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18.11.11
09:54 Uhr
CDU

Markus Matthießen zu TOP: 13, 21 und 22: Enttäuschung über Wahlkampfmanöver von SPD und Grünen

Innenpolitik
Nr. 504/11 vom 18. November 2011
Markus Matthießen zu TOP: 13, 21 und 22: Enttäuschung über Wahlkampfmanöver von SPD und Grünen
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Zur Aussprache stehen drei umfangreiche Anträge. Allen gemein ist die Intention, enger mit unserem Nachbarn Hamburg, bzw. im norddeutschen Raum zusammenzuarbeiten.
Das Thema der besseren Kooperation im Norden liegt mir – wie auch vielen anderen hier im Hause - sehr am Herzen und es reizt mich, zu den einzelnen Punkten inhaltlich Stellung zu beziehen. Ich werde es jedoch nur begrenzt tun.
Ich bringe vielmehr meine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass in einzelnen Punkten dem Abschlussbericht der Enquete Kommission vorgegriffen wird. Wozu soll das gut sein? Wollen Sie Themen besetzen bevor der Wahlkampf richtig losgeht? SPD und Grüne lassen eine Enquetekommission einsetzen, die Fragen der norddeutschen Zusammenarbeit aufarbeiten soll, und warten nicht mal das Ergebnis ab.
Wobei wir nach dem Ende der Anhörungen jetzt in der Arbeit am Abschlussbericht aus meiner Sicht auf einem guten Weg waren – und es hoffentlich immer noch sind - und es von denjenigen, die an der Arbeit
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 teilnehmen, Einvernehmen darüber gab, dass die Empfehlungen im Abschlussbericht möglichst einvernehmlich getroffen werden sollten. Das, was Sie von SPD und Grünen jetzt hier machen kann man nur unter der Rubrik Wahlkampfmanöver einordnen und abheften. Die Erkenntnis, dass eine engere Verzahnung in Norddeutschland erforderlich ist hat sich durchgesetzt und die Menschen können zu Recht von uns erwarten, dass wir an der Sache orientiert hieran dauerhaft ernsthaft – und nicht nur in Wahlkampfzeiten - arbeiten. Die CDU-Fraktion wird diesen konstruktiven Weg weiter fortsetzen.
Wenn dann die hier im Hause vertretenen Fraktionen nach Vorlage des Abschlussberichtes zu unterschiedlichen Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen kommen, ist das legitim – nur zum jetzigen Zeitpunkt völlig fehl am Platze und der gemeinsamen Sache wenig dienlich.
Und wir reden hier auch nicht von einer Kleinigkeit, wenn es um eine Änderung der Verfassung unseres Landes geht. Mein Eindruck aus den letzten 2 Jahren war der, dass bei einer geplanten Änderung der Landesverfassung vorher zumindest der Versuch unternommen wird, dieses gemeinsam auf den Weg zu bringen. Stattdessen klatschen Sie mal eben einen Antrag auf Änderung der Landesverfassung auf den Tisch.
Als Oppositionsfraktionen scheint ja die Zusammenarbeit zwischen SPD und Grünen gut zu funktionieren. Die SPD stellt einen Antrag für einen gemeinsamen Ausschuss, ohne sich über die verfassungsmäßigen Auswirkungen Gedanken zu machen und die Grünen legen dann mit dem gemeinsamen Antrag zur Änderung der Verfassung nach, um den formalen - aber trotzdem nicht unerheblichen - Fauxpas der SPD grade zu bügeln, Bravo! Ich bin zwar kein Jurist aber ein gemeinsamer Ausschuss mit entsprechenden Kompetenzen wirft verfassungsmäßig noch viele Fragen auf, auf die ich aus Zeitgründen an dieser Stelle nicht eingehen kann.
Lieber Kollege Peter Eichstädt. Ihr Antrag für ein gemeinsames Korruptionsregister wurde dann noch schnell nachgeschoben, um das Thema rund zu machen. Das gelingt Ihnen aber leider nicht, weil durchaus eine gewisse Unwucht in Ihrer Argumentation liegt. Dass dieses Thema nicht neu ist, zeigt u.a. die Diskussion im Deutschen Bundestag vom 20. März 2009– die regierungstragenden Fraktionen waren CDU und SPD. In diesem Zusammenhang ein kurzes Zitat aus der Rede des SPD Bundestagsabgeordneten Reinhard Schultz: „Wir die Koalition haben Ihnen erklärt, dass wir es für falsch halten, ein eigenständiges Register einzuführen.“
Korruption ist überwiegend im Zusammenhang mit Außenhandel problematisch. Beim Korruptionsindex von Transparency International belegte Deutschland zum Zeitpunkt der Debatte Rang 13. Immer dann, wenn

Seite 2/3 es bei uns zu Korruptionsfällen kommt, sind unsere Unternehmen mit Gepflogenheiten anderer Länder in Kontakt gekommen, die auf den Rängen 50 und schlechter verzeichnet sind.
Ziel solle vielmehr sein, dass Gewerberegister so weiterzuentwickeln, dass rechtskräftig verurteilte Fälle von Korruption hier auch auftauchen sollten. Den Eintrag in ein Register nur auf Grund eines Verdachts halte ich für eine überzogene Brandmarkung von Unternehmen und deren Mitarbeitern.
Diese Diskussion hat aus meiner Sicht mindestens eine bundesweite, wenn nicht sogar europäische oder weltweite Dimension. Einen Zusammenhang im Rahmen einer norddeutschen Kooperation herzustellen, halte ich in diesem speziellen Fall für zu kurz gegriffen. Auf weitere Einzelheiten gehe ich jetzt nicht ein, da alle Anträge nun in den Innen- und Rechtsausschuss gehen und dort die weiteren Verfahrenfragen besprochen werden.



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