Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
18.11.11
11:59 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 30 & 62 - "Personenbeförderungsgesetz nachhaltig gestalten" und Bericht "Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr"

Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort Kiel, den 18. November 2011



Lars Harms
TOP 30 & 62 „Personenbeförderungsgesetz nachhaltig gestalten“ und Bericht „Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr“ Drs. 17/1949 und 17/1925

Wir haben eben schon viel über Barrierefreiheit gehört und ich glaube, alle haben sich dieses Ziel
auf die politische Agenda gesetzt. Nun gilt es aber auch, dieses Ziel nicht nur anzusprechen,
sondern konkret weiter zu verfolgen. Bislang scheitert die Barrierefreiheit oft an der mangelnden
gesetzlichen Grundlage. Genau das wollen wir ändern. Derzeit befindet sich auf Bundesebene
das Personenbeförderungsgesetz in der Beratung und genau hier wollen wir ansetzen und das
Ziel der Barrierefreiheit mit in das Gesetz aufnehmen.


Im Rahmen der Beratungen zum Gesetz im Bundesrat spielte unter anderem auch die
Verbindlichkeit des Nahverkehrsplans eine Rolle. Handelt es sich also bei den Zielvorstellungen
und Lösungsschritten, die im Nahverkehrsplan beschrieben sind, nur um unverbindliche
Vorschläge oder sollen diese wesentlich verbindlicher werden. Unser landesweiter
Nahverkehrsplan ist derzeit in Vorbereitung und es wird angestrebt, diesen bis Ende 2012 zu
beschließen. Er wird dann von 2013 bis 2017 gelten. Es ist von immenser Bedeutung, ob dieser 2
Plan, wie bisher, eher eine Selbstbindung des Landes mit empfehlenden Charakter für andere ist,
oder ob der Plan in Zukunft verbindlicher für alle ist.


Würde der landesweite Nahverkehrsplan zumindest in seiner Zielsetzung verbindlichen
Charakter haben, würde dies bedeuten, dass niemand, der am ÖPNV beteiligt ist, an diesen
politischen Zielsetzungen vorbei gehen könnte. Würde man Umwelt- und Sozialstandards im
Plan festlegen, wären diese nicht nur Nice-to-have, sondern verpflichtend. Deshalb ist es
dringend notwendig, durch ein neues nachhaltiges Personenbeförderungsgesetz, diese Chance
zu eröffnen. Bisher greift der Regierungsentwurf dieses leider nicht auf. Vielmehr bleiben die
Regelungen nahezu unverändert, obwohl die Verbände in der Anhörung zum Gesetz deutlich
gemacht haben, dass sie diesem Ansinnen positiv gegenüber stehen. Ein Alternativ-
Gesetzentwurf der SPD- und Grün-geführten Bundesländer enthält im Übrigen genau diese
Änderungswünsche zum Nahverkehrsplan.


Ähnlich verhält es sich mit der Vorgehensweise bei Direktvergaben von Beförderungsleistungen,
die im Gesetz geregelt sind. Überschreitet man einen bestimmten Auftragswert, so ist es
sicherlich weiter sinnvoll, Beförderungsleistungen auszuschreiben. Bei geringerem
Leistungsumfang kann aber durchaus eine Direktvergabe sinnvoll sein. Dies trifft insbesondere
dann zu, wenn zu erwarten ist, dass sich qualitativ und preislich kaum etwas verändert. Mit einer
Direktvergabe kann man dann sicherlich auch Bürokratie einsparen. Der Regierungsentwurf sieht
aber vor, dass bei einer Direktvergabe ein Interessenbekundungsverfahren zwingend
vorgeschaltet werden muss. Und genau das passt nicht zusammen.


Dass heißt, erst fragt man alle nach Angeboten und dann wird doch direkt vergeben. Diese Praxis
orientiert sich gerade nicht an der Realität. Das Interessebekundungsverfahren kann sehr gut
einer Ausschreibung vorgeschaltet werden. Zu einer Direktvergabe passt dieses Instrument
nicht. Es schafft mehr Bürokratie, die eigentlich mit einer Direktvergabe begrenzt werden könnte
und es schafft eine Möglichkeit, die Direktvergabe in einem späteren Verfahren anzugreifen. 3
Nämlich immer dann, wenn die Direktvergabe nicht den Inhalten der Angebote aus dem
Interessenbekundungsverfahren entsprechen und nicht gut genug nachgewiesen wird, warum
man gegebenenfalls von den im Interessenbekundungsverfahren vorgeschlagenen Weg
abweicht. Das Verfahren wird so unnötig verlängert und verkompliziert und deshalb muss der
Vorschlag der Bundesregierung für ein Personenbeförderungsgesetz hier noch geändert werden.


Ein letzter Punkt sind die Fernbusverkehre. Diese sollen zugelassen werden, was an sich o.k. ist.
Es ist aber nicht o.k., wenn diese Fernverkehre auf ihren Fahrtrouten auch Zielpunkte des ÖPNV
ansteuern und so die Nahverkehre in ihrer Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Auch hier muss
nachgesteuert werden, damit die mit öffentlichen Geldern finanzierten Nahverkehre nicht das
Nachsehen haben.


Es gibt also noch viele Fragen zu beraten und deshalb bitte ich unseren Antrag in den
Wirtschaftsausschuss zu überweisen.