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18.11.11
12:25 Uhr
B 90/Grüne

Andreas Tietze zum Personenbeförderungsgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 30 + 62 – Personenbeförderungsgesetz Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Andreas Tietze: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 638.11 / 18.11.2011


Landesregierung sollte Kompromissangebot des Bundesrates mittragen
Das Bundeskabinett hat am 3.8.2011 den von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen.
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 23.9.2011 den Regierungsentwurf zurückge- wiesen. Im Herbst 2010 war im Bund-Länder Fachausschuss Personenverkehr ein Kompromiss zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes erzielt worden, der ganz mehrheitlich von den Ländern unterstützt worden war.
Mit dem Regierungsentwurf von Minister Ramsauer wurde seitens des Bundes in we- sentlichen Punkten von diesem Kompromiss abgewichen, indem er vornehmlich an den Interessen eigenwirtschaftlicher Betreiber ausgerichtet wurde.
Der von den Ländern Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bremen ausgearbeitete eigenständige Gesetzentwurf fand zwar im Bundesrat e- benfalls keine Mehrheit. Allerdings wurden die meisten Änderungsvorschläge aus die- sem Gesetzentwurf durch angenommene Einzelanträge übernommen, da auch CDU- geführte Bundesländer, wie z.B. das Land Hessen, diesem zugestimmt haben.
Der Gesetzentwurf ist parallel auch von den Bundestagsfraktionen von SPD und Bünd- nis 90/Die Grünen in den Bundestag eingebracht worden, so dass er im Verfahren bleibt.
Der Kompromisscharakter der Änderungen liegt darin, dass weitergehende Änderungs- ansätze, die vorsehen, dass auch eigenwirtschaftliche Genehmigungen vollständig den Seite 1 von 2 Anforderungen des neuen EG-Rechts unterworfen werden müssen, nicht aufgegriffen wurden. Diese Änderungswünsche kamen von einigen Bundesländern, von den Ge- werkschaften sowie von den kommunalen Spitzenverbänden.
Der Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre, den die Regierungsfraktionen im Bund in ihrer Koalitionsvereinbarung postuliert haben, wird von uns nicht in Frage gestellt.
Gleichzeitig wird in den Beschlüssen des Bundesrates jedoch abgesichert, dass dieser Vorrang nicht absolut gilt, sondern dass bei Umfang und Qualität des Angebots immer das als Maßstab gilt, was die kommunalen Aufgabenträger bereit sind, mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass die kommunalen Aufga- benträger ein dem öffentlichen Interesse entsprechendes Verkehrsangebot gewährleis- ten können.
Die Kommunen als Aufgabenträger werden so gestärkt. Es wäre grundfalsch, wenn Verkehrsminister Ramsauer unter dem Druck einzelner Lobbygruppen die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes nunmehr fallen ließe.
Die Bundesregierung ist vielmehr aufgefordert, mit den Ländern eine Einigung zu erzie- len, die zwar von allen Beteiligten Zugeständnisse erfordert, die aber dann eine langfris- tige Planungsgrundlage gewährleistet und die gegenwärtige Rechtsunsicherheit been- det.
Besonders erfreulich ist, dass der Bundesrat fordert, den gesamten öffentlichen Verkehr in den nächsten zehn Jahren komplett barrierefrei zu gestalten. Davon profitieren nicht nur stark mobilitätseingeschränkte Personen, sondern letztendlich alle, die nicht mehr so gut zu Fuß sind oder mit Kinderwagen, Fahrrädern oder schwerem Gepäck unter- wegs sind. Auch der öffentliche Verkehr muss sich auf den demographischen Wandel einstellen mit einer zunehmenden Anzahl älterer KundInnen, die oft mit dem Rollator den Bus betreten.
Der Bundesrat fordert zudem, dass die Aufgabenträger auch die Umweltqualität definie- ren können, die in der Regel in Nahverkehrsplänen festgelegt werden.
Dies wird dafür sorgen, dass insbesondere im Busbereich schneller Fahrzeuge zum Einsatz kommen, die moderne Umweltstandards erfüllen. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Marktöffnung im Fernbusverkehr wird auch von den Ländern grundsätz- lich befürwortet.
Es bedarf allerdings flankierender Maßnahmen, um die Übereinstimmung mit den öf- fentlichen Interessen abzusichern. Dieses betrifft den Schutz bestellter Eisenbahnver- kehre, die Etablierung von betreiberneutralen Informations- und Vertriebsmöglichkeiten, die Ausweitung der Fahrgastrechte sowie die Einbeziehung des Kraftomnibusses in die Mautpflicht nach Bundesfernstraßenmautgesetz.
Für letzteres fand sich aber im Bundesrat keine Mehrheit. Fazit: Die Landesregierung von Schleswig-Holstein sollte Abstand von ihrer Nibelungentreue zur Bundesregierung nehmen und die klugen Kompromissbeschlüsse des Bundesrates vom 23.9.2011 mit- tragen. ***



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