Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort. TOP 31 Lückenlose Aufklärung der Beihilfen an Ryanair Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Andreas Tietze: Lückenlose Aufklärung der Beihilfen an Ryanair Nr. 639.11 / 18.11.2011 Drei beihilferechtliche Beschwerdeverfahren der EU-Kommission zum Flughafen Lübeck sind derzeit anhängig. Die EU-Kommission überprüft europaweit beihilferechtlich das Geschäftsgebaren von Regionalflughäfen und low-cost carriern wie Ryanair. Wenn es tatsächlich Beihilfen für Ryanair gegeben hat und gibt, was folgt daraus? Muss Ryanair diese Beihilfen an die Flughafengesellschaft und damit an die Stadt zurückzahlen? Hat es Beihilfen für den kurzzeitigen Investor Infratil gegeben? Wenn ja, müssen die zurückgefordert werden? Ist die Verlustübernahme durch den Lübecker Haushalt als Beihilfe zu werten, und muss der Flughafen diese zurückzahlen? Was ist mit den 1,76 Millionen Euro Investitionszuschuss des Landes aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft? Sind dort EU-Mittel einbezogen worden und hat die Landesregierung im Wissen um die Beihilfevorwürfe diese Mittel bewilligt? Das Land hat den Investitionszuschuss bewilligt, obwohl das Take-off-Konzept von Bürgermeister Saxe inzwischen reine Makulatur ist, ein Investor weit und breit nicht in Sicht ist und von der Einrichtung einer Base durch Ryanair keine Rede sein kann. Ein Prüfbericht des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft ist auf Grund meiner Aktivitäten initiiert worden und liegt vor. Was alle Kritiker des Flughafens schon immer vermutet hatten, es gibt vertragliche Abmachungen mit Ryanair über diese Beihilfen. Ryanair bekommt pro Passagier eine Beihilfe in unterschiedlicher Höhe abhängig von der Anzahl der Flüge in Höhe bis zu 5,07 Euro, letztendlich bezahlt von den Lübecker Steuerzahlern. Auch bei den Landeentgelten wurde nicht nach den Gebühren abgerechnet, sondern nach Pauschalen natürlich zu Gunsten von Ryanair. Im Vorfeld des Bürgerentscheids vom 29. März 2010 wurde die Aufnahme von zwei Seite 1 von 2 neuen Ryanair-Linien nach Faro und Edinburgh angekündigt, die beide inzwischen längst wieder eingestellt sind. Das war aber psychologisch äußerst wichtig, da Ryanair zuvor Linien eingestellt und ausgedünnt hatte. Es gibt eine Vertragsergänzung, genau vom 29.3.2010, welch Zufall, mit einer Laufzeitverlängerung der Beihilfeverträge und einer Erhöhung der Rückvergütung bzw. der Beihilfe auf 5,07 Euro pro Passagier. Wir bezeichnen das als Manipulation des Bürgerentscheids. Die Lage des Flughafens und die zukünftige Nutzung durch Ryanair-Linien wurde durch die laufenden und noch gesteigerten Beihilfen für Ryanair viel besser dargestellt als die harte erbärmliche Realität. Ich habe mir den aktuellen Lübecker Flugplan angeschaut, es gibt pro Woche vier Flüge von Ryanair nach Stockholm und drei Flüge nach Bergamo, mehr nicht. London steht nicht mehr auf dem Flugplan. Alle optimistischen Annahmen brechen wie ein Kartenhaus zusammen. Blamiert sind alle Ausbaubefürworter, wozu auch die SPD-Landtagsfraktion in Gänze gehört. Nun hat die CDU-Kandidatin für den Lübecker Bürgermeister, Frau Dinges-Dierig, erklärt, dass der Flughafen Blankensee 2013 abgewickelt wird, wenn bis dahin kein Investor gefunden ist. Diese überraschende Aussage ist auch noch durch die CDUBürgerschaftsfraktion gedeckt. Ja was sagt nun Herr Arp dazu oder der zuständige Minister de Jager? Die Lübecker CDU, die den Erfolg des Bürgerentscheids erst ermöglichte, macht eine komplette Kehrtwende. Kollege Arp, das war doch bisher echtes Lübecker Glücksspiel. Jahrelang hat die Stadt, die kein Geld hat, alles auf Ryanair gesetzt und jedes Jahr hohe Summen verzockt. Wenn aber klar ist, dass Lübeck seine Flughafenwetten immer verliert, sollte das Glücksspiel beendet werden, denn es macht süchtig. Rien ne va plus!! Ich habe den Innenminister als Kommunalaufsicht und auch den Landesrechnungshof angeschrieben mit der Bitte um Prüfung der ,,gekauften Linien" im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid. Leider gab es mehr oder weniger freundliche Absagen. Ich erwarte, dass sie an der Wahrheit über die Beihilfen echtes Interesse zeigen und ihrer Fürsorgepflicht nachkommen. Der Innenminister kann nach Paragraf 120 GO Einsicht nehmen und dem Landtag berichten, genauso kann der Rechnungshof eine Sonderprüfung vornehmen. Der politische Preis wird sehr hoch sein, wenn Sie sich weiterhin einer Aufklärung verweigern, daher stimmen Sie unserem Antrag zu, damit wir endlich Klarheit haben! *** 2