Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
18.11.11
15:36 Uhr
CDU

Barbara Ostmeier zu TOP 36: Schaffung fairer Rahmenbedingungen bleibt das Ziel

Umweltpolitik
Nr. 511/11 vom 18. November 2011
Barbara Ostmeier zu TOP 36: Schaffung fairer Rahmenbedingungen bleibt das Ziel
Es gilt das gesprochene Wort Sperrfrist Redebeginn
Uns liegt heute ein Antrag von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen vor, mit dem Anliegen, die Landesregierung aufzufordern, die kommunale Daseinsvorsorge zu erhalten, die Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu stoppen.
Hintergrund ist, dass sich die Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vor der Bundesratsentscheidung Ende November auf der Zielgeraden befindet. Seit 16 Jahren ist es das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts, und ein Meilenstein in der Umweltpolitik. Durch die nunmehr vorgenommene gesetzliche Verankerung der 3 Kerngebote der Abfallwirtschaft Vermeidung, Verwertung, Recycling wurden die hohen deutschen Umwelt- und Entsorgungsstandards konsequent fortentwickelt. Und dies mit einem klar definierten zeitlichen Rahmen.
Genau dies ist der Kernbereich der Novellierung und aus umweltpolitischer Sicht begrüße ich es sehr, dass hier überwiegend Konsens besteht. Das spiegelt sich nicht zuletzt im heute vorliegenden Antrag von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen wieder, der sich allein auf den Teilaspekt der Abgrenzung kommunaler und privater Zuständigkeiten bei der Hausmüllentsorgung
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/3 bezieht.
Und auch wenn ich am Ende Ihre Schlussfolgerungen nicht teile, so halte ich es für richtig und notwendig, dass wir uns heute mit dieser Problematik kritisch auseinandersetzen. Denn die Zulassung gewerblicher Sammlungen im Verantwortungsbereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist eine Veränderung, die unsere Kommunen ohne Zweifel vor große Herausforderungen stellen wird und im einen oder anderen Fall ein Umdenken erfordert.
Auch ich teile Ihr Anliegen insoweit, als wir es unseren Kommunen schuldig sind, den auf Bundesebene erreichten Kompromiss – wohlgemerkt mit Einbindung der Vertreter der Spitzenverbände – dass wir diesen Kompromiss hinterfragen, miteinander diskutieren und Position beziehen.
In Zeiten, in denen wir völlig zu Recht über unverhältnismäßige Fiskalschulden und Haushaltskonsolidierung reden, muss auch das neue Abfallwirtschaftsrecht Rahmenbedingungen schaffen, die diesem Anspruch gerecht werden – Rahmenbedingungen für eine immer bedeutender werdende Wirtschaftsbranche.
Und es ist unsere Verantwortung, unseren Kommunen, die sich der Entsorgungsverantwortung über Jahrzehnte ökologisch und ökonomisch, zuverlässig und bürgernah angenommen haben, faire Bedingungen zu sichern. An dieser Stelle unterscheidet sich die Position der CDU ganz klar von der von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen. Schaffung eines fairen Interessenausgleichs und nicht die Garantie kommunaler Strukturen.
Darum ist es gut, dass das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz den kommunalen Entsorgungsträgern für die Hausmüllentsorgung weiterhin eine Vorrangposition einräumt. Gewerbliche Sammlungen sind nur dort zugelassen, wo sie die verantwortungsvolle öffentlich-rechtliche Entsorgung nicht gefährdet.
Im Gegensatz zur skeptischen Haltung von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen bin ich überzeugt, dass es in Schleswig-Holstein gute Beispiele gibt, wo öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die private Konkurrenz nicht fürchten müssen. Aber ein Kompromiss ist nur ein Kompromiss, weil es an der einen oder anderen Stelle kein optimales Ergebnis gibt.
Und ich möchte meine Zweifel nicht verhehlen, ob die im Gesetzentwurf aufgenommene „Gleichwertigkeitsprüfung“ dem Anspruch gerecht wird, in Konkurrenzsituationen Rechtssicherheit durch klare Definitionen herbeizuführen. Hier hätte ich mir eindeutig mehr Klarheit gewünscht. Die

Seite 2/3 Folgen müssen wir beobachten und gegebenenfalls reagieren.
Da ich im übrigen überzeugt bin ,dass der überwiegende Teil unserer Kommunen in Schleswig-Holstein längst auf dem Weg sind, Bürgernähe und Wirtschaftlichkeit miteinander zu vereinbaren, ist die vorliegende Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz als Kompromiss noch verbesserungsfähig, aber im Ganzen ein guter Kompromiss, den wir nach unserer Auffassung unterstützen können und nicht stoppen dürfen.



Seite 3/3