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16.11.11
17:07 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 12 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes

Presseinformation Kiel, den 16. November 2011 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes Drs. 17/1964

Mit rein logischem Verstand kann man das Gastschulabkommen zwischen Schleswig-Holstein
und Hamburg nicht verstehen. Laut Gastschulabkommen zwischen den beiden Ländern zahlt
Schleswig-Holstein pro Jahr 12,4 Millionen Euro an das Land Hamburg für die Schülerinnen und
Schüler, die in Schleswig-Holstein wohnen, aber im Nachbarland zur Schule gehen. So weit, so
gut. Ob Hamburg allerdings Schleswig-Holstein für die Schülerinnen und Schüler ebenfalls eine
Ausgleichszahlung gibt, die in Hamburg wohnen, aber hier im Land zur Schule gehen, ist nicht
klar. Aus dem Gastschulabkommen geht dies nicht hervor. Eine eindeutige Antwort muss das
aber noch lange nicht sein.


Richtig unverständlich wird es dann, wenn man sich den Umgang des Landes Schleswig-
Holstein mit seinen Schulträgern anschaut. Laut § 113 des Schulgesetzes sind die schleswig-
holsteinischen Schulträger verpflichtet, Schulkostenbeiträge an das Land für die Schülerinnen
und Schüler zu entrichten, die in Hamburg zur Schule gehen. Ganz egal, ob es sich dabei um
eine Ersatzschule oder eine öffentliche Schule dreht. Was die LAG der Kommunalen
Landesverbände davon hält, konnten wir in einer Stellungnahme vom Dezember letzten Jahres 2
lesen. Ich zitiere: „Die Landesregierung als Verhandlungsführer hat es versäumt, die
Kommunen rechtzeitig in das Verfahren einzubinden. Sollte in § 113 eine derartige
Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, handelt es sich insoweit um einen unzulässigen
Vertrag zu Lasten Dritter, der gegen die Grundsätze der Beteiligungsvereinbarung zwischen
Landesregierung und kommunalen Landesverbänden verstößt.“


Das i-Tüpfelchen dieses völlig intransparenten Verfahrens findet sich aber in der Tatsache, dass
schleswig-holsteinische Schulträger keinen Erstattungsanspruch gegen das Land für die
Schülerinnen und Schüler aus Hamburg haben, die bei uns zur Schule gehen. Natürlich stellt
sich hier die Frage, wieso das Land diese Forderung nicht mit in die Verhandlung mit Hamburg
zum Gastschulabkommen genommen hat. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass die
Grünen heute einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der diesen Missstand endlich aus dem
Weg räumen soll.


Aus dem Bildungsausschuss wissen wir, dass es hierbei um cirka 330 Schülerinnen und Schüler
und einen Erstattungsanspruch von 360.000 Euro geht. Und wir wissen auch, dass
Bildungsminister Klug ein Recht auf Erstattung durch das Land ablehnt, weil er diese
Mehrkosten im Haushalt nicht decken kann. Das ändert aber gar nichts daran, dass es nicht nur
unlogisch, sondern vor allem auch unfair gegenüber den Schulträgern ist, diese mit den Kosten
für die Schülerinnen und Schüler aus dem Nachbarland einfach im Regen stehen zu lassen.
Außerdem kann es schon ganz prinzipiell nicht sein, dass sich das Land bei den Schulträgern
bedient, dann aber seiner eigenen Bringschuld nicht nachkommt. Die aktuelle Gesetzeslage ist
hier also ungerecht den Kommunen gegenüber.


Aus Sicht des SSW war die Entstehung des neuen Gastschulabkommens wirklich
haarsträubend. Bis heute liegen keine belastbaren Zahlen vor; bis heute wissen wir nicht, wie
viele Kinder und Jugendliche zwischen den Bundesländern hin und her pendeln. Mir ist dabei
durchaus bewusst, dass es Einschränkungen durch den Datenschutz gibt. Dies ändert aber 3
nichts daran, dass Schleswig-Holstein 12,4 Millionen Euro pro Jahr zahlt und es dafür kein
solides oder transparentes System gibt, vielmehr ist diese Summe als Ergebnis eines
Kuhhandels zu umschreiben.


Ein ganz anderer Punkt, der sich in diesem Zusammenhang auch noch mal auftut, ist die Frage
nach den Kapazitäten in Schleswig-Holstein. Also, ob es Schleswig-Holstein überhaupt möglich
wäre, alle Landeskinder auch im eigenen Land zu beschulen. Von der Stadt Ahrensburg wissen
wir, dass dies nicht der Fall ist. In diesem Sinne kommt das Land mit einer Zahlung von 12,4
Millionen Euro an Hamburg wahrscheinlich noch billig davon. Umso unverständlicher ist es,
dass die Schulträger dann nicht die Erstattung bekommen, die ihnen zusteht. Dafür ist es
höchste Zeit!