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18.11.11
09:42 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zu gemeinsamen Ausschüssen von Hamburg und Schleswig-Holstein

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 13 + 21 + 22 – Zusammenarbeit Hamburg und Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Schleswig-Holstein 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt die Landtagsabgeordnete Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
Ines Strehlau: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 636.11 / 18.11.2011



Gemeinsam sind wir stärker

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Kooperation mit Hamburg knirscht es im Moment gewaltig. Der Streit um die Messe Husum Wind hat gezeigt, dass es keine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gibt. Außerdem fehlen Strukturen, um bei gegenläufigen Interessen die Kommunikation auf- recht zu erhalten. Das ist mehr als bedauerlich. Wir müssen lernen miteinander zu re- den und nicht alleine vorzupreschen. Nur gemeinsam sind wir in vielen Feldern stärker als allein.
Wie bekommen wir solche Strukturen hin? Und wie finden wir überhaupt heraus, in wel- chen Punkten es gut ist, einen gemeinsamen Weg zu gehen? Wann lohnt es sich, zu kooperieren oder Einrichtungen gemeinsam zu betreiben? Die Enquetekommission norddeutsche Kooperation geht genau diesen Fragen nach. Und schon im Arbeitspro- zess der Enquete ist sehr deutlich geworden, dass die Fraktionen hier ganz unter- schiedliche Bewertungen treffen.
Die SPD schlägt in ihrem Antrag einen gemeinsamen Ausschuss mit Hamburg vor. Aus beiden Ländern mit je 13 Mitgliedern, besetzt wie Landtags- bzw. Bürgerschaftsaus- schüsse. Der Ausschuss soll sowohl gemeinsame Einrichtungen kontrollieren, als auch neue Kooperationsprojekte entwickeln. Der Antrag geht inhaltlich für uns Grüne in die richtige Richtung. Er verankert gemeinsame Sitzungen und zeigt, dass es uns ernst ist mit dem Kooperationsgedanken. Er überlässt Entscheidungen über Länderkooperatio- nen nicht Verwaltung und Regierungshandeln, sondern unterstellt sie der parlamentari- schen Kontrolle. Das finden wir gut und richtig.
Seite 1 von 2 Auch für die Idee der CDU aus Schleswig-Holstein und Hamburg haben wir Sympathie. Sie schlägt einen Ausschuss vor, der paritätisch mit je einem Mitglied jeder Fraktion beider Länder besetzt sein soll. Für ein Arbeitsgremium, eine sehr handhabbare Größe. Im Sinne der Fachlichkeit einmal auf politische Mehrheitsverhältnisse zu verzichten, hal- ten wir Grüne für eine bemerkenswerte Idee.
Ein gemeinsamer Ausschuss ist der richtige Weg, der SPD-Antrag lässt aber zu viele Fragen offen. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird dieser Ausschuss eingerichtet? Wie soll die Kontrolle der gemeinsamen Institutionen erfolgen?
Nehmen wir das Beispiel Dataport. Wer würde über das Budget entscheiden, wer über die Ausweitung auf weitere Länder, wer über strukturelle Veränderungen, wer über Auf- gabenerweiterungen, wer über die Personalfragen?
Geben die Landtage Entscheidungskompetenzen an den Ausschuss ab? Oder der Landtag? Oder bereitet der gemeinsame Ausschuss nur Beschlüsse vor, die letzten Entscheidungen werden aber wieder in den Landesparlamenten oder Landesregierun- gen getroffen?
Ähnlich ist es mit der Planung zukünftiger gemeinsamer Projekte. Was passiert mit ei- ner Kooperationsidee des gemeinsamen Ausschusses? Wer entscheidet letztlich dar- über?
Um es klarzustellen: Wir sind keine Bedenkenträger. Im Gegenteil: Wir sehen eine ver- tiefte Kooperation als unbedingt notwendig an. Deshalb haben wir einen Antrag gestellt, mit dem gemeinsame Ausschüsse in der Verfassung verankert und damit legitimiert werden.
Uns ist bewusst, dass eine Verfassungsänderung eine breite Mehrheit im Parlament benötigt. Diese breite Mehrheit ist zwingend erforderlich und sie wäre ein wichtiges Sig- nal. Es würde deutlich machen, dass wir eine enge Kooperation im Norden tatsächlich wollen. Dieses Startsignal wollen wir mit unserem Antrag geben. Wir sehen die engen Vernetzungen im norddeutschen Raum sowohl in der Gesellschaft als auch in der Wirt- schaft. Die Politik muss dieser Entwicklung endlich Rechnung tragen und Kooperatio- nen voran bringen. Das hat auch die Arbeit in der Enquetekommission norddeutsche Kooperation gezeigt.
Unser Gesetzentwurf wird im Innen- und Rechtsausschuss beraten werden. Ich finde es wichtig, dass sich auch die Enquetekommission damit befasst. Dort haben wir viele Ex- pertInnen gehört, die klar wichtige gemeinsame Themenfelder und Projekte benannt haben, die in ein Kooperationskonzept hinein gehören. Deshalb halten wir es für wich- tig, die vorliegenden Anträge auch in der Enquetekommission zu diskutieren und in un- sere Abschlussbewertungen einzubeziehen.
Mit einem gemeinsamen Ausschuss ersetzen wir nicht die Aufgabe der Parlamente. Wir schaffen lediglich ein parlamentarisches Arbeitsgremium, das legitimiert ist, länderüber- greifend konkrete Maßnahmen und Schritte für eine verstärkte Kooperation zu entwi- ckeln. Diese bilden die Grundlage für die Entscheidungen, die nach wie vor im Parla- ment und mit Beteiligung der Bevölkerung zu treffen sind. Die Zeit ist reif für eine ge- meinsame norddeutsche Zukunftsstrategie. Lassen sie uns damit beginnen – mit Kon- zepten und auf Augenhöhe.
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