Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
18.11.11
15:51 Uhr
B 90/Grüne

Marlies Fritzen zum Abfallgesetz

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 36 – Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Pressesprecherin Abfallgesetzes stoppen Claudia Jacob
Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Marlies Fritzen: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 642.11 / 18.11.2011



Qualität der Abfallentsorgung und Gebührensicherheit stehen auf dem Spiel
Wir brauchen eine Novellierung des Abfallrechtes. Diese ist formalrechtlich wegen der Anpassung an die europäische Abfallrahmenrichtlinie erforderlich. Aber sie ist auch dringend notwendig, um Aspekte des Klima- und Ressourcenschutzes stärker zu integ- rieren.
Kreislaufwirtschaft ist ein schönes Wort. Aber es beschreibt leider noch immer nicht die Realität. Wir müssen weg von der Wegwerf- und Einweggesellschaft und brauchen ein intelligentes Ressourcenmanagement. Dazu gehört Wiederverwertung, aber auch Ab- fallvermeidung.
Bislang hatte Deutschland in der EU bei der Organisation der Abfallwirtschaft und Wie- derverwertung von Abfällen eine Vorreiterrolle. Mit dem Entwurf, den die Bundesregie- rung zur Novellierung des Abfallrechtes vorgelegt hat, wird sie dieser Rolle allerdings nicht gerecht. Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgt auf niedrigstem Niveau, in vielen Bereichen bedeutet das neue Gesetz eine Anpassung nach unten, an den EU- Durchschnitt.
Garant für das weltweit anerkannte hohe Niveau der Abfallentsorgung und Wiederver- wertung in Deutschland war bislang die kommunale Struktur der Entsorgung der häusli- chen Abfälle, flächendeckend, aus einer Hand und getragen vom Solidaritätsprinzip. Abfallentsorgung ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Dies gewährleistet im länd- lichen Raum wie in Ballungsgebieten eine flächendeckende Abfallentsorgung bei aus- geglichenen Gebührenstrukturen.
Seite 1 von 2 Der Entwurf der Bundesregierung war nichts anderes als die Aufweichung dieser Prin- zipien. Private Unternehmen sollten sich die wertvollsten Abfallfraktionen sichern kön- nen. Völlig zu recht wurde dies zwischen den Ländern kontrovers diskutiert und von den Kommunen als Träger der Daseinsvorsorge abgelehnt.
Der jetzt vorliegende Kompromiss ließ die CDU in einer Pressemitteilung frohlocken: „Rosinenpickerei wird ausgeschlossen“. Aber genau diese ist auch weiterhin möglich.
Die Kommunalverbände haben weiterhin die Befürchtung, durch diese Gesetzesnovelle unter starken Druck durch konkurrierende private Abfallunternehmen zu geraten. Ge- bührenstabilität und die Qualität der Entsorgung stehen auf dem Spiel.
Privaten AnbieterInnen soll es zukünftig erlaubt sein, einen Teil der häuslichen Abfall- entsorgung zu übernehmen, wenn sie ein „höherwertiges“ Angebot machen.
Davon werden, so befürchten die Kommunen, überwiegend finanzstarke, überregional aufgestellte Unternehmen der Entsorgungsbranche Gebrauch machen, die sich eben dann doch die Rosinen rauspicken werden. Denn das Ziel von Unternehmen ist es, Gewinne zu machen. Eine Verpflichtung zur flächendeckenden Versorgung haben sie nicht.
Das bestehende System der Abfallentsorgung ist aus Grüner Sicht durchaus verbesse- rungswürdig. Ein viel zu großer Anteil verwertbarer Stoffe landet heute immer noch auf Deponien oder in der Verbrennung. Das System muss weiterentwickelt werden, aber es muss sich auch weiter am Gemeinwohlprinzip und nicht am Prinzip der Gewinnmaxi- mierung orientieren.
Wir sind der Überzeugung, dass dies am besten geschehen kann, wenn die Zuständig- keit für die Abfallentsorgung zentral in öffentlich-rechtlicher Hand bleibt.
Die Kommunen Schleswig-Holsteins lehnen den von BMU und der kommunalpoliti- schen Vereinigung der CDU auf Bundesebene ausgehandelten Kompromiss überwie- gend ab und hoffen auf ein Vermittlungsverfahren.
Daher fordern wir die Landesregierung auf, am 25. November im Bundesrat den Ge- setzesentwurf abzulehnen und damit den Weg für ein Vermittlungsverfahren frei zu machen.
***



2