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17.11.11
12:42 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier zu TOP 16: Tierschutz schadet nicht der Attraktivität

Justizpolitik
Nr. 499/11 vom 17. November 2011
Barbara Ostmeier zu TOP 16: Tierschutz schadet nicht der Attraktivität
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Die Haltung von exotischen Wildtieren, stellt besonders hohe Ansprüche an Unterbringung, Ernährung und Sachkunde des Halters. Insbesondere für die zahlreichen kleinen und Kleinstzirkusse in Schleswig-Holstein ist das eine schwere Anforderung, die für bestimmte Tierarten gerade vor dem Hintergrund des im Grundgesetz verankerten Tierschutzgedankens, häufig nicht zu erfüllen ist. Und so ist es nicht überraschend, dass diese Problematik immer wieder Gegenstand politischer Debatten und auch Bestandteil unseres Koalitionsvertrages mit der FDP geworden ist.
Gerade die Presseberichterstattung im Zusammenhang mit dem Gastspiel von Zirkus Krone in Hamburg, im Nachgang veröffentlichte Meinungsumfragen und uns alle erreichte Stellungnahmen, verdeutlichen aber auch, dass das Thema Wildtierverbot im Zirkus eines von großer emotionaler Bedeutung in der Öffentlichkeit ist.
Und das nicht ohne Grund: Der klassische Wanderzirkus hat eine lange Tradition. Er ist unstrittig eine der ältesten Formen der Unterhaltungskunst und Träger internationaler Kultur. Das Mitführen und zur Schaustellen von exotischen Tieren im Zirkus reicht
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 zurück bis ins 18./19. Jahrhundert. Und mehr denn je ist der Zirkus eine der wenigen Life-Attraktionen für die ganze Familie.
Die Umfragen und persönliche Gespräche belegen, dass es für viele Menschen auf Unverständnis stößt, warum nun alles verboten sein soll. Und ich finde, auch dies müssen wir ernst nehmen.
Forderungen von militanten Tierhaltungsgegnern, regelrechte Hetzjagden auf Zirkusunternehmen, ebenso wie pauschale Diskreditierungen sind nicht mein Stil, und nicht der des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Und dennoch: Auch wenn sich die ca. 300 großen und kleinen Wanderzirkusse überwiegend im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bewegen - Fakt ist: Auf der Vollzugsebene ist die Problematik nicht zu lösen.
Bereits im Jahre 2003 hat die Länderkammer im Bundesrat eine Entschließung zum Verbot bestimmter wildlebender Tiere im Zirkus gefasst, insbesondere bezogen auf Affen, Elefanten und Großbären. Darüber hinaus sollte nach dem Willen des Bundesrates die Erstellung einer Zirkusregisterverordnung einen weiteren Beitrag dazu leisten, die Haltungsbedingungen der betroffenen ursprünglich wildlebenden Tiere in Wanderzirkussen besser kontrollieren zu können.
Mit der Freischaltung seit 2010 wurde in der Zwischenzeit die Zirkusregisterverordnung umgesetzt, - ein gerade auch aus Sicht der Tierschutzverbände wichtiger Schritt. Erste belastbare Bewertungen werden im kommenden Jahr erwartet.
Aber schon jetzt zeichnet sich ab, dass es trotz der zentralen Erfassung der rund 250 Unternehmen, den die reisenden Zirkusbetriebe zugeordnet werden können, nicht zu spürbaren Verbesserungen in der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten gekommen ist bzw. zukünftig kommen wird. Eine grundlegende Sicherstellung einer artgerechten Tierhaltung, wie sie das TierSchG fordert, lässt sich darüber für bestimmte Tierarten nicht erreichen.
Fakt ist weiterhin: Bestehende Eingriffs- und Regulierungsmöglichkeiten die sich aus dem Tierschutzrecht ergeben, greifen nur im konkreten Einzelfall, sind für eine generelle Wahrung des Tierschutzgedankens in diesem Umfeld nicht ausreichend.
Das ein Verbot der Haltung von bestimmten ursprünglich wildlebenden, nicht domestizierten Tierarten von der Bundesregierung bis heute nicht ausgesprochen wurde, ist ein Stillstand, den ich persönlich höchst

Seite 2/3 unbefriedigend, wenig sachdienlich finde.
Die im Antrag von CDU und FDP formulierte Unterstützung der Bundesratsinitiative der Länder Hamburg und Hessen, ist ein Weg, den effektiven Tierschutz in Einklang mit Berufsfreiheit und Wahrung einer ganz besonderen Art von Kulturgut umzusetzen.
Das Verbot zur Haltung näher bestimmter Tierarten ist geeignet, den Tierschutz zu fördern und wie anfangs ausgeführt auch erforderlich. Die Bundesratsinitiative hat lediglich eine Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit zur Folge und stellt keinen Eingriff in die Berufswahlfreiheit dar. Und schließlich führt die Herausnahme einiger besonders betroffener wildlebender nicht domestizierter Tierarten, die nicht mehr auf Reisen mitgeführt werden dürften, bei der Vielseitigkeit und Attraktivität eines modernen Zirkusunternehmens nicht zwingend zu einem Abschied vom Kulturgut Zirkus.
Abschließend möchte ich mich für die kompetente und engagierte Begleitung dieses Themas auf Bundesebene seitens der Ministerin Frau Dr. Rumpf und Ihrem Mitarbeiterstab bedanken und würde mich im Sinne der Sache über eine Zustimmung zu unserem Antrag freuen.



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