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17.11.11
12:00 Uhr
CDU

Markus Matthießen zu TOP 15: Es besteht kein Grund zur Sorge um den Katastrophenschutz

Innenpolitik
Nr. 498/11 vom 17. November 2011
Markus Matthießen zu TOP 15: Es besteht kein Grund zur Sorge um den Katastrophenschutz
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Im Informationssystem des Landtags kann man für die bisherigen 22 Plenartagungen feststellen, dass sich auf den Tagesordnungen oder Anträgen zu aktuellen und Fragestunden mindestens 17 Mal der Themenbereich „Kernenergie oder Atomausstieg“ findet. Und auch, wenn vielleicht einmal ein Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung geschoben wurde: in wenigstens zwei von drei Plenartagungen war die Kernenergie hier bislang ein Thema – und sie ist es heute erneut.
Ich will damit nicht kritisieren, dass es das gute Recht von Fraktionen ist, die Bedeutung von Themen unterschiedlich zu gewichten. Aber ich hätte eigentlich erwartet, dass nach dem beschlossenen Atomausstieg langsam etwas Ruhe einkehrt. Ich kann mich zumindest nach der beschlossenen Energiewende jedenfalls nicht völlig des Eindrucks erwehren, dass es bei dieser Großen Anfrage – neben dem wichtigen Thema Katastrophenschutz – auch darum gehen könnte, „das“ Identifikations-Thema der Grünen schlechthin – den Atomausstieg – noch ein wenig länger am Leben zu erhalten. Ich habe diesen Eindruck auch, weil in Schleswig-Holstein immerhin schon zwei der drei Anlagen vom Netz gegangen sind – und zwar für immer.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Neben dieser Vorbemerkung ist es im Übrigen aber sicherlich gut, wenn wir hier heute ein Lagebild zum Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein erhalten. Und für die Arbeit, die zur Erstellung dieses Berichts nötig war, möchte ich den Mitarbeitern der Landesregierung ausdrücklich danken.
Inhaltlich muss ich allerdings sagen, dass uns nach meiner Einschätzung hier keine besonders überraschenden oder völlig neuen Erkenntnisse vorgelegt wurden. Und das muss– und kann – glücklicherweise aber eigentlich nicht verwundern: Denn die drei Kernkraftwerke gibt es in Schleswig-Holstein seit Jahrzehnten, ebenso die sich aktualisierenden Planungen für Katastrophenschutz – und ebenfalls gibt es natürlich seit Jahren die Diskussion um die Frage, was bei wirklichen Störfällen alles Schreckliches passieren könnte. Dazu gibt es jetzt seit der Katastrophe von Fukushima sicherlich noch einmal eine veränderte Betrachtungsweise. Zum Beispiel die wissenschaftlichen Grundlagen als Basis für den Katastrophenschutz – in Frage 6 werden sie angesprochen – wird dieses Ereignis natürlich nicht unbewegt lassen.
Es ist seit Fukushima Einiges in Bewegung: nicht nachgefragt und deshalb auch nicht herausgestellt wurden beispielsweise die neuen Prüfanforderungen vom 25. Mai 2011 der Europäischen Arbeitsgruppe für Nukleare Sicherheit. Es tut sich etwas.
Geht man aber die einzelnen Fragestellungen und Antworten durch, können wir durchaus sagen, dass kein Grund zur Sorge um den Katastrophenschutz besteht. Ich möchte die Evakuierungspläne, die Frist zur Einsatzfähigkeit, den Hochwasserschutz, oder beispielsweise die unter Frage 47 abgefragte Vorsorge mit Jodtabletten besonders hervorheben.
Bei einer ganzen Reihe anderer Fragen scheint ein besonderes Grundproblem zu bestehen – nämlich die offenbare Annahme, dass man die Kapazitäten des Katastrophenschutzes einfach mit der Anlagensicherheit eines Kraftwerkes unterscheidungslos gleichsetzen darf. Das kann man aber gerade nicht und nur, dass wir uns hier nicht falsch verstehen: Ich habe immer die Auffassung vertreten, dass die Sicherheit in den Anlagen selbst allerhöchste Priorität haben muss. Die vielfachen Absicherungen in den Anlagen beweisen dieses auch. Das kann aber nicht der Katastrophenschutz gewährleisten und hat auch nichts mit mutmaßlich fehlenden Fähigkeiten zu tun. Deshalb ist der Umstand, dass der schleswig-holsteinische Katastrophenschutz nicht jedes von den Grünen – wie selbstverständlich – vorausgesetzte Schreckensszenario in all seinen Folgen vermeiden kann, in Wirklichkeit kein besonders bemerkenswerter Befund.
Der Katastrophenschutz ist da, um vor Katastrophen zu schützen – das heißt

Seite 2/3 aber nicht, dass er den GAU verhindern kann, der hier in zahlreichen Fragestellungen von vornherein unterstellt wurde.



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