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18.11.11
10:48 Uhr
SSW

Lars Harms TOP 25 - Auswirkungen der bankenaufsichtlichen Regelungen "Basel III"

Presseinformation Kiel, den 18.11.2011

Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 25 Auswirkungen der bankenaufsichtlichen Regelungen „Basel III“ Drs. 17/1903 (neu)
Ich denke wir sind uns alle darin einig, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise zu spürbaren
Veränderungen in der Finanzmarktregulierung führen muss. Die Erfahrungen der vergangenen
Jahre lehren, dass wir hier genauer hinschauen müssen. Und eine logische Folge daraus ist,
dass Banken und Finanzgeschäfte zukünftig schärfer kontrolliert und beaufsichtigt werden.
Basel III soll dabei helfen, die Finanzwelt zu stabilisieren und die Banken krisenfester zu
machen. Auch der SSW ist vor dem Hintergrund der vergangenen Krise der Auffassung, dass
Maßnahmen mit einer solchen Zielsetzung absolut sinnvoll sind. Dabei ist es aber wichtig, dass
unterschiedliche Strukturen auch unterschiedlich behandelt werden. Die Frage der Kollegin
Heinold, nach den Auswirkungen des Reformpakets Basel III auf die schleswig-holsteinischen
Sparkassen, ist daher voll und ganz berechtigt.


Die Empfehlungen zur Absicherung des Kreditausfallrisikos aus Basel II konnten die massiven
Schwierigkeiten vieler Kreditinstitute offensichtlich nicht verhindern. Durch Basel III werden
Banken nun angehalten, ihr so genanntes Kernkapital zu erhöhen, um das Verhältnis zwischen
ihrem Eigenkapital und den risikoorientierten Geschäften, also zum Beispiel den vergebenen 2
Krediten, zu verbessern. Dieser höhere Anteil an Kernkapital soll die Verluste in Krisenzeiten
abfangen. Daneben werden auch die Anforderungen an die Liquiditätsausstattung der Banken
erhöht. So weit so gut. Aus Sicht des SSW muss dabei aber sichergestellt werden, dass man bei
all diesen Bemühungen nicht die unterschiedlichen Geschäftsmodelle der Kreditwirtschaft aus
den Augen verliert. Wir halten eine differenzierte Regulierung für wichtig. Sie muss nach
Größe, nach Geschäftsmodell und vor allem nach Risikopotential variieren. Es ist nun einmal
ein Riesenunterschied, ob man es mit einer global agierenden Großbank oder einer kleinen
Sparkasse von nebenan zu tun hat.


Wir alle kennen die Bedenken der Genossenschaftsbanken, der Sparkassen und des Handwerks
im Land, die eben genau in diese Richtung gehen: Dadurch, dass nach derzeitigem Stand mehr
oder weniger alle Banken über einen Kamm geschoren werden, drohen Fehlsteuerungen. Die
geplanten höheren Kapitalanforderungen werden im Fall der weltgrößten, systemrelevanten
Banken mit hoher Wahrscheinlichkeit für Sicherheit und zusätzliche Wachstumsimpulse in den
großen Volkswirtschaften sorgen. Schaut man sich aber die Auswirkungen auf die
Realwirtschaft an, sieht es weit weniger rosig aus: Manche Wissenschaftler rechnen mit einer
Reduzierung der Kreditvergabe um bis zu 20 Prozent.


Damit ist durchaus zu befürchten, dass kleine und mittlere Unternehmen und private (Klein)-
Kreditnehmer die Leidtragenden dieser Reformen sein werden. So ein Effekt wäre mehr als
kontraproduktiv und soll mit Basel III mit Sicherheit nicht erzielt werden. Aus Sicht des SSW
müssen sich die Regulierungsansätze in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise nach dem
Verursacherprinzip richten und selbstverständlich dort ansetzen, wo das größte Risiko besteht.
Dass dies nicht gerade in erster Linie von öffentlich-rechtlichen Sparkassen und
Genossenschaftsbanken ausgeht, dürfte unstrittig sein. Fest steht: Wenn sich die
Befürchtungen dieser Banken bewahrheiten, muss schleunigst ein Konzept zu ihrer Entlastung
her. Denn in erster Linie sind sie es, die den Mittelstand finanzieren und zur wirtschaftlichen
Stabilität beitragen. 3
Die Basel-III-Empfehlungen sollen bekanntlich bis zum Jahr 2012 in europäische Richtlinien
gegossen werden und schrittweise in den Mitgliedstaaten in Kraft treten. Noch gibt es also die
Möglichkeit, einen eventuellen Handlungsbedarf zu identifizieren und Einfluss auf das
Regelwerk zu nehmen. Hier geben wir den Grünen recht. Voraussetzung dafür ist, dass die
Betroffenen ausführlich angehört und die vorgebrachten Bedenken ernst genommen werden.
Dabei wird nicht zuletzt auch darauf zu achten sein, dass die Situation der Förderinstitute
genau beleuchtet wird. Denn auch sie dürften durch Basel III - in der heutigen Form - erheblich
beeinträchtigt werden.


Natürlich dürfen wir uns nichts vormachen und erwarten, dass wir hier als einzelnes
Bundesland viel erreichen können. Trotzdem sollte von uns der Anstoß ausgehen, um die Basel
III-Regelungen zu Gunsten des Mittelstands und der privaten Kreditnehmer zu verändern. Hier
ist aber insbesondere auch die Bundesregierung in einer besonderen Verpflichtung.