Lars Harms zu TOP 30 & 62 - "Personenbeförderungsgesetz nachhaltig gestalten" und Bericht "Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr"
Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort Kiel, den 18. November 2011Lars HarmsTOP 30 & 62 „Personenbeförderungsgesetz nachhaltig gestalten“ und Bericht „Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr“ Drs. 17/1949 und 17/1925Wir haben eben schon viel über Barrierefreiheit gehört und ich glaube, alle haben sich dieses Zielauf die politische Agenda gesetzt. Nun gilt es aber auch, dieses Ziel nicht nur anzusprechen,sondern konkret weiter zu verfolgen. Bislang scheitert die Barrierefreiheit oft an der mangelndengesetzlichen Grundlage. Genau das wollen wir ändern. Derzeit befindet sich auf Bundesebenedas Personenbeförderungsgesetz in der Beratung und genau hier wollen wir ansetzen und dasZiel der Barrierefreiheit mit in das Gesetz aufnehmen.Im Rahmen der Beratungen zum Gesetz im Bundesrat spielte unter anderem auch dieVerbindlichkeit des Nahverkehrsplans eine Rolle. Handelt es sich also bei den Zielvorstellungenund Lösungsschritten, die im Nahverkehrsplan beschrieben sind, nur um unverbindlicheVorschläge oder sollen diese wesentlich verbindlicher werden. Unser landesweiterNahverkehrsplan ist derzeit in Vorbereitung und es wird angestrebt, diesen bis Ende 2012 zubeschließen. Er wird dann von 2013 bis 2017 gelten. Es ist von immenser Bedeutung, ob dieser 2Plan, wie bisher, eher eine Selbstbindung des Landes mit empfehlenden Charakter für andere ist,oder ob der Plan in Zukunft verbindlicher für alle ist.Würde der landesweite Nahverkehrsplan zumindest in seiner Zielsetzung verbindlichenCharakter haben, würde dies bedeuten, dass niemand, der am ÖPNV beteiligt ist, an diesenpolitischen Zielsetzungen vorbei gehen könnte. Würde man Umwelt- und Sozialstandards imPlan festlegen, wären diese nicht nur Nice-to-have, sondern verpflichtend. Deshalb ist esdringend notwendig, durch ein neues nachhaltiges Personenbeförderungsgesetz, diese Chancezu eröffnen. Bisher greift der Regierungsentwurf dieses leider nicht auf. Vielmehr bleiben dieRegelungen nahezu unverändert, obwohl die Verbände in der Anhörung zum Gesetz deutlichgemacht haben, dass sie diesem Ansinnen positiv gegenüber stehen. Ein Alternativ-Gesetzentwurf der SPD- und Grün-geführten Bundesländer enthält im Übrigen genau dieseÄnderungswünsche zum Nahverkehrsplan.Ähnlich verhält es sich mit der Vorgehensweise bei Direktvergaben von Beförderungsleistungen,die im Gesetz geregelt sind. Überschreitet man einen bestimmten Auftragswert, so ist essicherlich weiter sinnvoll, Beförderungsleistungen auszuschreiben. Bei geringeremLeistungsumfang kann aber durchaus eine Direktvergabe sinnvoll sein. Dies trifft insbesonderedann zu, wenn zu erwarten ist, dass sich qualitativ und preislich kaum etwas verändert. Mit einerDirektvergabe kann man dann sicherlich auch Bürokratie einsparen. Der Regierungsentwurf siehtaber vor, dass bei einer Direktvergabe ein Interessenbekundungsverfahren zwingendvorgeschaltet werden muss. Und genau das passt nicht zusammen.Dass heißt, erst fragt man alle nach Angeboten und dann wird doch direkt vergeben. Diese Praxisorientiert sich gerade nicht an der Realität. Das Interessebekundungsverfahren kann sehr guteiner Ausschreibung vorgeschaltet werden. Zu einer Direktvergabe passt dieses Instrumentnicht. Es schafft mehr Bürokratie, die eigentlich mit einer Direktvergabe begrenzt werden könnteund es schafft eine Möglichkeit, die Direktvergabe in einem späteren Verfahren anzugreifen. 3Nämlich immer dann, wenn die Direktvergabe nicht den Inhalten der Angebote aus demInteressenbekundungsverfahren entsprechen und nicht gut genug nachgewiesen wird, warumman gegebenenfalls von den im Interessenbekundungsverfahren vorgeschlagenen Wegabweicht. Das Verfahren wird so unnötig verlängert und verkompliziert und deshalb muss derVorschlag der Bundesregierung für ein Personenbeförderungsgesetz hier noch geändert werden.Ein letzter Punkt sind die Fernbusverkehre. Diese sollen zugelassen werden, was an sich o.k. ist.Es ist aber nicht o.k., wenn diese Fernverkehre auf ihren Fahrtrouten auch Zielpunkte des ÖPNVansteuern und so die Nahverkehre in ihrer Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Auch hier mussnachgesteuert werden, damit die mit öffentlichen Geldern finanzierten Nahverkehre nicht dasNachsehen haben.Es gibt also noch viele Fragen zu beraten und deshalb bitte ich unseren Antrag in denWirtschaftsausschuss zu überweisen.