Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! TOP 30 + 62 ­ Personenbeförderungsgesetz Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Andreas Tietze: Nr. 638.11 / 18.11.2011 Landesregierung sollte Kompromissangebot des Bundesrates mittragen Das Bundeskabinett hat am 3.8.2011 den von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 23.9.2011 den Regierungsentwurf zurückgewiesen. Im Herbst 2010 war im Bund-Länder Fachausschuss Personenverkehr ein Kompromiss zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes erzielt worden, der ganz mehrheitlich von den Ländern unterstützt worden war. Mit dem Regierungsentwurf von Minister Ramsauer wurde seitens des Bundes in wesentlichen Punkten von diesem Kompromiss abgewichen, indem er vornehmlich an den Interessen eigenwirtschaftlicher Betreiber ausgerichtet wurde. Der von den Ländern Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bremen ausgearbeitete eigenständige Gesetzentwurf fand zwar im Bundesrat ebenfalls keine Mehrheit. Allerdings wurden die meisten Änderungsvorschläge aus diesem Gesetzentwurf durch angenommene Einzelanträge übernommen, da auch CDUgeführte Bundesländer, wie z.B. das Land Hessen, diesem zugestimmt haben. Der Gesetzentwurf ist parallel auch von den Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag eingebracht worden, so dass er im Verfahren bleibt. Der Kompromisscharakter der Änderungen liegt darin, dass weitergehende Änderungsansätze, die vorsehen, dass auch eigenwirtschaftliche Genehmigungen vollständig den Seite 1 von 2 Anforderungen des neuen EG-Rechts unterworfen werden müssen, nicht aufgegriffen wurden. Diese Änderungswünsche kamen von einigen Bundesländern, von den Gewerkschaften sowie von den kommunalen Spitzenverbänden. Der Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre, den die Regierungsfraktionen im Bund in ihrer Koalitionsvereinbarung postuliert haben, wird von uns nicht in Frage gestellt. Gleichzeitig wird in den Beschlüssen des Bundesrates jedoch abgesichert, dass dieser Vorrang nicht absolut gilt, sondern dass bei Umfang und Qualität des Angebots immer das als Maßstab gilt, was die kommunalen Aufgabenträger bereit sind, mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass die kommunalen Aufgabenträger ein dem öffentlichen Interesse entsprechendes Verkehrsangebot gewährleisten können. Die Kommunen als Aufgabenträger werden so gestärkt. Es wäre grundfalsch, wenn Verkehrsminister Ramsauer unter dem Druck einzelner Lobbygruppen die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes nunmehr fallen ließe. Die Bundesregierung ist vielmehr aufgefordert, mit den Ländern eine Einigung zu erzielen, die zwar von allen Beteiligten Zugeständnisse erfordert, die aber dann eine langfristige Planungsgrundlage gewährleistet und die gegenwärtige Rechtsunsicherheit beendet. Besonders erfreulich ist, dass der Bundesrat fordert, den gesamten öffentlichen Verkehr in den nächsten zehn Jahren komplett barrierefrei zu gestalten. Davon profitieren nicht nur stark mobilitätseingeschränkte Personen, sondern letztendlich alle, die nicht mehr so gut zu Fuß sind oder mit Kinderwagen, Fahrrädern oder schwerem Gepäck unterwegs sind. Auch der öffentliche Verkehr muss sich auf den demographischen Wandel einstellen mit einer zunehmenden Anzahl älterer KundInnen, die oft mit dem Rollator den Bus betreten. Der Bundesrat fordert zudem, dass die Aufgabenträger auch die Umweltqualität definieren können, die in der Regel in Nahverkehrsplänen festgelegt werden. Dies wird dafür sorgen, dass insbesondere im Busbereich schneller Fahrzeuge zum Einsatz kommen, die moderne Umweltstandards erfüllen. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Marktöffnung im Fernbusverkehr wird auch von den Ländern grundsätzlich befürwortet. Es bedarf allerdings flankierender Maßnahmen, um die Übereinstimmung mit den öffentlichen Interessen abzusichern. Dieses betrifft den Schutz bestellter Eisenbahnverkehre, die Etablierung von betreiberneutralen Informations- und Vertriebsmöglichkeiten, die Ausweitung der Fahrgastrechte sowie die Einbeziehung des Kraftomnibusses in die Mautpflicht nach Bundesfernstraßenmautgesetz. Für letzteres fand sich aber im Bundesrat keine Mehrheit. Fazit: Die Landesregierung von Schleswig-Holstein sollte Abstand von ihrer Nibelungentreue zur Bundesregierung nehmen und die klugen Kompromissbeschlüsse des Bundesrates vom 23.9.2011 mittragen. *** 2