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18.11.11
10:41 Uhr
CDU

Tobias Koch zu Top 25: Sparkassengesetz ist aufgrund von Basel III umso notwendiger

Finanzpolitik
Nr. 505/11 vom 18. November 2011
Tobias Koch zu Top 25: Sparkassengesetz ist aufgrund von Basel III umso notwendiger
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns über die Auswirkungen von Basel III auf die schleswig-holsteinischen Sparkassen Gedanken machen. Bereits in meiner Rede zur Änderung des Sparkassengesetzes im Juni 2010 habe ich darauf hingewiesen, dass im Rahmen von Basel III verschärfte Eigenkapitalanforderungen für alle Banken und somit auch für die Sparkassen zu erwarten seien.
Unsere konkrete Antwort darauf war die Änderung des Sparkassengesetzes: Mit dem neu geschaffenen Instrument von Minderheitsbeteiligungen ermöglichen wir es gerade kapitalschwachen Sparkassen, ihr Eigenkapital zu stärken und so die Anforderungen von Basel III zu erfüllen. Wir haben damit in unserem eigenen Zuständigkeitsbereich bereits für Lösungen gesorgt, als die Opposition noch nicht einmal das Problem erkannt hatte – offensichtlich hat sich daran auch bis heute nichts geändert. Die eventuelle Untersagung der Beteiligung der Haspa Finanzholding an der KSK Herzogtum Lauenburg durch das Bundeskartellamt wird von der Opposition zum Anlass genommen, das Sparkassengesetz für gescheitert zu erklären.
Die Kollegin Heinold ist sich nicht zu schade dafür, aufgrund dieser möglichen
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 Einzelfallentscheidung in Frage zu stellen, ob das Gesetz insgesamt rechtlich einwandfrei sei. Und der Kollege Eichstädt entpuppt sich als multiple Persönlichkeit: Im Landtag erst dagegen, im Kreistag dann dafür und jetzt per Pressemitteilung wieder dagegen. Pech nur, dass die Opposition damit auf dem falschen Fuß erwischt wurde: „Wir würden es bedauern, wenn das Kartellamt gegen die Beteiligung der Haspa Finanzholding an der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg entscheiden würden“, so der Sprecher des Sparkassen und Giroverbandes in dieser Woche.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das das Sparkassengesetz ist nicht gescheitert: Mehrere Sparkassen in Schleswig-Holstein möchten von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, sie werden darin mittlerweile auch vom Sparkassen und Giroverband unterstützt, die Anforderungen von Basel III machen eine Eigenkapitalverstärkung auch bei den Sparkassen dringend erforderlich und nur die Opposition hat den Schuss noch nicht gehört!
Das vorausschauende Handeln der Regierungsfraktionen bei der Änderung des Sparkassengesetzes ändert allerdings nichts daran, dass die Regelungen von Basel III einige Ungereimtheiten aufweisen: Aus heutiger Sicht ist es absolut unverständlich, dass die Eigenkapitalanforderungen für das Kreditgeschäft heraufgesetzt werden, Staatsanleihen hingegen als vermeintlich sichere Anlagen aber weiterhin davon ausgenommen bleiben. Da merkt man, dass die Empfehlungen des Basler Ausschusses zwar die Lehren aus der Finanzmarkkrise ziehen, die Regulierungsbehörden der aktuellen Staatsverschuldungskrise aber erneut hinterherhinken. Die Sparkassen kritisieren deshalb vollkommen zu Recht, dass mit Basel III Kreditrisiken gegenüber Marktrisiken aus dem Wertpapiergeschäft benachteiligt werden.
Anzumerken ist allerdings, dass auch eine Eigenkapitalunterlegung von Staatsanleihen nicht dazu führen wird, dass die Eigenkapitalanforderungen für das Kreditgeschäft sinken. Eine Gleichbehandlung von Kredit- und Wertpapiergeschäft würde somit an der befürchteten Verteuerung von Mittelstandskrediten nichts ändern. An dieser Stelle setzt der Vorschlag an, differenzierte Eigenkapitalanforderungen in Abhängigkeit von der Institutsgröße vorzugeben. Für kleinere Institute wie Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken würden danach geringere Eigenkapitalanforderungen gelten als für Großbanken.
Damit überhaupt die Möglichkeit besteht, Änderungen an Basel III vorzunehmen, kommt es entscheidend darauf an, ob von Seiten der EU-Kommission eine verbindliche Verordnung erlassen wird, oder ob den Mitgliedsstaaten mittels einer Richtlinie die Umsetzung in nationales Recht

Seite 2/3 aufgegeben wird. Im Rahmen einer nationalen Regelung könnte den Besonderheiten des deutschen Bankensystems mit seinem Drei-Säulen-Modell Rechnung getragen werden. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass ein solche Richtlinie in anderen EU-Mitgliedsstaaten unter Umständen nur sehr schleppen umgesetzt wird.
Es könnte dann die paradoxe Situation entstehen, dass für Großbanken in anderen EU-Ländern in den nächsten Jahren nach wie vor die alten, niedrigen Eigenkapitalanforderungen Gültigkeit besitzen, während in Deutschland zwar nach Institutsgröße differenzierte aber insgesamt deutliche höhere Eigenkapitalanforderungen längst beschlossen sind.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund bedanke ich mich ganz herzlichen bei der Landesregierung für den heutigen Bericht, mit dem die Sichtweise und das zukünftige Handeln der Landesregierung dargestellt wurde.
Auch der CDU Bundesparteitag hat in dieser Woche entsprechende Anträge an die EVP-Fraktion im Europaparlament und die CDU/CSU Bundestagsfraktion überwiesen.



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