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18.11.11
14:25 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp zu TOP 31: Vorverurteilungen gibt es mit der CDU nicht!

Verkehrspolitik
Nr. 509/11 vom 18. November 2011
Hans-Jörn Arp zu TOP 31: Vorverurteilungen gibt es mit der CDU nicht!
In seinem Debattenbeitrag zu TOP 31 hat der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag klar gestellt, dass die CDU-Fraktion zum Flughafen Blankensee steht:
„Blankensee ist der größte Flughafen im Land. Er ist wichtig für Lübeck und die Region“, so Arp.
Die CDU-geführte Landesregierung habe deshalb den Flughafen immer unterstützt. Allerdings sei es nie das Ziel gewesen, sich an der Flughafengesellschaft zu beteiligen. Eigentümerin des Flughafens sei die Flughafen Lübeck GmbH, deren 100-prozentige Gesellschafterin die Hansestadt Lübeck sei. Das Land habe Verträge mit der Hansestadt Lübeck geschlossen und gehe davon aus, dass diese die Verträge auch einhalte.
„Deshalb steht im Hinblick auf den Flughafen und dessen strategische Ausrichtung allein die Stadt Lübeck und deren Vertreter im Aufsichtsrat in der Verantwortung“, so Arp.
Der Verkehrspolitiker machte deutlich, dass die Probleme des Flughafens zu einem guten Teil auch daraus resultieren, dass Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen im Aufsichtsrat erkennbar das Ziel verfolgen, den Flughafen gegen den erklärten Willen der Bürger der Hansestadt doch zu schließen:
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 „Wenn im eigenen Aufsichtsrat die Gegner sitzen, dann kann das nicht gut gehen. Und das tut es ganz offensichtlich auch nicht“, so Arp.
Im Hinblick auf die laufenden Beihilfeverfahren machte der Verkehrsexperte deutlich, dass die CDU-Fraktion sich an einer Vorverurteilung nicht beteilige: „Wenn die Grünen in ihrem Antrag bereits von einer jahrelangen Praxis rechtswidriger Beihilfen sprechen, dann ist das eine solche Vorverurteilung“, stellte Arp fest.



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