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18.11.11
09:13 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 13, 21, 22: Gemeinsame Beratungen institutionalisieren!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 18. November 2011



TOP 13. 21, 22: Gesetz zur Änderung der Landesverfassung, gemeinsames Korruptionsregister, Ausschuss für die Zusammenarbeit Schleswig-Holstein/Hamburg (Drucksache 17/1979, 17/1893, 17/1894, 17/1993)



Martin Habersaat:
Gemeinsame Beratungen institutionalisieren!


Ich war bemüht, zum Start ein Zitat zu finden, das den Kern der heutigen Debatte trifft. „Wir sind ein Norden und haben zusammen viele Stärken. Genau das werden wir weiter ausbauen.“ Das hat unser Ministerpräsident gesagt. Es wäre schön, wenn es heute darum ginge. Vorsichtshalber stelle ich ein zweites Zitat voran, das einem Sozialdemokraten zuzuschreiben ist, der einst der Opposition im Bundestag beschied: „Und wenn Sie hier das Godesberger Programm vorlegen, wir stimmen trotzdem dagegen.“ Mal sehen, welches davon die heutige Debatte besser trifft.
Wir wollen bisher unregelmäßig stattfindende gemeinsame Beratungen institutionalisieren und das Miteinander verbessern. Wir sollten als Landtag die Chancen nutzen, die ein gemeinsamer Ausschuss uns für stetige parlamentarische Zusammenarbeit bietet, die unabhängig von der jeweiligen Farbe der Landesregierung funktionieren sollte.
Wir brauchen einen gemeinsamen Blick auf gemeinsame Unternehmungen, die Effizienzgewinne bringen müssen, auf gemeinsame Problemlagen und Interessen. 2



Wir sind uns eigentlich einig: Da die Nord-CDU in letzter Zeit häufiger Verbesserungsbedarf für die Zusammenarbeit mit Hamburg angemeldet hat, sind wir zuversichtlich, dass Sie sich uns anschließen können.
Themen für den Ausschuss gibt es genug:
Erstens: Er soll Einrichtungen und Projekte begleiten, beispielsweise die HSH-Nordbank, Dataport oder die AKN. Ein künftiges gemeinsames Projekt soll auch das Korruptionsregister Hamburg-Schleswig-Holstein sein, um „schwarze Schafe" nicht mehr an der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beteiligen; gerade die Metropolregion sollte als ein Wirtschaftsraum betrachtet werden.
Zweitens: Der Ausschuss soll Themen bewegen. Das Gastschulabkommen nenne ich als eines, das den Hamburger Rand besonders betrifft. Die Ostseekooperation könnte man nennen oder die Husum WindEnergy als Beispiel, das den nördlichen Landesteil betrifft.
Vielleicht könnten Beratungen in einem gemeinsamen Ausschuss auch zur Versachlichung beitragen. Wir haben hier zuletzt viele Angriffe auf den aktuellen Hamburger Senat gehört, wenig über die Jahre vorher. Da gab es zum Beispiel unter der Vorlagennummer 18/4573 den Antrag der Hamburger CDU-Fraktion, man wolle Hamburg zum, „nationalen Messeschwerpunkt ‚Erneuerbare Energien und moderne Energietechnologien’“ ausbauen. Ausdrücklich als Beispiel genannt: die Windenergy. Das sollte man mit den Hamburgern gemeinsam besprechen.
Drittens schließlich hätten wir ein Gremium, das die geleistete Vorarbeit unserer Enquete- Kommission „Norddeutsche Zusammenarbeit“ aufnehmen kann.
Nun gibt es zwei Kritikpunkte, die ich von Seiten der regierungstragenden Fraktionen auf unsere Initiative bisher wahrgenommen habe, beide eher auf der Linie des zweiten Eingangszitats. Motto: Im Prinzip ist die Idee ja nicht schlecht, aber natürlich geht es nicht so, wie die SPD vorschlägt…
Frau Brand-Hückstädt beklagt sich, wir seien „vorgeprescht“ und hätten nicht den Abschlussbericht der Enquete-Kommission abgewartet. Dazu habe ich zwei Fragen und eine Anmerkung: 3



1. Ist das dieselbe Frau Brand-Hückstädt, die im Sommer alle angehörten Experten und Kommissionsmitglieder vor den Kopf stieß, als sie die sofortige Einstellung der Kommission forderte?
2. Bezieht sich die Kritik auch auf den schwarz-gelben Antrag zur AKN aus dieser Tagung? Schließlich waren AKN und ÖPNV auch Thema in der Kommission.
Und die Anmerkung: Wenn ich gewusst hätte, dass die Einrichtung einer Enquete-Kommission ein Thema für deren Dauer sperren kann, hätte ich mich zu Beginn der Legislaturperiode vehement für eine Enquetekommission „Schulsystem" eingesetzt.
Die SPD hat vorgeschlagen, einen gemeinsamen Ausschuss zu bilden mit jeweils 13 Vertreterinnen und Vertretern aus Schleswig-Holstein und Hamburg. Liebe CDU, ob wir das „Ausschuss“ oder „Arbeitsgremium“ nennen, ist für uns nicht entscheidend. Auch „Mindestlohn“ und „Lohnuntergrenze“ berühren ja ähnliche Inhalte. Auch über die Größe des Gremiums kann man sicherlich reden.
Interessant: 26 Mitglieder scheinen Ihnen zu viel für sinnvolles Arbeiten. Andererseits schlagen Sie häufigere gemeinsame Sitzungen von Fachausschüssen vor. Wenn nun ein Hamburger Fachausschuss und ein Schleswig-Holsteiner Fachausschuss sich treffen, nehmen wir mal als Beispiel die beiden Wirtschaftsausschüsse, sitzen im Saal - wer weiß es? - 26 Abgeordnete!
Wir haben einen Vorschlag gemacht. Wenn jetzt in unseren Ausschüssen und / oder Arbeitsgremien noch über das ‚Wie‘ diskutiert wird und nicht mehr das ‚Ob‘, bin ich sehr zufrieden.