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18.11.11
11:41 Uhr
FDP

Katharina Loedige: Mit dem Sparkassengesetz Weitsicht gezeigt

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1


Presseinformation
Nr. 581/2011 Wolfgang Kubicki, MdL Kiel, Freitag, 18. November 2011 Vorsitzender Günther Hildebrand, MdL Finanzen / Basel III Stellvertretender Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Parlamentarische Geschäftsführerin
Katharina Loedige: Mit dem Sparkassengesetz Weitsicht gezeigt



www.fdp-sh.de In ihrer Rede zu TOP 25 (Auswirkungen der bankenaufsichtlichen Regelun- gen „Basel III“) sagt die finanzpolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Katharina Loedige:
„Deutsche Sparkassen und die deutschen Genossenschaftsbanken sind mit ihrer Institutssicherung recht gut durch die Krise gekommen. Diesem System der gegenseitigen Hilfe will die EU bei den Neuregelungen zum Finanzsektor Rechnung tragen und hat seine Beibehaltung zugesichert.“ Da die EU plane, das Regelwerk Basel III mittels einer Verordnung und einer Richtlinie umzusetzen, müsste nationalen Besonderheiten schon auf EU-Ebene Rechnung getragen werden. Da die Struktur des Bankensys- tems in Europa so unterschiedlich sei, sei es aber fraglich, ob eine ein- heitliche Regelung mit Hilfe einer Verordnung der richtige Weg ist.
„Richtlinien – wie bei Basel II – mit der Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber und einer entsprechenden parlamentarischen Beteiligung wären der bessere Weg gewesen. Dabei ist Basel III ein wichtiger Beitrag zu einem sichereren Finanzsystem. Basel III zwingt die Banken dazu, mehr Eigenkapital vorzuhalten.“ Dies bedeute mehr Sicherheit für die Kunden. Bei der Umsetzung von Basel III sei allerdings ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass das Versprechen, der besonderen Bedeutung von Sparkassen und Genossenschaftsbanken Rechnung zu tragen, auch erfüllt werde, betont Loedige.
„Bereits mit dem Sparkassengesetz wurde die Grundlage für die ‚Herein- nahme’ eines Partner geschaffen. Damit wird dem Wunsch einiger Spar- kassen entsprochen, sich durch einen Partner zusätzliches Know-how beschaffen zu können. Zusätzlich ist damit die Möglichkeit geschaffen worden, den erhöhten Anforderungen an das Eigenkapital durch Basel II entsprechen zu können.“ Mit dem Sparkassengesetz habe die FDP Weit- sicht gezeigt, so dass eine erneute Anpassung aufgrund von Basel III nicht notwendig sei. Das aktuell in der Presse diskutierte Überprüfungs- verfahren des Bundeskartellamtes zur Beteiligung der Haspa Finanzhol- ding an der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg hat mit der Wirksam- keit und Anwendbarkeit des schleswig-holsteinischen Sparkassengeset- zes gar nichts zu tun, so Loedige abschließend. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/