es Schleswig-Holstein überhaupt möglichwäre, alle Landeskinder auch im eigenen Land zu beschulen. Von der Stadt Ahrensburg wissenwir, dass dies nicht der Fall ist. In diesem Sinne kommt das Land mit einer Zahlung von 12,4Millionen Euro an Hamburg wahrscheinlich noch billig davon. Umso unverständlicher ist es,dass die Schulträger dann nicht die Erstattung bekommen, die ihnen zusteht. Dafür ist eshöchste Zeit!