Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
17.11.11
11:59 Uhr
SPD

Andreas Beran zu TOP 15: Der Katastrophenschutz muss gestärkt werden!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 17. November 2011



TOP 15: Katastrophenschutzplanung bei atomaren Unfällen in Schleswig-Holstein (Drucksache 17/1451, 17/1843)



Andreas Beran:
Der Katastrophenschutz muss gestärkt werden!


Herr Minister, Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlichen Dank für die Arbeit, die Sie sich bei der Beantwortung dieser Großen Anfrage haben machen müssen. Der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN danke ich für diese Anfrage, denn sie war wichtig, wie sich beim Studieren der Antwort herausgestellt hat. Ich wende mich in meinem Beitrag hauptsächlich dem zivilen Katastrophenschutz zu. Auf alles kann ich aufgrund der Zeitvorgabe nicht eingehen.
Am 6. Oktober dieses Jahres titelte die taz Nord: „Strahlender Untergang“. Weiter heißt es dort: „Bei Störfällen in den Meilern an der Elbe ist Schleswig-Holstein hilflos, weil die Planungen für den Katastrophenschutz unzureichend sind.“ Ich wollte es nicht glauben, stieß dann jedoch beim Durcharbeiten der Antwort der Landesregierung auf diese Große Anfrage selbst auf Aussagen, die mich an dem dort geschilderten Katastrophenschutz zweifeln lassen.
Ich möchte dies an ein paar Beispielen verdeutlichen: Die Einsatzmittel in einem Katastrophenfall sind zur Hauptsache die ABC-Dienst- bzw. Löschzüge Gefahrgut der Feuerwehren in unserem Lande. Das sind die eigentlichen Kräfte, die an vorderster Stelle im Katastrophenfall eingesetzt werden. Das Bundesamt für den Bevölkerungsschutz ist in der heutigen Zeit nur noch in geringem Umfange beteiligt und besteht zur Hauptsache aus 2



freiwilligen Helferinnen und Helfern. Da gibt es eine analytische und eine medizinische Task Force.
Die Bundeswehr, die sich zu einem sehr großen Teil aus Schleswig-Holstein zurückzieht, steht mit ihren ABC-Zügen nun auch nicht mehr zur Verfügung, bzw. hat längere Anfahrtswege. Auf die Frage, ob der Einsatz dieser Kräfte bei atomaren Unfällen freiwillig oder verpflichtend sei, gibt es die Antwort, sie sei verpflichtend. Verwiesen wird auf die §§ 12 bzw. 15 des Landeskatastrophenschutzgesetzes. Nur leider haben sich hier inzwischen Veränderungen ergeben. Nur zum Teil sind die Helferinnen und Helfer in den Gefahrgutzügen nach § 8.2 Wehrpflichtgesetz verpflichtet. Ein Großteil ist freiwillig verpflichtet. Diese Helferinnen und Helfer können sofort und unmittelbar ihren Austritt erklären. Dies ist anders als bei den der Wehrpflicht verpflichteten, die ohne Zustimmung der Kreisverwaltung bzw. des Kreiswehrersatzamtes nicht entpflichtet werden konnten.
Unter anderem die Abschaffung der Wehrpflicht hat schon jetzt dazu geführt, dass die in der Antwort enthaltenen Zahlen über die Stärke der Verbände überholt sind. Im Schnitt müssen diese Zahlen um 20% reduziert werden, um auf ein realistisches Maß zu kommen, haben meine Recherchen ergeben.
Zu den Jodtabletten wird ausgeführt, dass in der Fernzone Jodtablettenausgaben in den nicht Reaktorkreisen mit entsprechenden Regelungen vorgehalten bzw. verteilt werden. Dies ist meines Wissens nicht so. Die Jodtabletten werden, wie an anderer Stelle im Bericht dargestellt, in Neumünster, in der Hindenburgkaserne, zentral vorrätig gehalten. Eine Regelung zur Vergabe der Jodtabletten soll in den Kreisen nicht vorliegen. An dieser Stelle möchte ich meinen Dank denen sagen, die mich bei diesen Nachforschungen unterstützt haben. Es ist doch gut, wenn man in der Feuerwehr so gut vernetzt ist.
In der Antwort zu Frage 8 wird dargestellt, dass die Alarmierung mit dem Warnmittel Sirene erfolgt. Das ist problematisch, da viele Sirenen Anfang der 90iger Jahre abgebaut wurden, nachdem der Bund sich aus der Unterhaltung der Anlagen zurückgezogen hat. Sie können davon ausgehen, dass in vielen Landesteilen Sirenenalarm nicht mehr zu hören ist. Die Frage, die sich mir stellt: Wie ist sichergestellt, dass in diesen Teilen des Landes die Bevölkerung alarmiert wird? Gibt es dort zum Beispiel einen Einsatzplan für Lautsprecherdurchsagen? 3



Sehr geehrte Damen und Herren, diese Beispiele sollen meine Zweifel belegen, ob das Katastrophenschutzkonzept noch dem neuesten Stand der Erkenntnisse entspricht. Ich habe da meine Zweifel, die ich durch meinen Beitrag auch begründet habe. In dieser Situation ist es doch geradezu fatal, die Schließung der Katastrophenschutzforschungsstelle weiter zu betreiben. Das dortige Wissen wird benötigt, um den Bevölkerungsschutz zu optimieren, Die Konzentration auf spezielle Fragestellungen in anderen Fachbereichen reicht da meines Erachtens nicht aus. Politik und die Katastrophenschutzplanung benötigt hier gebündeltes Wissen, das abgefragt werden kann.
Was für ein Glück, dass wir auf dem Wege der Energiewende sind. Solange in Schleswig- Holstein jedoch noch ein Atomkraftwerk in Betrieb ist, muss es auch eine optimale Planung für einen hoffentlich nicht eintretenden Katastrophenfall geben, damit die Bevölkerung vor diesem mit aller Kraft geschützt wird. Mosaiksteinartig ist eine schleichende Schwächung des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein zu verzeichnen. Dies können wir nur stoppen, wenn wir den Katastrophenschutz in all seinen Facetten wieder auf die politische Agenda setzen und stärken.
Es gäbe noch viel zu sagen, dies sollten wir im zuständigen Ausschuss tun.