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17.11.11
15:25 Uhr
CDU

Ursula Sassen zu TOP 20 + 39: Mehr Leistung für Demenzkranke und pflegende Angehörige

Gesundheitspolitik
Nr. 501/11 vom 17. November 2011
Ursula Sassen zu TOP 20 + 39: Mehr Leistung für Demenzkranke und pflegende Angehörige
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Wir haben bereits am 13. September 2007 und am 26. September 2008 im Landtag die Problematik der zunehmenden Zahl an Demenz-Erkrankten diskutiert und einmütig festgestellt, dass etwas geschehen muss, um den an Alzheimer Erkrankten und Demenzkranken in einer außergewöhnlichen und schwierigen Lebensphase zu helfen, indem wir ihren Bedürfnissen Rechnung tragen und sie in ihrer eingeschränkten Wahrnehmung des Umfeldes akzeptieren und respektieren.
Es gibt zahlreiche Forschungen zu diesen Krankheitsbildern, Studien und Behandlungskonzepte. Der Druck auf alle Beteiligten – insbesondere auf die Politik – wächst angesichts der demographischen Entwicklung und deren Folgen, so dass der Ruf nach Aktionsplänen und Handlungskonzepten liegt nahe.
Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ nehmen Angehörige in der ambulanten Betreuung von Demenzkranken eine Schlüsselposition ein. Die Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -Psychotherapie e.V. hat 2008 eine Studie zur Demenzversorgung im ambulanten Sektor erstellt.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Zwei der wichtigsten Ergebnisse der Studie beinhalten, dass die Hauptursache, dass Demenzkranke ins Heim umziehen müssen, an der Überforderung der pflegenden Angehörigen liegt; dass eine Vielzahl von Demenzkranken, die zu Hause versorgt werden, nicht ärztlich diagnostiziert sind und daher auch medikamentös nicht optimal versorgt sind.
Für diese Studie wurden alle bekannten Pflegedienste in Deutschland angeschrieben. Von den 903 ambulanten Pflegediensten, die aktiv an der Befragung teilnahmen, wurden insgesamt 64.970 Patienten betreut, von denen 12.975 (22 %) eine vom Arzt diagnostizierte Demenz hatten.
Nach Einschätzung der Pflegedienste wurde vermutet, dass zusätzlich ca. 7.000 weitere betreute Patienten an einer nicht ärztlich diagnostizierten Demenz litten. Mehr als die Hälfte der diagnostizierten Demenzpatienten erhielt trotz der gesicherten Diagnose keine medikamentöse antidementive Therapie.
Über 50 Prozent der Pflegedienste gab an, dass mehr Wissen über Demenz ihre Arbeit erleichtern würde. Nur jeder zehnte Pflegedienst fühlte sich sehr gut zum Themenkreis „Demenz“ informiert.
Die Kernaussage dieser Studie beinhaltet die Forderung, dass Behandlung und Pflege von Demenzkranken aus einem „Topf“ zu finanzieren sind. Solange die Demenzen nur als Pflegeproblem betrachtet werden, sind die Chancen, die eine frühzeitige ärztliche Diagnostik und Behandlung bieten, „nicht im Fokus des Systems“.
Dies wirft auch die Frage nach der Begriffsbestimmung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf. Die Definition der Pflegebedürftigkeit macht sich bis heute vornehmlich an der Feststellung von körperlichen Defiziten fest. Der Hilfebedarf wird vorwiegend in Minuten gemessen. Die Einschränkungen Demenzkranker bei der Alltagskompetenz und der Teilhabe am sozialen Leben werden kaum berücksichtigt.
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff als entscheidende Stellschraube bei der Einstufung eines Patienten in eine Pflegestufe ist nicht mehr zeitgerecht und geht zu Lasten demenziell Erkrankter. Demenz ist zwar nicht heilbar aber durch gesunde Lebensweise, Bewegung, geistige Regsamkeit und eine frühzeitige Gabe von Medikamenten kann ihr Fortschreiten für eine Zeit aufgehalten werden, damit Demenz nicht auch als Last und Leiden auf die Angehörigen übertragen wird.
Die Zeit reicht nicht, um auch die stationäre Betreuung Demenzkranker näher zu beleuchten. Wir haben in Schleswig-Holstein viele vorbildliche

Seite 2/3 Einrichtungen und auch in Krankenhäusern hervorragende geriatrische Versorgung!
Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit den Pflegekassen und der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein das „Kompetenzzentrum Demenz“ auf den Weg gebracht. Dadurch werden die landesweiten Koordinierungs- und Beratungsaufgaben zum Thema „Demenz“ gebündelt. Auch die Pflegestützpunkte leisten einen wichtigen Beitrag.
Der Wunschzettel der Opposition für einen Demenzplan ist lang. Ob alle Forderungen zielführend sind, bezweifle ich.
Für uns haben Vorrang:
- Aufklärung und Information - stärkere Einbeziehung der Hausärzte - Entlastung der pflegenden Angehörigen - Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs - Sensibilisierung der Öffentlichkeit - Präventionsarbeit zur Vermeidung von Demenz.
Der mit diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls aufgerufene Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur besseren Anerkennung und Rahmenbedingungen in der Pflege kommen in der heutigen Diskussion ein wenig zu kurz.
Da CDU und FDP jedoch fast zeitgleich einen Berichtsantrag zu pflegepolitischen Perspektiven des Landes Schleswig-Holstein gestellt haben, gehen wir davon aus, dass die Landesregierung auch die wesentlichen Punkte des Antrages von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Bericht in der 24. Tagung berücksichtigen wird. Einen Satz aus meiner Landtagsrede vom 13. September 2007 möchte ich heute wiederholen: Aktionspläne und schöne Worte nützen nichts, wenn nicht Taten folgen!
Die Bundesregierung hat gestern (16. November 2011) Eckpunkte beschlossen mit dem Ziel einer besseren Hilfe für Demenzkranke und mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Dies ist ein wegweisender Schritt.



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