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18.11.11
15:48 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 36 - Kommunale Daseinsvorsorge erhalten, die Änderungen des Kreislaufabfallwirtschafts- und Abfallgesetzes stoppen

Presseinformation Es gilt das gesprochene Wort Kiel, den 18. November 2011



Lars Harms
TOP 36 Kommunale Daseinsvorsorge erhalten, die Änderungen des Kreislaufabfallwirtschafts- und Abfallgesetzes stoppen Drs. 17/1957

Ziel einer modernen Abfallwirtschaft ist die Abfallvermeidung, die Wiederverwertung und
das Recyceln von Abfall. Dieses Ziel hat sich auch die Bundesregierung mit ihrem Entwurf für
ein Kreislaufabfallwirtschaftsgesetz gesteckt. Demnach plant die Bundesregierung 65% der
Siedlungsabfälle wiederzuverwerten oder zu recyceln und für Bauschutt sogar 70%. Dies ist
angesichts älterer Zahlen aus den 90’er Jahren eine Verdopplung. Diesbezüglich erfüllt der
Gesetzentwurf durchaus moderne Anforderungen. Ab 2015 plant der Gesetzgeber Bioabfälle,
Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas zu trennen. Es ist vorgesehen, eine so genannte
Wertstofftonne einzuführen, um diese Materialien wieder zu verwerten oder zu recyceln. Ich
glaube bis hierhin kann der Bürger dem Gesetzgeber folgen. Denn auch in der Bevölkerung
ist das Bewusstsein für einen sparsamen Umgang mit Rohstoffen gestiegen. Und das ist gut
so. 2
Doch der Schuss geht in dem Moment nach hinten los, wenn der Bürger im Gegenzug mit
höheren Abfallgebühren belastet wird. Und genau hier liegt die Gefahr. Abfallexperten
befürchten, dass es zu einer Gebührenerhöhung kommen wird, wenn der Müllmarkt für
private Anbieter geöffnet wird. Ich brauche keine Glaskugel, um heute vorherzusagen, was
dann passieren wird. Es wird das eintreten, dass die privaten Entsorger sich die lukrativen
Abfälle untereinander aufteilen und die öffentliche Hand auf den kostenintensiveren
Fraktionen sitzen bleibt. Denn die kommunalen Unternehmen sind weiterhin verpflichtet,
den Müll zu entsorgen.
Mit der Öffnung des Müllmarktes für private Anbieter wird den kommunalen
Abfallentsorgungsunternehmen die Möglichkeit genommen, mit dem entsprechenden Müll
Geld zu verdienen. Geld das sie brauchen, um die kostenintensiven Fraktionen
auszugleichen. Diese Quelle wird aber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für die
kommunalen Entsorger versiegen. Also wieder ein Beispiel dafür, dass Gewinne privatisiert
werden und Verluste sozialisiert werden. Dies ist eine Lösung, die zu Lasten der
Gebührenzahler geht. Dies kann so nicht gewollt sein.


Dies hat nichts mit einem fairen Ausgleich zwischen den Interessen der kommunalen und
der privaten Entsorgungsunternehmen zu tun, wie es Minister Röttgen formuliert. Es kann
nicht darum gehen, der privaten Wirtschaft in allen öffentlichen Bereichen einen Zugang zu
verschaffen. Daseinsvorsorge ist eine öffentliche Aufgabe und kein Markt der liberalisiert
werden muss.
Der Druck auf die Politik von Seiten der privatwirtschaftlichen Akteure der Abfallentsorgung
ist derzeit immens groß. Man geht davon aus, dass der Markt bundesweit ein Volumen von
rund 10 Mrd. € hat. Eine Größe, die Begehrlichkeiten schafft. Daher geht es darum, die
ausgewogenen Daseinsinteressen gegenüber rein wirtschaftlichen Interessen zu
verteidigen. 3
Wenn Schwarz-Gelb dieses Gesetz so umsetzt, ist das wieder einmal ein Zeichen von
Klientelpolitik.


Natürlich müssen kommunale Anbieter an wirtschaftlichen Kriterien gemessen werden und
das werden sie auch. Aber Wirtschaftlichkeit darf bei der Daseinsvorsorge nicht das einzige
Kriterium sein, das herangezogen wird. Es muss darum gehen, die Daseinsvorsorge so zu
sichern, dass der Bürger mit den geringsten Belastungen das maximale herausbekommt.
Daher lautet die Forderung an die Koalition, verhindern sie dieses Gesetz, denn es richtet sich
gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger.